Dass Versicherungen "kranke" juristische Hirne dafür bezahlen, dasse solch "kranke" Argumentationen finden ist ja normal. Dass aber ein Gericht da noch mitzieht ist in keiner Weise mehr nachvollziehbar.
Heisst ja im Umkehrschluss: "Begeht einer an Dir ein "Verbrechen", lass es geschehen, Du könntest Deinen Verscherungsschutz verlieren, wenn Du Dich zu wehren versuchst und Dir dabei was passiert. Klar, ist jetzt etwas überspitzt, aber darauf läuft es hinaus.
Mir ist vor Jahren mal was ähnliches passiert. Los gings inner Kneipe. Da hat einer mein damaliges Baby, das dort arbeitete mit Prügel bedroht, sie war so in die Ecke gedrängt, dasse sich nicht entziehen konnte. Die waren zu dritt, ich war allein. Da gabs mal für den Droher ne Backpfeife dasser Salto geschlagen hat und für die anderen zwei vorsichtshalber auch mal, damit Ruhe im Bau war. Der Droher hat dabei zwei Zähne verlorgen und die verschluckt. So, für mich was die Sache damit erledigt, hab keine Polizei gerufen. Der Droher ist jedoch zur Polizei und hat sich auch gleich den Mageninhalt fotografieren lassen.
Das Ganze ging vor Gericht. Die Richterin, eine Lesbe, die mit einer anderen Richterin ein Verhältnis hat, wie in der Anwaltschaft vermutet wird, hasst alles was irgendwie nach Macho "riecht" und geht auch demenstrechend bei ihrer "Urteilsfindung" vor. Wenn sie einen Grund findet zu verurteilen, verurteilt sie, egal wie astrus es am Ende ist.
Mich hat sie zu 3000 Mark Geldstrafe verurteilt, mit der Begründung, ich hätte ja das Lokal verlassen können, um vom Nachbarlokal aus die Polizei zu rufen. Dass dieser Idiot, der seine Zähne verschluckt hatte, gerade mal vier Wochen auf freiem Fuss war, war für sie unerheblich, ebenso, dasser 7 Monate wegen schwerer Körperverletzung in der Kiste gehockt hatte. Weitere Argumentation: Warum ich denn nicht die Polizei gerufen hätte, wenn ich denn im Recht war. "Weil die Sache damit für mich erledigt war, nachdem wieder Ruhe eingekehrt war" wollte sie nicht gelten lassen.
Diese Alte ist ne Schande für die gesamte Gerichtsbarkeit, aber man lässt sie bis heute gewähren. Das einzige was darauf hindeutet, dasse auch bei den eignen Kollegen nicht sehr angesehen ist ist: Sie hat vor dreissig Jahren beim Amtsgericht angefangen und da ist sie auch heute noch.