>> Ich weiß zwar nicht, wie Du abmahnst oder abgemahnt wirst,
Was soll ich jetzt dazu sagen.
Vielleicht, dass ich es nie mit dermassen dilettantischen Anwälten, Kanzleien zu tun hatte, die wohl versuchen auf Dich loszugehen? Ich hatte teilweise mit Figuren zu tun die genau wussten was Sache war und sehr erfolgreich abmahnten. So ging z. B. ein Kölner juristischer Verlag auf mich los, Geschäftsführung, alles Juristen. Die mahnten alles ab, was ihren Namen in irgendeiner Art verwendete. Und das sehr erfolgreich. Und die klagten auch und die, welche sie verklagten, bekamen vor dem Landgericht Köln alle auf die Ohren. Ich auch. Ich war jedoch der Einzige der vor dem LG Köln nicht einknickte indem er anerkannte. Da sassen dann drei Figuren als Richter, die versuchten meine Anwältin als völlig verdummt darzustellen. Sollte wohl den Zweck haben mich zu überzeugen, dass es besser wäre den Anspruch anzuerkennen, was ich nicht tat. Das endete dann damit, dass ich zur Unterlassung verurteilt wurde, dass ich den vorsitzenden Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung bei der Generalstaatsanwaltschaft anzeigte. Damit war er raus aus dem Verfahren.
Gut Urteil des LG Köln gegen mich, also Berufung. Damals war es noch so, dass bei Sachen vor dem OLG ein ortsansässiger Anwalt gebraucht wurde. Keiner in Köln wollte das machen: "Was, es geht gegen die? Nee, nee, nee". Wir haben dann in letzter Minute einen gefunden der sich bereit erklärte mitzutappen und vor dem OLG den mündlichen Antrag zu stellen. Dem hatten wir allerdings verheimlicht gegen wen es ging. Er tappte also mit, stellte den Antrag und verdiente mit einem Satz und einer Stunde Aufwand fünfstellig.
Ich hatte für die Sache vor dem OLG zu einem Trick gegriffen, bei dem auch die Richter des OLG sagten, dass sie das noch nie hatten. Ich hatte für den streitigen Begriff, kurz nachdem die Abmahnung bei mir eingetrudelt war, die Eintragung als Wortmarke beantragt, ziemlich genau wissend, dass das abgelehnt werden würde. Ablehnung des Markenamtes dann: "Kann nicht eingetragen werden, ist für die Nutzung durch die Allgemeinheit freizuhalten". Der Verlag hatte ne Wortbildmarke eingetragen. Deren Wirkung beschränkt sich jedoch lediglich auf die grafische Darstellung.
Damit hatte ich das Verfahren gewonnen, die Abmahnserie des Verlags war beendet. Die Geschichte wurde dann in der GRUR, dem Verzeichnis für denkwürdige Urteile, als die erste Entscheidung zur Verwendung von Markenbegriffen in Metatags "geadelt".
Soviel zu Deiner Frage: "Ich weiss nicht wie Du abgemahnt wirst"? ICH wurde meist sehr professionell abgemahnt, zweimal von der Telekom mit einem Streitwert von jeweils 500 000. Die Verfahren wurden vor dem LG Frankfurt zusammengelegt, eines habe ich gewonnen, das andere verloren. Die Kosten hoben sich also gegeneinander auf. Und auch in meiner ureigensten Geschichte musste es bis zum BGH gehen, der dann meine Argumentation übernahm. Vorteil, die Abmahnungen hörten auf, Nachteil, mit viel Geld ausgestattete Konkurrenz kam in den Markt.
Also ich hab auf das was Du da zu Deinen Abmahnungen schilderst keinerlei Bock. Ich wurde immer gezwungen zu reagieren und das hab ich dann adäquat gemacht. Und das meist sehr erfolgreich.
Was Du da zu Deinen Auseinandersetzungen schilderst erscheint mir nicht nur nicht wirklich schlüssig, sondern auch kontraproduktiv. Aber gut, wenn man Spass am Streiten hat und die Gegenseite einem gewähren lässt...
Eines kann ich Dir jedoch sagen, wennde mich als Gegner hättest wären Deine Federn bald grau; wenn sie es nicht schon sind.