Massenabmahnung Google Fonts

  • >> Der Artikel ist ganz cool dazu:

    Ich tue mir das Lesen von so Sachen normalerweise erst gar nicht an. Ich brauch diese "Aufklärungen" + Ratschläge nicht.

    Und tu ich es mal, weil es z. B. hier verlinkt ist finde ich meist ganz schnell simple handwerkliche Fehler und frage mich, wo da mal wieder die Infos zusammengesucht wurden und ob da überhaupt ein "fachkundiger" Jurist gegengelesen hat.

    HIer wurde ich auch unter "Was ist die Schnellempfehlung" sofort fündig.

    Dort heisst es: Eine Abmahnung ist kein gesetzlich allgemein geltender Begriff. Gemeint ist in der Regel eine ernsthafte Aufforderungen an die Gegenseite, mit Beschreibung der Sach- und Rechtslage sowie Drohung vor Gericht zu ziehen. Eine Abmahnung (oder schlicht “Mahnung”) ist häufig notwendig. Würde man ohne diesen “Warnschuss” sofort vor Gericht ziehen, würden einem die Verfahrenskosten auch im Fall des Sieges nicht erstattet.

    Schlicht unrichtig ist dies: Eine Abmahnung (oder schlicht “Mahnung”) ist häufig notwendig. Würde man ohne diesen “Warnschuss” sofort vor Gericht ziehen, würden einem die Verfahrenskosten auch im Fall des Sieges nicht erstattet.

    Häufig? Aber warum nicht immer? Darauf gibt es keine Antwort. Falsch ist auch, dass einem Abmahner die Kosten auch im Falle des Obsiegens auferlegt würden, wenn er vorher keine Mahnung verschickt hat. Wenn der Abgemahnte sich auf die Klage einlässt und verliert bleiben die Kosten sehr wohl an ihm hängen. Nur wenn er den Anspruch des Abmahners sofort nach Erhalt der Klageschrift anerkennt, nach dem Motto: "Die Klage war nicht notwendig, hättest Du mich normal abgemahnt hätte ich Deinen Anspruch auch sofort anerkannt", bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen. Das ist jetzt aber nichts Spezifisches, das ist in vielen Bereichen des Zivilrechts normal. Deswegen wurde z. B. mal vor langer Zeit das dreifache Mahnen bei Zahlungsverzug durch eine per Datum benannte Frist ersetzt, die einen Zahlungsunwilligen sofort im Verzug setzt, sollte er diese nicht einhalten. Im Verzug zu sein bedeutet, dass dann auch ein Klage berechtigt ist und dann auch ein sofortiges Anerkenntnis nichts mehr nützt.

    Eine Abmahung zu verschicken macht also eigentlich nur den Sinn den Abgemahnten in einen Handlungszwang zu versetzen, ihn per Letztdatum in Verzug zu setzen, womit verhindert wird, dass er im Falle einer Klage sofort anerkennen kann.

    In dem Fall, von dem wir hier sprechen, ist das aber wohl nicht die Intension. Das kann mit grosser Sicherheit angenommen werden. Hier geht es darum zu erschrecken und schnelles Geld in die Kassen zu bringen. Klagen und somit so etwas wie "Rechtspflege" ist in dem Konzept nicht vorgesehen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Bei mir wollte einer (Fro mm er Le g al/München) über 400 Öcken haben :(
    Und das bei einer Site die nicht mal google Fonts verwendet. Da ist nur Font Awesome für die Symbole eingebunden.

    Hab ihm nen rotzigen Einzeiler geschickt und hoffe, dass er anbeißt.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Naja, Frommer Legal spielen in einer höherwertigen Klasse als dieser Lenhard, die kommen mit jahrelanger Erfahrung daher.

    Wird bei diesen Symbolen auch die IP übertragen? Das vermute ich mal. Zumindest hast Du ihnen mit Deinem Einzeiler bestätigt, dass Du Kenntnis erhalten hast.

    Bei den ganzen Ratschlägen, die jetzt im Internet rumschwirren geht keiner darauf ein, wo von Seiten des Abmahners eigentlich geklagt werden müsste. Ich vermute mal, dass das durchaus absichtlich geschieht. Zumindest was Privatpersonen angeht greift ja das Wettbewerbsrecht nicht.

