Also dem Artikel oben kann ich nicht zustimmen, absolut nicht. Ich rede da nun nur mal von Bayern, denn das habe ich schriftlich da. Die Soforthilfe wurde vor ca. 2-3 Wochen geändert. Viele, die sie schon hatten mussten zurückzahlen.
Im Artikel steht z.B.:
"Auf liquides Privatvermögen vor Beantragung der Soforthilfe zurückgreifen"
Das war mal ganz am Anfang. Davon schrieb ich ja auch. Dieser Passus ist raus, ebenso die Versicherung per Eides statt gestrichen worden. Der Antrag, der auf der Seite gepostet wird, ist der alte.
Jetzt steht ausdrücklich im Antrag, dass man sein Privatvermögen nicht antasten muss und es auch nicht geprüft wird. Aber! Hatte mich schon gefreut, dass das nun geändert wurde..... Es wurden nun auch Bedingungen reingenommen, die vorher nicht so ganz klar waren. Daher müssen eben einige zurückzahlen.
Die Soforthilfe (nicht nur die von Bayern, sondern auch die von DE) ist nur für die Firma selbst, also Firmenkosten wie Pacht, Miete, Leasing, Kreditraten etc. Die Soforthilfe ist ausdrücklich nicht zur Überbrückung von Einnahmenverlusten. Mit der darf weder ein Angestellter bezahlt werden, noch selbst was davon privat genutzt werden noch sonst was. Nur Firmenausgaben. Bei mir wäre das also Telefon und Server. TV, Einkaufen, KV, RV und anderes Zeug ist nicht Firma, das ist privat.
Und das ist die Krux an der Sache. Wenn man eine Firma hat, die eben Pacht zahlen muss oder Kredite laufen hat, dann kann man die Soforthilfe beantragen.
Ist man aber so wie wir SOLO-Selbstständig, dann haben wir in der Regel keine wirklich hohen Firmen-Ausgaben. Wenn der Umsatz dennoch weg bleibt, pech gehabt. Dafür ist die Soforthilfe nicht gedacht.
Da musste dann Grundsicherung beantragen aber dort werden die Privatvermögen geprüft.