Beiträge von cura

    Keine Ahnung Syno, ich hab weder das eine, noch das andere richtig mitgekriegt.

    Naja, vielleicht wars dann mal ein Test, um zu sehen, was der "dumme User" so alles bereit ist zu schlucken und ob sich Widerstand in der Öffentlichkeit regt. Is ja auch ne alte Taktik, nicht nur von G.

    >> F-l-e-x S T Rom

    Und irgendwann sollte man ja mal meinen, dass eine Masche nicht mehr läuft, weil sie allgemein bekannt ist. Es ist grad mal so ein Jahr her, da ging doch auch so ein Stromfritze (hab den Namen vergessen) pleite, der auf Vorkasse oder Anzahlung bestand. Alle eingezahlten Gelder waren weg. Die haben sogar noch Vorauszahlungen kassiert, als schon längst klar war, dasse fertig sind. Ging ja durch alle Publikationen.

    >> Ich muss mich da auch endlich mal mit beschäftigen. Generell denk ich auch das mit den Foren ist bald gegessen.

    Jo, und wieder ein Stück "freies" Internet, dass G für sich kontrollierend vereinnahmt. Bis zum absolut gläsernen User ist es nicht mehr sooo weit. Es wird nicht mehr lange dauern, dass, wenn ich ne Anfrage starte "Was macht denn Guppy (nicht Guppy, natürlich sein Klarname) gerade", dass ich ne automatisierte Antwort kriege: "Online isser nit, möglicherweise isser grad am bumsen. Er hat sich nämlich vor drei Tagen ne Grosspackung Präser bei Conrad und ne Familienpackung Cialis bei der Apotheke "Gründer Schwan in Buxtehude" bestellt. Die Lieferungen müssten heute angekommen sein".


    >> Ich weiß z.b. das du dich für die Einladung bedankt hast.

    Er hat sich für die "versehentliche" Einladung bedankt.

    Kennt noch jemand Frazier? Der durchgeknallte Radiopsychologe? Einer meiner Lieblingsserien ever.

    Wird im Moment auf CC wiederholt. Könnt ich mir intravenös verabreichen.

    >> In weiten Teilen Chinas werden die Ärzte danach bezahlt, wie viele Leute in Ihrem Zuständigkeitsbezirk gesund - und somit arbeitsfähig - sind.

    Sowas hab ich vor zig Jahren schonmal gehört und fand es nicht schlecht. Keine Ahnung mehr wo es war. Da zahlen die Menschen nur solange sie gesund sind, wenn sie krank sind, gibts für die Ärzte kein Geld mehr, behandeln müssen sie aber trotzdem. Hat natürlich im Einzelfall den Nachteil, dass die Ärzte sagen könnten: Dann soll er halt wegsterben. Wenn das dann aber so gehandthabt wird, wie sich der Gesundheitszustand einer grossen Anzahl insgesamt darstellt, isses eigentlich ideal.

    Aber, nach welchen Kriterien will man das messen?

    >> wenn da mit der Keule draufgehauen wird ist das vollkommen ok _

    Also ich empfinde es nicht als so OK. Das Urheberrecht lässt an urheberrechtlich vakanten Werken eine gewisse Nutzungsfreiheit zu, um "Fortschritt" zu ermöglichen. Das ist auch ganz gut so, weil es sonst in vielen Bereichen Stillstand gäbe. Man nehme nur mal wissenschaftliche Arbeiten. Da beschreibt jemand was und ein anderer baut darauf auf und gelangt zu neuen Erkenntnissen. Eine Beschreibung der neuen Erkenntnisse wäre jedoch ohne Erwähnung und Beschreibung der älteren Erkenntnisse oft nicht möglich.

    Du hast z. B. durchaus die Möglichkeit gegen Verwendung Deiner Texte zu wehren Schnipsel, wenn erkennbar ist, dass es Dein Text ist, der lediglich "umgeschrieben" wurde. Dazu muss Dein Text allerdings eine gewisse Einmaligkeit haben, entweder von der Formulierung her oder von der inhaltlichen Aussage. Nach meiner Rechtsauffassung ist jedoch die z. Zt. betriebene Rechtsprechung zu Texten allgemein wiederum etwas zu lasch. Ein Text sollte in seiner Gesamtheit schon Schutz geniessen können, ohne jetzt die Schöpfungstiefe (was ja auch im Auge des Betrachters liegt) zur Voraussetzung zu machen. Dazu müsste aber die "alte" Gesetzgebung an das Zeitalter des Internets angepasst werden, mit dem das einfache und massenhafte Kopieren und Vervielfältigen kam.

