Es geht um die Verjährung und darum, wann diese zu laufen beginnt.
Wir hatten das in einem anderen Fred: Die Verjährung beginnt ab Kenntnis zu laufen, kann aber auch zu laufen beginnen, wenn jemand hätte Kenntnis erlangen können.
Insofern ist die Argumentation des OLG München durchaus nachvollziehbar.
https://beispiel.rocks/www.spiegel.de…-a-1301611.html