Also ich würde den Steuerberater nach dem dreisten Vortrag wechseln. Ich hatte auch mal so einen, der glaubte auch sich seinen Cocainkonsum über mich fianzieren zu können. War auch noch ein Festangestellter des Finanzamts.
>> Je mehr Umsatz man macht, desto günstiger werden Honorarkosten, also in Relation gesehen. Bedeutet also im Klartext, der kleine Bürger zahlt effektiv am meisten.
Das stimmt schon, macht aber Sinn. Die Kostentabelle der SB ist der der Anwälte ähnlich. Würden die relativen Sätze der kleinen Beträge adäquat auf die grossen übertragen, könnte sich so mancher, auch mit Geld, einen Rechtsstreit nicht mehr leisten. Es ist manchmal so, dass bei demselben Arbeitsaufwand für das Schreiben eines Briefs mal 30 Euro anfallen können, aber auch z. B mal 30 000 oder mehr.
Bekannt wurde vor Jahren mal ein Fall aus dem Saarland. Es ging um eine Streiterei um eine riesige Summe. Da beauftragte der Chef der Verkehrsbetriebe mal locker einen Anwalt: "Schreib denen mal einen Brief und weis die Forderung zurück". Hat der gemacht und schickte später eine Rechnung über einen 6stelligen Betrag. Es ging vor Gericht und die Verkehrsbetriebe unterlagen.
Die kleinen Betäge bei niedrigen Streitwerten sind deshalb im Verhältnis höher, damit überhaupt ein Anwalt drangeht. Kein Anwalt würde was machen, wenn er für ein Schreiben 2 Euro erhalten würde. Anwalte haben keinen Kontrahierungszwang, müssen also einen Auftrag nicht annehmen.
Weniger Sinn macht jedoch die Quotelung der anfallenden Gebührenbeträge von 5/10 bis 15/10, eine Gebühr von z. B. 100 Euro, angesetzt mit 10/10 (volle Gebühr) kann also einmal um die Hälte reduziert werden, aber auch einen Aufschlag von 50% haben, einmal also 50 Euro, ein andermal 150 Euro kosten.
Der Anwalt (und auch der SB) soll also selbst den Schwierigkeitsgrad seiner Arbeit ansetzen und damit die Quotelung. Leicht zu machen = 5/10, schwer und aufwändig = 15/10. Klar, dass also jeder sagt: "Mensch, war das kompliziert und was hat das mir ne Arbeit gemacht", was natürlich bei Berufsanfängern öfter vorkommt.
Wenn sich der Schwierigkeitsgrad der Bearbeitung Deiner Steuersachen nicht geändert hat Syno, war die Erhöhung der Quotelung durch Deinen Anwalt also reine Gebührenschinderei.
Die Frage eines Werkstattmeisters einer KFZ-Reperaturwerkstatt "Verstehen Sie was von Autos" sollte nie mit Nein beantwortet werden, weil es sonst teuer werden könnte. Mit Anwälten und Steuerberatern ist es dasselbe. Da wird die Unwissenheit ebenfalls oft ausgenutzt. Deren Risiko: Wenn ein Mandant die angesetzten Beträge als unverhältnismässig hoch sieht und vor Gericht geht, wird dieses über die "Schwierigkeit" des Geleisteten entscheiden.
Seit es die Anwaltshotlines gibt, hat sich da allerdings so einiges zum Vorteil der Mandanten getan. Da genügt heute ein Anruf um schlauer zu sein.