Beiträge von Synonym

    Also da scheint sich die letzten 3 Tage schon wieder was getan zu haben. Habe es nun erstmalig geschafft meine Seite (Kopie der Startseite) inkl. Microdata für Review und Breadcrumb, Google+ und Facebook-Button und OpenGraph durch den w3c-Validator zu bringen, ohne dass der Fehler anzeigt :) Und im IE 6 und 8 funktioniert es auch - 7 geht bei mir nicht mehr.

    Fridolin. So reime ich mir das auch zusammen, nur dann stimmt die Aussage ja nicht, dass die in Coburg lebte und von dort ihren Namen hat << so hat die das gesagt. Die sagte nicht, dass die im heutigen Copurg gefunden wurde ;) Ist doch quatsch... Wie würde die Echse denn heißen, wenn die in einem Acker / Niemandsland gefunden worden wäre?

    Na, die erzählen viel... Gestern was was dran über so eine Frau, die Fossilien und Versteinerungen sammelt / bearbeitet etc. und an Museen liefert. Die erzählte was von einem Coburg-Saurier, der eigentlich eine Eidechse ist - hatte auch einen gezeigt. Der ist angeblich nach der Stadt Coburg benannt, wo er ausschließlich lebte - vor etwa 250 Mio Jahren.

    Nun... Leben Tiere ausschließlich in einer Stadt? Was passiert, wenn die die Stadt verlassen?
    Gab es vor 250 Mio Jahren schon Coburg? Wenn nicht, dann kann der dort auch nicht gelebt haben und demzufolge auch nicht danach benannt worden sein.

    Oder wurde der dort nur gefunden? Das ist möglich. Die sagte aber ausdrücklich. Lebte in Coburg und wurde danach benannt....

    Zitat von snowdog;18493

    @ synonym und mano

    hm,hm, also - Dein Zitat - "der Kleinunternehmer verrechnez seinen Kunden keine Umsatzsteuer" - und stell ich dann dagegen: "darf keine Umsatzsteuer ausweisen" - siehste den Unterschied?


    Ja, das sehe ich eine Unterschied, aber siehst Du den gleichen?

    Da steht nicht "nicht verrechnen" oder "nicht ausweisen"

    sondern

    "nicht verrechnen" und "nicht ausweisen."

    Also kannst Du da den zweiten Satz nicht dagegen stellen, da der unmittelbar dazu gehört :)

    Sehe es jetzt erst. Margin hat das das noch mal schön farblich gemacht. Und bei der WKO steht das gleiche wie hier in DE.

    Zitat

    Und Rechnungen sind immer in Brutto an den Endkunden zu stellen -ist so!


    Sag ich ja, der Endbetrag ist Brutto. Aber es gibt einen Unterschied wie sich dieser Endbetrag zusammensetzt - sieht Margin.

    Zitat

    musst Du die UST nachzahlen. Warum wohl, weil Du die schon eingenommen hast.


    Nein! Du musst sie nachzahlen, weil Du nicht berechtigt warst, auf Grund Deiner Jahreseinnahmen, umsatzsteuerbefreite Rechnungen auszustellen.

    Zitat

    und wie erklärst du dir dass das finanzamt bei einer rechnung von 1200 euro jetzt 240 euro Ust haben will und nicht 200 euro?


    Und daran schließt sich das an. Man war nicht berechtigt umsatzsteuerbefreite Rechnungen auszustellen. Also nimmt das Finanzamt den Warenwert als Netto an, so wie es sich gehört. Rechnet dann eben keine 0% sondern 20% drauf. Somit ergibt sich wieder ein Brutto-Wert, der aber 20% höher ist als vorher.

    Zitat

    es logisch das die UST immer enthalten ist. Weil Rechnungen immer in Brutto sind


    Ja, aber da liegst Du gedanklich falsch. UST ist immer enthalten, das als Steuer/Begriff gesehen ja, aber beachte mal den Steuersatz. Einmal ist der 0% (befreit) und einmal 20%.

    Warum sollte man bei 0% dann 20% abziehen können? Hallo? Die Grenze der Jahreseinnahmen errechnet sich bei einem Kleinunternehmen wie bei einem normalen auch - aus den Nettosummen. Nur beim Kleinunternehmer ist Netto = Brutto, da wird also nix abgezogen.

    Zitat

    Es wqird aber nirgends schwarz aufweiss gesagt, das die nicht in der Rechnung enthalten ist.


