Beiträge von cura

    >> Google möchte in die globale Sicherheits- und Daten-Branche einsteigen, in der es heute schon einige Player gibt, die derzeit noch die Nase bei der US-Regierung vorn haben: Der private Geheimdienst > Stratfor < zum Beispiel, der behauptet, hinter jedem Regime-Wechsel der Welt zu stecken.

    In dem Kontext auch interessant:

    *** Link veraltet ***

    Zitat:

    Zum Stratfor-Hack wäre es laut Hammond vermutlich auch gar nicht gekommen, hätte ihn nicht LulzSec-Hacker Sabu darauf gebracht – von dem später bekannt wurde, dass er mit dem FBI kooperierte. Er hält zudem für möglich, dass das FBI ihn über Sabu dazu brachte, Hackerangriffe auf dutzende Websites ausländischer Regierungen auszuführen. “Es ist schon irgendwie seltsam, dass sie für mich für den Stratfor-Hack verurteilen, während ich gleichzeitig mit Angriffen auf ausländische Ziele tat, was ein FBI-Informant mir vorschlug.*** Link veraltet ***

    >> Na ja, dazu bräuchte ich als erstes mal 'nen gMail-Acc *sfg*

    Wieso Margin? Hab ich auch nicht. Ich mach das bei Mails die an einen G-Account zurückgehen.

    ....

    Is mir gestern so eingefallen: Über mein Posting hier und dem Durchforsten der Mails die über ihren Account laufen, dürfte es G ja ein Leichtes sein zu wissen, wer Cura ist. Is doch geil, was G so an Möglichkeiten hat!

    >> Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung _

    Die natürlich auch für Abmahner gilt Guppy. Jedenfalls soweit es um strafrechtliche Bereiche geht. Die Unschuldsvermutung gibt es im Zivilrecht nicht. Dort findet sich jedoch der "Anscheinsbeweiss".

    *** Link veraltet ***

    Es muss in dieser Geschichte halt auch getrennt werden. Was ist strafrechtlich relevant und was zivilrechtlich? Dass es Computerbetrug sein könnte, die Abgemahnten also irregeführt wurden, kam ja erst später ins Spiel. Auch ist es bisher nur ein Verdacht. Das wäre dann der Punkt, wo auch im Zivilverfahren ein Richter sagen könnte: "Gut, dann setzen wir allein schon deswegen ein zivilrechtliches Unterlassungsverfahren mal so lange aus, bis auf dieser strafrechtlichen Seite Klarheit herrscht und sehen dann weiter".

    Im zivilrechtlichen Verfahren sind die Parteien die Herren des Verfahrens, die Anträge und Gegenanträge stellen. Da geht es nicht um schuldig oder nicht schuldig. Da geht es nur darum, wer stellt gegen wen welche Ansprüche? Um Behauptung und Gegenbehauptung, um Beweis und Gegenbeweis.

    Im Fall des Streamings wäre es schonmal eine praktikable Lösung einfach mal gegen jemand, der einen Film gestreamt hat, Strafanzeige wegen eines Verstosses gegen das Urheberrecht zu stellen. Dann müsste der damit befasste Staatsanwalt sich zunächst Gedanken drum machen, ob Streaming einen Urheberrechtsverstoss darstellt und somit strafrechtlich relevant ist. Käme er zu dem Schluss "Nein", wäre das dann z. B. auch ein Argument für ein Zivilverfahren, dem ein Richter in einem Zivilverfahren auch folgen könnte.

    Und es ist schon so, wie von CC gesagt, selbst wir haben Probleme zu trennen. Auf unserer Seite sind es eher die rechtlichen Betrachtungen, auf Seiten der Justiz dürften es eher die technischen Belange sein.

    Und es ist auch richtig was Guppy sagt, dass in einem Unterlassungsverfahren gegen einen Abgemahnten, von den Abmahnern nachgewiesen werden müsste, sollte sich der Vorwurf des Computerbetrugs nicht nachweisen lassen, dass nicht nur die Seite aufgerufen wurde, sondern auch das Pornofilmchen konsumiert wurde. Das aber ist das Wissen von heute, das Wissen der vorigen Woche ist es nicht. Da sah es noch ganz anders aus.