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  • Also vieles deutet auf eine hocheffiziente Automatisierung hin. Bei mir ist es bspw. eine Domain, die seit nem Jahr 301 auf eine andere leitet. Da kann es keine Fonts geben, aber in dem "Beweisfoto" ist auch die Domain so angegeben.

    Aber bei 10k Abmahnungen am Tag und 10% bezahlen, das ist ein guter Tagessatz. Aber bedenkt... das muss so bei der psychischen Störung/Belastung und das steht ihm zu! Hinter jeder IP lauert der Feind... oh, ich sollte auch sowas machen :D

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

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  • Das könnte wahrscheinlich alles ganz schnell mit einer Gegenabmahnung beendet werden. Unterlassungenanspruch: Schadensersatz zu fordern. Und wenn dem Unterlassungsverlangen nicht nachgekommen wird sofort zum Gericht mit einer negativen Feststellungsklage. Dieser Lenard sitzt in Berlin, der Urteil auf das sich berufen wird war München. Entscheiden müsste dann Berlin. Es bliebe dann abzuwarten wie die das sehen. Wenn die Berlliner das nicht so sehen wie München wäre dann mit grosser Wahrscheinlichkeit, dass der Herr RA Lenhard ganz schnell säckeweise Post hätte, alles Gegenabmahnungen. Kostenpflichtige natürlich. ;)

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  • Dieser Lenard sitzt in Berlin, der Urteil auf das sich berufen wird war München. Entscheiden müsste dann Berlin. Es bliebe dann abzuwarten wie die das sehen.

    Berlin wäre das Kammergericht zuständig. 2 Laienrichter + 1 Berufsrichter treffen die Entscheidung und der Berufsrichter kann nicht gegen die Laienrichter entscheiden - hat mir damals sehr geholfen. Hat aber fast 1/2 Jahr gedauert, bis die sich einig waren.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Wird bei diesen Symbolen auch die IP übertragen? Das vermute ich mal. Zumindest hast Du ihnen mit Deinem Einzeiler bestätigt, dass Du Kenntnis erhalten hast.

    Ich denke auch, dass die IP übertragen wird. Aber in der Abmahnung wird explizit von "Fonts des Unternehmens Alphabet" gesprochen.
    Die Domain, von der Font Awesome geladen wird, ist registriert in Island und gehört einem polnischem Unternehmen.
    Und deshalb habe ich auch freundlich nachgefragt, ob sie DUMM wären.

    Da hat eine Blitzbirne oder ein bot wahrscheinlich nur "Font" gelesen und *zack.

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  • Schreib denen doch einfach mal, dass ihre Recherche und Abmahnung fehlerhaft ist, ohne jedoch expilzit etwas zu benennen und, dass Du eine Gegenabmahnung und negative Feststellungsklage überdenkst. Dann haben sie etwas worüber sie nachgrübeln können. Dass sie auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könnten ist etwas was sie auf keinen Fall brauchen. Das würde nämlich auch ganz schnell durch den Nachrichtenwald schwirren.

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  • Das wäre in der Tat mal ganz lustig :)

    Allerdings ist meine Masche bei ungerechtfertigten Abmahnungen ja immer, dass ich den kompliziert möglichsten und somit den teuerst möglichen Weg nehme und dann auf Kostenübernahme bestehe. Ansonsten klage ich das ein.

    Aber gefühlt 95 % aller Abmahnungen versanden schlagartig, sobald sie bemerken, dass ich in Litauen sitze und dass das kompliziert werden könnte.
    In Wirklichkeit ist es zwar absolut nicht kompliziert, aber die wollen ja schnelles Geld machen.

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  • >> In Wirklichkeit ist es zwar absolut nicht kompliziert,

    Erklär mal. Das meine ich absolut ernst. Mir erscheint eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen einen der im Ausland sitzt höchstkompliziert. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich mich mit der Problematik bisher nie intensiv befasst habe; eben weil es mir kompliziert erscheint und ich bisher noch nicht gezwungen war mich damit zu befassen.

