Ja, wenn nicht mal Du das weißt, dann habe ich Hoffnung, dass die Abmahnanwälte das auch nicht wissen 
Auch bei Wettbewerbsrecht gilt ja, dass der Kläger den Klageort bestimmen kann.
Wenn ein Mitbewerber meint, er müsse mich abmahnen lassen und ich reagiere nicht so drauf, wie er sich das erhofft, dann muss er ja klagen.
Als Klageort bestimmt er (bzw. sein Anwalt) den Bezirk in dem der Kläger firmiert.
Dann muss ich gucken, wie ich es schaffe, da einen Anwalt hinzuschicken, der mich vertritt. Kommt da keiner und es liegt auch keine Entschuldigung oder ein wichtiger Vertagungsgrund vor, dann habe ich halt Pech gehabt und beinahe sicher verloren.
Aber dazu muss man eben zuerst Klagen.
Bei kostenbewehrten Abmahnungen ist es ähnlich. Reagiere ich da gar nicht drauf, dann bin ich im Verzug, weil ja ziemlich sicher eine Frist zur Beseitigung der Mängel, bzw. zur Zahlung, besteht.
Mache ich also nichts, dann geht der einfach zu seinem Amtsgericht und übergibt das dem Gerichtsvollzieher. Solange ich irgendwo in der EU eine zustellfähige Adresse habe, leitet der Gerichtsvollzieher in z.B. Winsen an der Luhe, den Vorgang einfach weiter an mein Amtsgericht hier in Utena. Der hiesige Gerichtsvollzieher vollstreckt dann.
Zumindest theoretisch. In der Praxis findet der Gerichtsvollzieher meine Adresse nicht. *hust
Man kann also ganz easy den Klageort in DE haben und auch Forderungen gerichtlich eintreiben lassen innerhalb der EU.
THEORETISCH^^
Und jetzt kommt der Grund, wieso ich jede noch so idiotische, auch sachlich falsche Abmahnung beantworten lasse:
Um Kosten zu verursachen. Mein Anwalt will auch leben. Und der lässt sich jeden Brief vergolden. Und diese Kosten fordert er dann nach ner Weile beim Gegner ein und gibt die schlimmstenfalls einfach ins Inkasso.
Denn, wenn die Abmahnung nicht weiter verfolgt wird, besteht keine Dringlichkeit mehr. Möglicherweise gibt es in der Zwischenzeit Gerichtsentscheide oder Zusätze, die keine Klage mehr zulassen... und dann kommt halt mein Anwalt an und will in meinem Namen seine Auslagen erstattet haben.