    Und jetzt stelle man sich mal vor, die Geschichte wäre nicht gross in die Öffentlichkeit gekommen, dann hätten wir das vermutete Wissen von heute vielleicht oder wahrscheinlich gar nicht.

    Würde sich eine wesentliche Frage klären, bräuchten die sonstigen Fragen nicht mehr beantwortet zu werden. Würde ein Gericht also zunächst sagen: "Streaming" ist kein Verstoss gegen das Urheberrecht, bräuchten die Fragen wie die Abmahner an die IPs gekommen sind in einem Zivilverfahren nicht mehr geklärt werden.

    Wäre klar, dass ein Abgemahnter "unschuldig" wäre, weil er irregeführt wurde, bräuchte die Frage, ob Streaming einen Urheberrechtsverstoss darstellt, ebenfalls nicht mehr geklärt werden.

    Es kommt also nicht unwesentlich darauf an, von welcher Seite her eine Sache angegangen wird.

    ...

    Der von wabse eingestellte Link ist typisch für das Durcheinander. Die Staatsanwaltschaft ermittelt eben nicht, die Staatsanwaltschaft prüft, ob Anhaltspunkte vorliegen, welche die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigen. Für einen juristischen Laien mag das dasselbe sein, für Juristen macht es jedoch einen erheblichen Unterschied von der Bewertung her.

    Die einen sagen: "Nach unserer Ansicht ist es eine nicht gestattete Vervielfältigung". Die anderen sagen: "Es ist keine nicht gestattete Vervielfältigung und selbst, wenn es ein Gericht so sehen würde, wäre es eine Privatkopie, weil sie ja nicht weiterverbreitet wird". Ich gehöre zu denen, welche die zweite Meinung vertreten. Und ich denke, dass Erstere ganz genau wissen, dass die Chance in Deutschland ein Gericht zu finden, welches ihre "Rechtsansicht" mitträgt gleich Null ist.

    So isses halt, das Urheberrecht wurde formuliert, als die heutigen Möglichkeiten des Internets noch Utopie waren.

    Die ersten argumentierten wie G, die auch immer sagen: "Nach unserer Ansicht", auch wenn sie ganz genau wissen, dass ihre Ansicht geltendem Recht zu 100% widerspricht. Es ist aber halt generell nicht strafbar eine Rechtsauffassung zu haben, die tatsächlichem, geltendem Recht widerspricht. Kritisch kann es dann halt werden, wenn einer nach seiner Rechtsauffassung auch handelt. Im Zivilrecht wird halt dann irgendwann ein Richter sagen: "Da haste halt falsch gedacht". Aber, es lässt sich so zumindest immer Zeit schinden.

    Wenn ich mir auf meinem Kopierer von einem urheberrechtlich geschützten Buch ne Seite kopiere und vernichte dann die Kopie sofort wieder, hab ich dann gegen Urheberrecht verstossen? Ganz sicherlich nicht.

    DAS wollte ich damit sagen:

    Wenn ich mit "fewoskoeln" was anfangen könnte, würd ich ihm ja zu Geburtstag gratulieren und ihm / ihr ein langes, erfolgreiches Leben wünschen. Da ich aber nichts mit ihm oder ihr anfangen kann, lasse ich es dann doch mal.


    Morgen mach ich dann vielleicht nen Fred zu Bratkartoffeln und spanischem Bier in (gibts tatsächlich) 1,1 Literflaschen auf. Das hat dann vielleicht mehr Sinn.

    ...

    www http://abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-91071 html

    Na, da ging doch Deine Denke, zu dem Sinn meines Freds, in die richtige Richtung Schwede.

    >> Das blöde dabei ist das der Abgemahnte das beweisen muss.

    Nicht unbedingt wabse. Und in diesem Fall, wo mittlerweile so viel bekannt geworden ist, was zu erheblichen Zweifeln berechtigt, insbesondere.