    Werke anderer dürfen auch in z. B. der Kunst, der Musik etc als Grundlage für ein neues Werk verwendet werden, d. h., eines neuen Werkes, welches ohne die Verwendung des alten Werks gar nicht möglich geworden wäre. Sone Tonleiter hat nunmal nur sieben Töne, die Möglichkeiten sind also begrenzt, weshalb die Vielfalt in der Musik eigentlich schon erstaunlich ist.

    Ein Werk eines Dritten darf auch für alles verwendet werden, wenn nicht mehr erkennbar ist, woraus das neue Werk entstanden ist.

    Und was das Gericht hier in dem Fall von Kraftwerk und diesem Moses P gesagt hat ist in etwa so, als würde man sagen: OK, wenn Dir aus einem Text vom Schnipsel ein Teil gefällt, kannste das für Deine Texte wortgenau verwenden. Du darfst es nur nicht so machen, dass Du die Textpassage per C+P übernimmst, Du musst Dir halt die Mühe machen und alles selbst tippen.

    Mir geht die Auslegung des Urheberrechts durch die Gerichte mittlerweile in vielen Bereichen zu weit. Die geschlagenen Bögen werden immer grösser und die Begründungen immer abenteuerlicher.

    Da wird, wie im Urteil der Marke Goldbären, der Bogen zum Gebrauchsmusterrecht geschlagen, es darf also kein Schokoladenbär mehr in Goldstaniol eingepackt werden. Als nächstes kommt dann vielleicht, dass das nächste Gericht den Bogen noch weiter zu Schokoladentieren aller Art, Nikoläusen und Osterhasen schlägt, die dann auch nicht mehr goldenem Staniol angeboten werden dürfen.

    Da wird auf der einen Seite das Urheberrecht klein klein mit dem juristischen Skalpell zerlegt um kleinste Verstösse zu ahnden und auf der anderen Seite werden die Vorgaben des Urheberrechts ganz einfach völlig ignoriert, wie im Fall der G-Bildersuche, bei der die Urteilsbegründung ebenfalls nicht wirklich nachvollziehbar ist, auch nicht mit viel Goodwill.

    So extrem findet sich das auch nur in Deutschland (und teilweise noch in den USA) und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass grosse Teile der Justiz in Deutschland ganz einfach nicht neutral sein wollen (um es mal dezent zu formulieren) und das da mittlerweile noch sowas wie eine Profilierungssucht einzelner Juristen dazukommt, die von der Sucht getrieben werden in einem alten juristischen System, in dem fast alles schon gesagt ist, neue Akzente setzen zu wollen, um so der Kollegenschaft die eigene juristische Genialität zu demonstrieren

    Es gibt Foren in denen sich in der Ausbildung zur Juristerei befindliche treffen und austauschen. Da werden dann die abenteuerlichsten juritischen Konstruktionen durchdiskutiert, bzw., Aktuelles auf weitere "Gesichtspunkte" abgeklopft. Ein sich einer Normalsprache bedienender Mensch ist dort völlig unangebracht und wird auch nicht ernstgenommen, weil er es nicht versteht sich unter Anbringung möglichst vieler Fachbegriffe möglichst geschwollen und kompliziert auszudrücken. "Jo" habe ich da oft gedacht "und diese sich elitär fühlenden Hirnis werden irgendwann als Richter oder Staatsanwalt" auf die Menschheit losgelassen".

    >> nochmal... es ist ein sample was absolut verändert ist.
    >> meines emfindens und des fühlens ist dsa kein problem

    Jo Alex, das sehe ich so und so hat es auch der BGH in seinem ersten Urteil gesehen. Was ihm jetzt das Knick brechen könnte ist, dass er den Musikfetzen einfach per C+P original übernommen hat, statt diesen Fetzen einfach selbst neu zu produzieren. Das Gericht sieht da einen kleinen feinen Unterschied der aber gravierende Folgen hat. Dass er diesen Fetzen aus dem Titel von Kraftwerk übernommen und in eine Endlosschleife geschickt hat ist, nach den Konstellationen des Verfahrens, unstrittig.