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  • Ja, wenn nicht mal Du das weißt, dann habe ich Hoffnung, dass die Abmahnanwälte das auch nicht wissen :)

    Auch bei Wettbewerbsrecht gilt ja, dass der Kläger den Klageort bestimmen kann.
    Wenn ein Mitbewerber meint, er müsse mich abmahnen lassen und ich reagiere nicht so drauf, wie er sich das erhofft, dann muss er ja klagen.
    Als Klageort bestimmt er (bzw. sein Anwalt) den Bezirk in dem der Kläger firmiert.
    Dann muss ich gucken, wie ich es schaffe, da einen Anwalt hinzuschicken, der mich vertritt. Kommt da keiner und es liegt auch keine Entschuldigung oder ein wichtiger Vertagungsgrund vor, dann habe ich halt Pech gehabt und beinahe sicher verloren.

    Aber dazu muss man eben zuerst Klagen.

    Bei kostenbewehrten Abmahnungen ist es ähnlich. Reagiere ich da gar nicht drauf, dann bin ich im Verzug, weil ja ziemlich sicher eine Frist zur Beseitigung der Mängel, bzw. zur Zahlung, besteht.
    Mache ich also nichts, dann geht der einfach zu seinem Amtsgericht und übergibt das dem Gerichtsvollzieher. Solange ich irgendwo in der EU eine zustellfähige Adresse habe, leitet der Gerichtsvollzieher in z.B. Winsen an der Luhe, den Vorgang einfach weiter an mein Amtsgericht hier in Utena. Der hiesige Gerichtsvollzieher vollstreckt dann.
    Zumindest theoretisch. In der Praxis findet der Gerichtsvollzieher meine Adresse nicht. *hust

    Man kann also ganz easy den Klageort in DE haben und auch Forderungen gerichtlich eintreiben lassen innerhalb der EU.
    THEORETISCH^^

    Und jetzt kommt der Grund, wieso ich jede noch so idiotische, auch sachlich falsche Abmahnung beantworten lasse:
    Um Kosten zu verursachen. Mein Anwalt will auch leben. Und der lässt sich jeden Brief vergolden. Und diese Kosten fordert er dann nach ner Weile beim Gegner ein und gibt die schlimmstenfalls einfach ins Inkasso.
    Denn, wenn die Abmahnung nicht weiter verfolgt wird, besteht keine Dringlichkeit mehr. Möglicherweise gibt es in der Zwischenzeit Gerichtsentscheide oder Zusätze, die keine Klage mehr zulassen... und dann kommt halt mein Anwalt an und will in meinem Namen seine Auslagen erstattet haben.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.


  • Um Kosten zu verursachen. Mein Anwalt will auch leben. Und der lässt sich jeden Brief vergolden. Und diese Kosten fordert er dann nach ner Weile beim Gegner ein und gibt die schlimmstenfalls einfach ins Inkasso.
    Denn, wenn die Abmahnung nicht weiter verfolgt wird, besteht keine Dringlichkeit mehr. Möglicherweise gibt es in der Zwischenzeit Gerichtsentscheide oder Zusätze, die keine Klage mehr zulassen... und dann kommt halt mein Anwalt an und will in meinem Namen seine Auslagen erstattet haben.

    Kann ich meinen Aufwand, den ich nun als Person hatte, dann nicht auch geltend machen?

  • Grundsätzlich ja, Alex, die notwendigen Kosten. In der Praxis wird jedoch daraus meist eine Einzelfallbewertung.

    >> Ja, wenn nicht mal Du das weißt ..

    Also das was Du jetzt dazu geschrieben hast weiss ich. So einfach ist es aber i, d. R. nicht.

    Das ist z. B. nicht so einfach: Bei kostenbewehrten Abmahnungen ist es ähnlich. Reagiere ich da gar nicht drauf, dann bin ich im Verzug, weil ja ziemlich sicher eine Frist zur Beseitigung der Mängel, bzw. zur Zahlung, besteht. Mache ich also nichts, dann geht der einfach zu seinem Amtsgericht und übergibt das dem Gerichtsvollzieher.

    Der generelle Verzug hat nur zur Folge, dass bei einer Klage oder der Beantragung einer Einstweiligen der andere nicht sofort so anerkennen kann, dass ihm keine Kosten entstehen. Manchmal werden auch Einstweilige ohne Anhörung des Beklagten erlassen. Oft reicht da eine Eidesstattliche Versicherung. Ist mir mal in Köln passiert, wo ich auch nach dem Widerspruch gegen die Einsweilige dann im Prozess vor dem LG verloren und dann vor dem OLG gewonnen hab. Und wo ich den vorsitzenden Richter des LG wegen des Verdachts der Rechtsbeugung anzeigen musste. Er wurde dann nach der Anzeige ausgetauscht, verloren hab ich vor dem LG mit dem neuen Richter trotzdem.