    Und bitte was habe ich dann oben zitiert und Du dann auch ;) Da sind zwei Teile enthalten:
    1. Nicht verrechnen. (also nicht in Rechnung gestellt)
    2. Nicht ausweisen.

    snowdog
    Du beziehst Dich auf die WKO. Dann mal ein Zitat von dort :)

    Zitat

    Der Kleinunternehmer verrechnet seinen Kunden keine Umsatzsteuer, darf dann aber auch keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen


    ^^ der Rechnungsbetrag ist ohne (keine) Umsatzsteuer.

    Zitat

    In der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerfreiheit (zB „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“) angebracht werden.

    AT ist da nicht anders wie DE :)

    Auch hier gilt, ich bin kein Steuerberater :) Aber das passt mit meinen Unterlagen überein, mit den Dir genannten Daten vom FA und mit den zwei Möglichkeiten von Margin:

    Zitat

    1. Für die erhaltenen Brutto-Summen selber die Steuer abführen und sie als Betriebsausgabe verbuchen.
    2. Eine Rechnungskorrektur an die vorab informierten, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer.


    1. Du hast die UST nie bekommen (Rechnung falsch), zahlst sie also aus eigener Tasche nach.
    2. Du stellst die UST nachträglich in Rechnung, bekommst sie vom Kunden und zahlst die dann ans FA.

    So, und ich werfe das alles nun mal in einen anderen Topf :)
    Rechnungen nach Kleinunternehmerregelung sind "Netto-Rechnungen", bei denen eben Netto = Brutto ist.

    Letztendlich sind die Rechnungsbeträge alle Brutto, die Frage ist nur, aus was sich dieses Brutto zusammensetzt.

    Daher sind Rechnung mit UST ja auch in aller Regel einfach höher, da die UST noch dazu kommt. Die wird nicht nur einfach extra ausgewiesen, sondern kommt dazu. Würde man die einfach nur extra ausweisen, dann wäre das Produkt ja letztendlich günstiger ;)

    100,- Eur Ware
    = 100,- Eur Rechnungsbetrag

    mit UST
    100,- EUR Ware
    + 20,- EUR UST
    = 120,- EUR Rechnungsbetrag

    Wechselt man von befreit auf unbefreit, dann schlägt man auf seine Produkte die 20% normalerweise auf, da man sonst die UST aus seiner eigenen Tasche zahlen muss.

    Zitat

    Es gibt aber keine Norm, welches einen Unternehmer von seiner Schlamperei diskulpiert. Und genau das wird mit dem Durchdrücken solcher Regelungen versucht.


    Damit sind wir eigentlich auf dem gleichen Nenner, nur dass wir es von verschiedenen Seiten betrachten ;) Nein, so eine Norm habe ich auch nicht gefunden und kenne ich auch nicht. Ich habe aber auch keine gefunden und kenne keine, die dem ausdrücklich widerspricht.

    Aber nun mal spezieller, würde da echt mal gerne wissen, wo wir uns da genau unterscheiden, ohne Dummheiten der Firmen zu berücksichtigen... Mal ein allgemeines Beispiel: Ein Zeitungsladen. "Zeitung nehmen und Geld hinlegen" (Angebot) -> hier ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Nimmt der Verkäufer das Geld an (Annahme), dann jedoch schon.

    So, das nun mal umgelegt auf Deinen Fall.

    Du bestellt was per Mail oder auch online. Ist da egal. Da nicht von Anfang an klar ist, wie viele mögliche Käufer es geben wird (ebenso Schaufensterwerbung, Prospekte etc) läuft das Ganze erst mal nur unter "invitatio ad offerendum".

    Nun bestellst Du also per Mail und bekommst eine Rechnung. Das ist soweit erst mal normal. Die Rechnung ist die Preisauszeichnung wie der Aufdruck auf der Zeitung. Man muss ja schließlich wissen was es kostet. Nun überweist Du, legst also das Geld auf den Tisch. Angebot ist also erfolgt.

    Nun ist das hier aber ein Konto und keine Barkasse. Die Firma kann also hier erst mal nicht entscheiden, ob sie das Geld annimmt oder nicht. Es wird immer auf das Konto gebucht. Das wird dann bestätigt.

    Dann kommt das Entgegennehmen der Zahlung, also das Akzeptieren der Buchung und Durchführen der Lieferung und genau hier liegt die "Annahme".

    So, so sehe ich das. Wo genau unterscheiden wir uns da jetzt?