    Die Abmahner müssten ja klagen, d.h., sie müssten erstmal behaupten. Der Beklagte kann dann bestreiten, indem er einfach sagt: "Stimmt nicht" oder aber, er bestreitet substantiiert, indem er z. B. verschiedene Sachen z. B. bei Heise ausdruckt und beilegt. Dann kämen die wahrscheinlich mit ihrer Software, die kein Mensch kennt. Dann käme es auf den Richter an, ob er sagt: "Gut, dann lassen wir mal nen Gutachter ran". Wenn er schlau ist, würde er sagen: "OK, dann machen wir doch mal die Probe, wir probieren hier im Gebäude aus, ob die Software das hält, was hier behauptet wird". Und diese Probe aufs Exempel könnte auch vom Beklagten bei Gericht "angeregt" werden. Es käme dann auf den Richter an.

    Aber wie schonmal gesagt: "Ich würde als erstes mal bestreiten, dass die überhaupt aktivlegitimiert sind zu klagen und Ansprüche zu stellen. Als nächstes würde ich bestreiten, dass diese Software überhaupt existiert und wenn was in der Art existiert, dass es damit möglich ist jemanden zweifelsfrei zu lokalisieren und zu identifizieren.

    Und so wie es aussieht, wäre dann der Punkt erreicht, an dem ein Verfahren enden würde.

    Jo, das Video gibts bei redtube. Die Lizenzen dafür können so gewaltig nicht ins Geld gegangen sein. Möglicherweise hockt das Mädel mittlerweile schon irgendwo im Altersheim und hat lange vergessen, dasses irgendwann mal Pornos gemacht hat.

    Sieht mittlerweile alles nach einem doch recht dilettantisch vorbereiteten Betrug aus. Scheisse natürlich in diesem Fall, dass die Anforderungen für eine Hausdurchsuchung bei Rechtsanwälten ziemlich hoch angesetzt sind. Meiner Meinung nach sind die beteiligten Anwälte zumindest Gehilfen, könnten aber auch gut die Initiatoren sein. Wird auch, nach meiner Meinung, dringend Zeit, dass die Anwaltskammer dieser Abmahnkanzlei mal in die Gänge kommt und überprüft, ob nen Briefkasten in nem heruntergekommenen Industriegebiert als Kanzleiadresse mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar ist.

    Also ich lasse und mache es auch selbst mittlerweile, bei Mails von Gmailkonto hinten dranhängen: "Ihnen ist bekannt, dass der Inhalt meiner Mail an Sie von G gelesen und evtll. kopiert wird?"

    Da kam schon einige Male zurück: "Was, was, was? Wie? Ist das Ihr Ernst?"

    Ähh, :kotz:

    Diese Vonderleinen, dieses langweilige Pendant zu unserem ebenso langweiligen blonden Kleiderständer mit der Piepsstimme in Hollywood, bleibt uns erhalten. Aber, erstaunlich vovon die alles nichts versteht und trotzdem mitreden darf.

    Ich dachte ja zuerst, dasses nen Joke ist. Isses aber nit.

    Dem kann ich nichts mehr abgewinnen, worüber ich noch witzeln könnte. Da ist selbst Sarkasmus noch zu "harmlos".

    Die, Google, sind 100% auf Linie mit Obama, dem NSA, der CIA und was die sonst noch alles "Geheimdiensten" mit der Lizenz zum wahllosen Töten haben.

    Das muss man sich mal reinziehen, was unser Münchner da so von sich gibt:

    >> Schmidt sagte: „Ich interessiere mich besonders für die Expansion von Google in kaputten Staaten – Sie verstehen, Staaten, die Probleme haben.“ Google hilft nach Schmidts Aussage dabei ausdrücklich bei der Preisgabe von Daten von „Regierungen, um Leuten, die gegen Korruption kämpfen zu helfen“. Schmidt möchte zunächst nur die Daten sammeln und weitergeben: „Man braucht die Daten, und dann braucht man jemanden, der bereit ist, einen Lügner zu bestrafen.“

    Schmidt glaubt, dass es mit Hilfe der Google-Informationen möglich ist, Regierungen zu stürzen. Schmidt: „Doch bevor die Leute jemanden stürzen können, müssen sie die Informationen haben, um es tun zu können.“

    Hier wird klar, dass sich Google längst weit von einer harmlosen Suchmaschine entfernt hat. Google möchte in die globale Sicherheits- und Daten-Branche einsteigen, in der es heute schon einige Player gibt, die derzeit noch die Nase bei der US-Regierung vorn haben: Der private Geheimdienst Stratfor zum Beispiel, der behauptet, hinter jedem Regime-Wechsel der Welt zu stecken.