    Und hier noch ein Beispiel, wenn auch Journalisten nicht wirklich durchblicken und einen Sachverhalt so darstellen, dass am Ende Zuordnungsverwirrung entsteht:

    Sabrina Setlurs Komponisten verlieren Urheberrechtsstreit gegen Kraftwerk - SPIEGEL ONLINE

    Kraftwerk störte sich daran, dass dieser Pelham, der im Übrigen wirklich kein Sympathieträger ist, zwei Sekunden aus ihrem Werk entnommen hatte und diese in einer Endlosschleife dem Titel der Setlur unterlegt hatte.

    Urteil 2008 > Da war Kraftwerk gescheitert weil der BGH sagte: Sampeln ist erlaubt, wenn daraus ein neues Werk entsteht. Und ob nun etwas ein neues Werk ist, hat dann eventuell ein Richter zu entscheiden der Bach von Falco nicht unterscheiden kann.

    Urheberrechtsstreit: Bundesgerichtshof erleichtert das "Sampeln" - SPIEGEL ONLINE

    So, das liess Kraftwerk nun nicht ruhen. Sie klagten erneut. Begründung diesmal im Kern:

    >> Die Kläger behaupten, die Beklagten hätten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel "Metall auf Metall" elektronisch kopiert ("gesampelt") und dem Titel "Nur mir" in fortlaufender Wiederholung unterlegt, obwohl es ihnen möglich gewesen wäre, die übernommene Rhythmussequenz selbst einzuspielen. Sie meinen, die Beklagten hätten damit ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen und da muss auch erst mal draufkommen.

    Da Kraftwerk nichts gegen das Sampeln machen kann, störten sie sich jetzt daran, dass diese zwei Sekunden original übernommen wurden und sagten: Die hätten das ja originalgetreu mit eignen Mitteln kopieren können.

    Und so wie Kraftwerk sieht es auch der BGH > Eine freie Benutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings ausgeschlossen, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen. In diesem Fall gibt es für einen Eingriff in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung.


    Urteil v. 13. Dezember 2012

    *** Link veraltet ***

    ....

    So, Tenor der Entscheidung: Sampeln: Ja, wenn daraus ein neues Werk entsteht. Übernahme des Originalfetzens: Nein, wenn der Ersteller des neuen Werks in der Lage ist, diesen Fetzen selbst so zu kopieren (was notfalls nochmal geprüft werden müsste) und zu produzieren, auch so, dass man am Ende keinen Unterschied mehr hört. Und dieser kleine feine Unterschied kann richtig Geld kosten.

    So einfach kann Rechtsfindung sein. Und so gefährlich können die Fallstricke im Urheberrecht sein.

    Und worum gehts logischerweise? Um Kohle. Kraftwerk will sich das Benutzen ihres 2 Sekundenfetzens vergolden lassen und versucht das mit allen Mitteln durchzudrücken. Da soll mal noch einer sagen, Musiker wären locker, tolerant und keine Spiesser.

    ><

    Jo, und das LG Köln hat das Unterlassungsbegehren aus der Marke bestätigt. Ich wollts nicht glauben, aber das Kölner LG ist für manchmal etwas seltsame, auch abstruse Entscheidungen bekannt. Diese werden dann oft vom OLG wieder korrrigiert. Hatte mit denen auch mal son Fall, was da abgegangen ist glaubt kein normaler Mensch. Dass z. B. ein Richter einem Beklagten, der nicht anerkennen will, durch das gesamte Gerichtsgebäude hinterherrennt, um ihn doch noch zum Anerkenntnis zu bewegen.

    ... Titel der Setlur:

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    Worüber könnte man sich denn hier juristisch um viel Geld streiten?

    Klar, wer im Internet sucht wird wird wahrscheinlich fündig.

    Müsster aber nit. Ich sags Euch. Hab das mal eingestellt, um einige Probleme des Urheberrechts zu verdeutlichen.

    Die Frage geht zunächst mal an die Musikspezialisten hier im Forum.

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    Die Gemeinsamkeit zwischen dem Titel von Kraftwerk und dem ...

    So, jetzt mal richtig off, aber unterhaltsam.

    Hab mir die Woche mal das Finale von The voice ... reingezogen. Hier guckt sichs mein Baby jede Woche an und damit ich logischerweise auch.

    Die Unterschiede? In D gleichts mehr einer Rentnerverstaltung, so ruhig und emotionslos wie es ist. Und die Stimmen hier? Top. Jedenfalls für mein Ohr.

    Will man jemand hören?

    Er da hat ne Riesenröhre:

    *** Link veraltet ***

    Das war meine Favoritin, ist aber rausgeflogen:

    *** Link veraltet ***

    Und die könnte gewinnen:

    *** Link veraltet ***