    Gut, Du sagst Vertragsschluss direkt bei der Zahlung. Das kann man so sehen, doch was dann bei dem Fall?
    Artikel gibt es 50x
    100 bestellen so wie Du.
    Es ist nicht klar, wie viele davon auch zahlen werden und wann. Um aber nicht mehr zu verkaufen als vorrätig, müsste man bei der 50. Bestellung ablehnen. Nur, wie gesagt, es ist nicht klar, wie viele zahlen werden. Das Angebot ist ja die Zahlung, also ohne Zahlung kein Angebot somit auch keine Annahme, also kein Vertrag. Zahlen nun also die ersten 50 nicht, dann sind alle Bestellungen weg. Die ersten kamen nicht zustande (Rechtsanspruch besteht nicht - gibt ja keinen Vertrag), die anderen müsste man sicherheitshalber ablehnen.

    ach so war das gemeint. Stimmt aber, bei Facebook sind da in der Tat nur 250 Ergebnisse. Ob das allerdings neu oder alt ist, keine Ahnung, so weit hinter sehe ich nie...

    Bei google.com sind es 300 ?? Und ohne Filter auch "nur" 720.

    Schade, bei mir ist da nichts normal.

    Wollte mir das eben mal mit Firebug ansehen. Beim ersten Zugriff erscheint der Stream wie gesagt sofort. Dann wird irgendwas mit "bind-blabla" geladen und der Stream verschwindet, dann dauert es und er kommt wieder. Hab das nun drei mal in Folge versucht um das Bind-Dingens mal lesen zu können und dann kam direkt:

    Zitat

    Entschuldigung
    Ein Problem ist aufgetreten und Firefox ist abgestürzt. Es wird versucht, Ihre Tabs und Fenster bei einem Neustart wiederherzustellen.

    Toll, genau das kenne ich von FB und den Spielen dort.

    Kreise: 12
    Mitglieder: ca. 400

    Das liegt aber nicht daran, sondern an den Scripten, unter anderem den poll.js oder wie das heißt... Das ist genau das, was die Kommentare ständig aktualisiert (wie bei Facebook). Und wenn man nun viele Meldungen im Stream hat, dann gibt es auch viel zu aktualisieren, das ist das Problem. Chrome arbeitet da irgendwie anders, denn dort ist das Problem nicht. Auch bei FB ist es im Chrome nicht, im FF schon. Und bei G+ ist es exakt seit der Umstellung, davor konnte ich ganz normal tippen, so wie hier auch, nur jetzt kommt jeder Buchstabe mit gefühlten 1 Sek. Verzögerung hinterher. Auch die Ladezeit selbst. Hatte mir direkt vor der Umstellung extra einen Direktlink zum Profil der Seite angelegt, damit ich nicht immer extra hin und her switchen muss. Da dauerte der Seitenaufbau ca. 5 Sekunden. Nun, wenn ich direkt drauf zugreife ca. 30 Sekunden, bis alles geladen ist. Aber ebenso, im Chrome nicht, da sind es gefühlte 10 Sekunden.

    Im FF ist es etwa:
    Klick auf den Link
    Grundgerüst ist sofort da (Navi, grauer Bereich links, oben, rechts etc.)
    Wenige Sekunden später kommt der Stream
    Dann ein paar Sekunden später verschwindet der Stream wieder, der Rest bleibt unverändert
    Dann kommt oben die gelbe Hinweisbox mit "wird geladen"
    Dann kommt der Stream wieder und lädt die Posts, Bilder, etc.

    Bis das alles fertig ist sind 30 Sek vorbei.

    Hm, mir gefällt das nicht. Ich finde es unübersichtlich. Viel schlimmer, es ist sau langsam bei mir, wie bei Facebook. Liegt an den ganzen Ajax-Teilen, die ständig was nachladen. Texteingaben kann ich fast vergessen, die Buchstaben kommen im Sekundentakt hinterher. Aber nur im FF, im Chrome ist es schnell.... Kommentare lesen kann man fast vergessen, da bei "angesagten" ständig neue dazu kommen und die anderen "nach oben" wandern.

    cura

    Zitat

    Ich hör schon raus, dass Du mich nicht ernst nimmst Syno. Ich kann Dir aber eins sagen, ich bin mit meiner Meinung schon sehr oft durchgedrungen.


    Nein, das stimmt nicht. Wenn Du das da rausgehört hast, dann ist das falsch, denn das wollte ich nie sagen.

    Ich sage auch nicht, dass das alles so 100% rechtlich korrekt ist, was hier gemacht wird. Auch nicht, dass ich das persönlich gut finde. Nur, dass das eben gängige Praxis ist. Und ja, Du hast recht, dass daraus nicht gleich eine Rechtsgültigkeit hergeleitet werden kann, das mache ich auch nicht. Nur findet sich halt nichts in die Richtung, dass es nicht rechtens ist.