    Das aktive Betreiben von Umstürzen ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil der US-Außen- und Sicherheitspolitik. Das Selbstverständnis der Amerikaner als die einzig moralische Supermacht der Welt ist die Grundlage dieser Politik.
    Spätestens an dieser Stelle bekommt Googles Motto: „Don’t be evil“ eine ganz neue Bedeutung: Der Slogan heißt nämlich nicht „Don’t do evil“, was eigentlich ein zutreffenderes Firmen-Motto wäre.

    Das Motto bedeutet ganz eindeutig: Wir, das US-Unternehmen Google, bestimmen, wer gut und wer böse ist. Es geht nicht um schlechte Handlungen, sondern um Feindbilder.


    Genauer gesagt: Um Feinde.

    .................

    Gegen das, was die da durchziehen waren alle Diktatoren dieser Welt Dilettanten, Studenten.

    Die gesamte Welt ist am pennen und schaut seit Jahren tatenlos zu, wie da ein Konzern tatsächlich immer mehr auf die Weltvorherschaft zusteuert.

    Und hier finden sich tatsächlich noch welche, die daran glauben, dass Google die Suchmaschine noch wichtig sein könnte.

    Jungs, lass Euch eines von Cura sagen: Die spielen schon lange in einer ganz anderen Liga.

    200 Faktoren? Da kann man mit dem Hammer, dem Baseballer oder was auch immer draufhauen. Es werden einfach nicht mehr. 200 waren es schon 2004, 2005. Mittlerweile könnten es also ein paar mehr sein, es sein denn G wollte unbedingt an der Zahl 200 festhalten und würde, käme ein neues Kritieriium dazu, dafür ein altes rausschmeissen.

    Wenn Du es unbedingt wissen willst, guck, was die Topseiten in Deiner Ecke wieviel von diesen Faktoren wie berücksichtigen und möglicherweise biste dann etwas schlauer. Da wir aber mittlerweile 2013 schreiben würde ich eher mal vermuten, dassde nicht wirklich schlauer bist.

    Und es geht weiter und könnte jetzt für die Abmahner und auch deren Rechtsanwälte eng werden.

    *** Link veraltet ***

    *** Link veraltet ***

    Richtig in dem Artikel des Focus ist, dass Anwälte in Deutschland nicht auf Erfolgsbasis arbeiten dürfen.

    Nicht richtig ist, dass Anwälte in aussergerichtlichen Sachen nicht Honorare vereinbaren dürfen, die von der anwaltlichen Gebührenordnung abweichen.

    Zu vermuten ist, dass die Anwälte mit den Abmahnern, bei dem was reinkommt, einfach teilen. Wenn aber mal die Staatsanwälte anfangen sollten zu ermitteln, könnte sich diese Vermutung möglicherweise schnell als Tatsache herausstellen.

    Es kann also noch unterhaltsam werden.

    *** Link veraltet ***

    Wie schonmal gesagt: Ich hatte es einmal mit dem orginal Funkverkehr gehört, erinnere mich aber nur noch daran, dass es mit "wir sind ein Leuchturm" endete. Is aber immer wieder schön.

    >> Ob so eine Schuld jetzt jedoch in ein Insoverfahren eingebracht werden kann? Da bin ich mal gerade überfragt.

    Das meinte ich, ob eine Schuld, die aus einem strafrechtlichen Tun reslutiert, in ein Insoverfahren eingebracht und somit erledigt werden kann.

    Hast Du ne Ahnung, wo das beschrieben ist Guppy? Meine Vermutung wäre in den Normen zum Insolvenzrecht. Aber da gibt es ja reichlich davon.