    Auch wenn Du, vor Fristsetzung, zu erkennen gibts, dass Du nicht anerkennen wirst, bist Du faktisch im Verzug, gibts Du grünes Licht dafür, dass der Abmahner sofort zum Gericht rennen kann und seine eigene gesetzte Frist nicht mehr einhalten muss.

    Bei Nichtreagieren Deinerseits kann nicht einfach zum Amtsgericht getappt und ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Dazu braucht es schon einen Titel und den gibt nur z. B. über den Weg nicht widersprochener Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid > Gerichtsvollzieher. Oder: Widersprochener Mahnbescheid > Klage > Klage gewonnen > Einspruchesfrist gegen Urteil vorbei > Gerichtsvollzieher. Oder aber gleich die Klage: Klage gewonnen > Kein Widerspruch > Gerichtsvollzieher.

    Das sich auftuende Problem beim Einklagen der Kosten ist, dass dann die Anspruchgrundlage meist überprüft wird. Heisst, es wird geprüft, ob das Verlangen in der Abmahnung gerechtfertigt war. Und somit auch die Kostenrechnung des Abmahnenden. Ein Nichtreagieren, Totstellen des Abgemahnten ist ja kein Anerkenntnis.

    Dasselbe gilt, wenn Dein Anwalt tätig geworden ist, der Abmahner aber später dessen Kosten, die ja Deine Kosten sind, nicht zahlt. Dann muss Dein Anwalt auch für Dich gegen den Abmahner auf Ersatz der Kosten klagen.

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  • Bei Nichtreagieren Deinerseits kann nicht einfach zum Amtsgericht getappt und ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Dazu braucht es schon einen Titel und den gibt nur z. B. über den Weg nicht widersprochener Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid > Gerichtsvollzieher. Oder: Widersprochener Mahnbescheid > Klage > Klage gewonnen > Einspruchesfrist gegen Urteil vorbei > Gerichtsvollzieher. Oder aber gleich die Klage: Klage gewonnen > Kein Widerspruch > Gerichtsvollzieher.

    Ja, genau das meinte ich ja mit: "Reagiere ich da gar nicht drauf [...]"
    Und deshalb reagiere ich/wir drauf.
    Bisher bekam ich noch nie eine Abmahnung, die gerechtfertigt war. Das liegt wohl daran, dass ich sehr genau weiß, was ich wettbewerbsrechtlich behaupten kann und was nicht.
    Ich schreibe z.B. nicht, ich hätte das weltweit größte Angebot an Seide (weil Mengenmässig sind mir da einige weit voraus) - aber ich habe das weltweit größte Angebot an gefärbter Seide in 5.200 Farben. Und das kann ich auch beweisen. :)

    Und das sind dann so die Sätze, weswegen ich gerne erfolglos abgemahnt werde.

    Anders als in DE haben litauische Anwälte keine feststehende Kostentabellen. Wenn mein Anwalt meint, ein 3-zeiliger Textbaustein ist 400 Euro wert - dann ist das so. Dann wird das noch ins Deutsche übersetzt und der Übersetzer im Notariat (der zufällig ein Bekannter meines Anwaltes ist) findet halt auch, dass seine schwere Arbeit 200 Euro wert ist.
    Dann kostet halt ein Brief 600 Euro. Fertig.
    Und das kann mein Anwalt endlos machen... und irgendwann wird der den Betrag beim Kläger einfordern und nötigenfalls auch eintreiben lassen.
    Und je mehr der empörte Kläger, bzw. sein Anwalt, zurückschreibt, desto teurer wird das dann halt: Denn das muss ja auch erst ins litauische übersetzt werden.

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  • "Wegen gewerbsmäßiger Erpressung und schwerem gewerbsmäßigen Betrug ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft"

    Nicht schlecht^^ Hoffentlich gibts für die beiden was an die Löffel. Hoffentlich tun ihr die investierten 100.000 Euro auch so richtig weh.

    Grade noch gefunden:
    https://www.dataprotect.at/2023/03/02/akt…im-lg-zrs-wien/

    Der ehrenwerte Hörr Anwalt ist erst seit knapp 2 Jahren als Anwalt tätig.
    Und privat scheint er auch mit seiner Mandantin liiert zu sein :)

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.