    Und da das eben lauter große und kleine Firmen sind, da es schon viele Jahre so läuft und bisher noch kein einziges Urteil dagegen vorhanden ist (schwarze Schafe abgesehen) gibt es nur zwei Wege...

    1. Wie Du sagst, alle nehmen es einfach hin
    2. Es ist rechtlich in Ordnung

    Letzteres könnte man ja widerlegen, wenn man es drauf anlegen will. Nur sehe ich eben in den Gesetzestexten auch nichts, was da große Erfolgschancen versprechen würde. Schließlich gibt es im Bereich Angebot und Annahme sehr viele Klauseln und Ausnahmen, bei denen keine Annahme erfolgt, auch wenn man dem so annehmen / denken würden.

    Es gibt so vieles, wo ein Kauf erstmal nicht bindend ist, zumindest nicht für beide Seiten. Im Laden, wenn man beim Verkäufer was kauft, dann ja. Der muss wissen, ob die Ware da ist oder nicht. Online, wo Fehler in einer Warenwirtschaft sein können, wo das Lager in 2 Stunden abbrennt, die Post den letzten Artikel verschlammt, oder der letzte Artikel defekt ist, da kann so was schon passieren. Letzteres hatte ich als Händler selbst schon erlebt. Und Gott sei Dank musste ich nicht liefern, denn den Artikel gab es nicht mehr.

    Automatisierte Mails für Bestell- und Zahlungseingänge zählen nicht als Annahme, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Und eine Trennung der Prozesse ist auch üblich, gerade bei großen Firmen. Da weiß die Buchhaltung nicht unbedingt, ob Ware X überhaupt da ist oder nicht, ob der Preis stimmt oder nicht, die wissen aber, dass das Geld da ist und das bestätigen die.

    Und, war so ein Fall nicht mal vor ein paar Jahren, bei Neckermann oder Quelle oder so, wo ein Fernseher mit falschem Preis im Katalog war? Wo viele das Ding von jetzt auf gleich bestellten und auch gleich vorab zahlten, da sie der Meinung waren, damit wäre der Kauf gültig. Das ging bei vielen vor Gericht und das sagte dann nee, nicht gültig. Klar, nun kann man wieder mit "Larifari" der Richter kommen, doch genau das macht es dann so kompliziert, dann man kann alle Richtungen der Diskussion so abwürgen und in Frage stellen.

    Nun, dann kann man aber nichts mehr zu sagen. Anwälte und Politiker sind Larifari und gleichzeitig stellst Du die Regelungen in Frage und sagt, Deine Rechtsauffassung ist eine andere. Du magst damit Recht haben, keine Ahnung. Das kann ich nicht sagen und der Anwalt von nebenan wohl auch nicht - da musst Du dann wohl den BGH bemühen - wobei, das sind auch nur Juristen... ;)

    Also ich hab mich da vorhin, nach Deinem ersten Post mal etwas umgesehen und auf zig Seiten nachgelesen. Das scheint wohl doch so zu sein. Bei dem Tabakversand weiß ich nun z.B., dass morgen irgendwann eine Mail kommt, dass die Bestellung akzeptiert wurde und dann nochmals eine, wenn versendet wurde.

    Und die diversen Stimmen, auch von Anwälten, sagen in etwa das gleiche. Die Argumente (deren, nicht meine) gehen in den Bereich, dass die Zahlung alleine noch keine Willenserklärung ist, da nicht feststeht, ob es vielleicht ein Problem mit der Buchhaltung, der Warenwirtschaft oder sonstwas gibt. Also möglicherweise falsche Preisauszeichnungen, falscher Warenbestand etc. Wäre der Geldeingang der Vertragsschluss, dann hätte die Firma bei solchen Pannen ein Problem, dem ist aber nicht so. Daher sind die Geldeingänge zwar bestätigt, der Vertrag aber noch nicht. Erst wenn der gegengeprüft ist, dann ist/wird er bestätigt.

    Wie gesagt, das ist nur das was ich gelesen habe und auch so kenne. Ich bin kein Jurist :)

    Aber auch auf Regierungsebene war das wohl mal Thema und sollte gesetzlich umgesetzte werden bzw. EU-weit angeglichen werden. Das erfolgte nicht! Da ging es darum, dass eben solche Zahlungen ohne Vertragsschluss möglich sind, aber die Firma binnen 30 Tagen handeln muss, also Ware senden und somit Vertrag schließen oder Geld rückerstatten. Genau das mit diesen 30 Tagen sollte gesetzliche geregelt werden. Ob es das nun schon gibt, keine Ahnung, damals ist es jedenfalls gescheitert.

