Mitgekriegt? Der BGH hat wieder was zu den "Berliner Rasern" gesagt?

  • Vorab: Ich bin durchaus dafür, dass diesen rasenden Idioten mit Machogehabe richtig eingeschenkt wird. Aber lebenslänglich? Alles in einen Sack, tötende Raser, denen man ungefähr sowas wie den Vorsatz zur Tötung unterstellt, Mörder, die aus Habgier oder sexuellen Motiven töten, Serienmörder, denen es darum geht über andere Macht auszuüben, alles in einen Sack und für alle dasselbe Strafmass, dieselbe Bestrafung?

    Ich halte das lebenslänglich für die "Berliner Raser" nach wie vor für unmöglich und für einen Skandal; der Aufschrei der Juristen ist still: Richter wollen der Argumentation des BGH nicht folgen, wie ähnliche Fälle aus der jüngsten Vergangenheit zeigen. Erst gabs für die zwei lebenslänglich, dann gings zum BGH, der sagte Nein, gab aber schon vor, wie eine Urteilsbegründung aussehen könnte, die das Lebenslänglich rechtfertigen könnte, dann gings zurück ans verhängende Gericht, die verurteilten nun wieder mit angepasster Begründung. Wieder gings zum BGH und dieser sagte nun wiederum in Falle des nicht am Unfall beteiligten Fahrers Nein, zurück zum verurteilenden Gericht.

    Für einen Rechtsstaat ist es immer problematisch, wenn die Urteile schon feststehen, bevor überhaupt verhandelt wurde. "Egal, was er sagt, wir geben ihm fünf Jahre", als Beispiel, ist eine Redewendung, die leider in vielen Gängen von vielen Gerichten keine Ausnahme sind. Urteilsbegründungen, von der Ferse, über den Rücken, über die Schulter und dann von vorne ins Auge sind dann oft die Ergebnisse und das Fatale daran ist, dass sie dann auch immer noch irgendwie nachvollziehbar erscheinen. Juristen können alles so begründen, dass es nachvollziehbar und auch vordergründig logisch erscheint.

    Auf alle Fälle sieht der BGH nun die Verurteilung des nicht am tödlich Unfall Beteiligten nun differenzierter. Auszug:

    Code
    Auf die Revision des Mitangeklagten, dessen Fahrzeug nicht mit dem des Unfallopfers kollidierte, hat der Senat das Urteil, soweit es diesen Angeklagten betrifft, insgesamt aufgehoben. Die Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes konnte keinen Bestand haben, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts die Feststellung eines gemeinsamen, auf die Tötung eines Menschen gerichteten Tatentschlusses nicht trägt. Das Landgericht hat sich lediglich mit dem Vorsatz betreffend einen durch den Mitangeklagten selbst verursachten Unfall auseinandergesetzt. Nicht belegt ist die mittäterschaftliche Zurechnung der Tat des Unfallverursachers. Dass die Angeklagten – wie das Landgericht gemeint hat – während des Zufahrens auf die Kreuzung den auf das Straßenrennen ausgerichteten Tatplan konkludent auf die gemeinsame Tötung eines anderen Menschen erweiterten, liegt angesichts ihrer Fokussierung auf das Rennen auch fern.  

    Und hier kommt der Herr der schwergewichtige Herr Thomas Fischer mit seinem neuen Aufsatz im Spiegel ins Spiel, der das sagt, was ich auch sofort dachte: Mit der Urteilsbegründung im Fall der Berliner Raser könnte man jedem, der in einer 30er Zone zu schnell fährt, eine Tötungsabsicht unterstellen.

    Kommentar Fischer:

    >> Es soll die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft sein, weil bei diesem (dem ohne Unfall) Angeklagten nicht fehlerfrei festgestellt sei, dass er den gemeinsamen Tatplan (ein Rennen zu fahren und Dritte konkret zu gefährden) auf die bedingt vorsätzliche Tötung "konkludent ausweitete".

    Warum nun die "Raser", die mit 70 durch die innerstädtische Dreißigerzone fahren, die die extreme Gefahr für spielende Kinder genau kennen, aber aus Dummheit oder Selbstüberschätzung hoffen, es werde schon nichts passieren, nicht alle wegen versuchten Mordes strafbar sind, wird uns der BGH in seinem Urteil erklären.

    .....

    Man kann ihn diesmal lesen Guppy, zu dem Herrn Amthor hat er auch ein paar Anmerkungen.

    https://www.spiegel.de/panorama/justi…00-eba594eaa253

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,