    Und ehrlich gesagt, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, da Du da sicherlich mehr Ahnung hast wie ich, aber so viele große Unternehmen machen das und da gab es nie Probleme. Wenn dem nicht rechtens wäre, dann würde man da wohl etwas mehr von hören, oder?

    Das ist eine Mail von Amazon. Ware auch vorab bezahlt, Rechnung bereits vorhanden:

    Zitat

    Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.

    Ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht. Ich kenne es durchaus, aber eventuell ist hier auch nur was vermischt oder verdreht, eben weil es eine Bestellung per Mail war. Aber auch das mit der Vorkasse ist normal, bei sehr vielen.

    Habe das auch vorhin selbst erlebt. Hab Tabak bestellt und sofort per Sofortüberweisung bezahlt. Dann kam die Mail mit dem Inhalt:

    Zitat

    ... unabhängig von der erfolgreichen Zahlung, da dies voneinander unabhängige Prozesse sind. Die beim Bestellvorgang generierte Bestellbestätigung ist keine Auftragsannahme sondern dient zur Kontrolle.


    Wie gesagt, ist auch bezahlt und bereits gebucht. Rechnung habe ich auch schon. Ich weiß aber auch, dass dann im Paket nochmals eine Papierrechnung kommt.

    Jetzt mal ne blöde Frage. Das bei Dir oben war ja eine Bestätigung der Zahlung. So was habe ich nicht, da ich immer auf Rechnung zahle. Dennoch habe ich bei mir mal nachgesehen und auch ich habe in meinen Mails so einen Satz, allerdings eben bei der "Bestellbestätigung":

    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass diese Bestellbestätigung noch keine Vertragsannahme ist. Eine
    Vertragsannahme durch Conrad Electronic SE erfolgt erst durch Übersendung der
    Ware/Durchführung der Dienstleistung.


    Du müsstest doch auch eine Bestellbestätigung bekommen haben, zusammen mit der Zahlungsaufforderung, oder? Steht das da auch drinnen?

    Also ich stimme da irgendwie CatCat zu, Dir aber auch Cura. Das kommt wohl immer auf den Fall an.

    Bezogen auf Deinen Fall, denn der ist was anderes als das mit dem Geschäft. Da sehe ich das durchaus auch als normal und auch stimmig an. Man kann doch nicht sagen, dass der Vertrag zustande gekommen ist, nur weil der eine das Geld überwiesen hat. Das wäre ja noch schöner. Der Verkäufer kann noch immer entscheiden ob er den Kunden will oder nicht. Die Bestätigung, dass der Vertrag geschlossen ist erfolgt doch entweder schriftliche, eben dass er es ist oder mit Zusendung der Ware. Wenn dem nicht so wäre, dann könnte sich bei mir auch jeder anmelden, den Jahresbetrag zahlen und dann kommen "eh, schalt mich frei, ich hab bezahlt". Wenn dem so wäre, dann könnte auch jeder Shop beliebig Ware versenden und der Empfänger muss zahlen. Ist exakt das selbe, nur in die andere Richtung.

    Deine Mail ist so gesehen ja auch nur eine Nachricht, dass eine Zahlung eingegangen ist. Die müssten die ja noch nicht mal versenden. Eine Auftragsbestätigung wäre was ganz anders.

    Und zu Deinem Geschäft... Unter Anwesenden ist ein Angebot/Antrag bindend und gilt als sofort angenommen. Das zählt aber nicht für Ausstellungen in Schaufenstern oder im Internet.

    Zitat

    Der ist aber nicht verbindlich, sondern stellt lediglich eine Aufforderung des Verkäufers an Dich dar, ihm ein Angebot zu machen.


    Richtig. Du hast ein Angebot unterbreitet und auch gleich gezahlt. Conrad hat Dir den Empfang des Angebots und der Überweisung bestätigt. Das Angebot selbst, also die Bestellung, ist nicht bestätigt. Das können Sie extra schriftlich machen oder eben mit dem Absenden der Ware.

    Und das ist bei weitem kein Einzelfall. Das machen sehr viele Firmen, von ganz großen, bis ganz kleinen.

    Geht das nur mir so oder hat Google+ seit kurzem ein komplett anderes Aussehen? Heute Mittag hatte ich noch das "alte" und jetzt was ganz anderes - sowohl auf der Page, im Stream als auch im Profil ...

    Der Chat, ist der neu oder war der schon immer da? Der klebt jetzt ganz rechts...

    Hm, da muss man sich jetzt wirklich dran gewöhnen. War gewohnt, dass das alles in der Mitte ist, nun klebt das alles irgendwie links am Rand...