Glückwunsch :beer:
Beiträge von Margin
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Dann verwürfel ich die gerade, waren nicht die Minis. Irgendwas war ... aber nicht meine Baustelle, da würde ich jetzt nur Blödsinn erzählen

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Die von 3000er und ja, auch von 97, lief hier auch noch bis neulich - mit Fritzbox. ich weiß nun gar nicht mehr, warum wir tauschen mussten. Irgendwas war und das war nicht die Anlage, die kaputt gewesen wäre. Die funktioniert nach wie vor.
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Ja, völlig richtig :yes:
Erst gibt es einen Entwurf und wird dem zugestimmt, kann das Ding ja schlecht weiterhin Entwurf heißen. Von daher heißt es in diesem Fall dann "allgemeine Bestimmungen".
Der von Dir zitierte 13. 4aa ist die 3-Faltigkeit für neue Portale = Portale im Sinne von Sharing von User generiertem Content.
Der Part mit den Ausnahmen für Handelsplätze und Co. ist in Artikel 2, 5 zu finden - also der Absatz aus 37a.
Seite 51
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Zitat‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society servicewhose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.Providers of services such as not-for profitonline encyclopedias, not-for profiteducational and scientific repositories,open source software developing and sharing platforms, electronic communication service providers as defined in Directive 2018/1972 establishing the European Electronic Communication Code, online marketplaces and business-to business cloud services and cloud services which allow users to upload content for their own use shall not be considered online content sharing service providers within the meani
[/SIZE]
Zitat[SIZE=20px][SIZE=14px]ng of this Directive.[/SIZE][/SIZE]
[SIZE=14px]Das Forum war irgendwas mit Geschichte.
Der Hauptknackpunkt bei dem ganzen Lärm, der geschlagen wird, dürfte die exakte Definition der Formulierung "online content sharing service provider", zu deutsch in der Regel einfach als "Plattform" bezeichnet, sein. Dabei haben die Verfasser sich wirklich Mühe gegeben, zu erläutern, was im Sinne dieses Gesetzes damit gemeint ist und was ausdrücklich nicht darunter fällt.[/SIZE]
Aber nochmal: Ich bin kein Jurist und mein Englisch ist inzwischen so alt, das gehört schon längst untern Torf. :wall:
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Nun habe ich heute früh eine gute Stunde und nun auch noch einmal recht zeitintensiv das Netz gescannt, nach typischen Stichworten, Dubletten von Phrasen usw. Die einzige weitere Quelle, die ich neben der oben bereits verlinkten Gema gefunden habe, findet sich bei RA Solmecke:
ZitatSchließlich werden Bildungsplattformen, Cloud-Anbieter, Open-Source-Softwareplattformen und Handelsplätze nicht mehr in dem Vorschlag erfasst.
Was noch häufig zu finden ist, ist diese 3-Faktoren-Ausnahmeregel für kleine und neue PLATTFORMEN und das war es dann auch. Alles andere scheint maximal bis "Uplaodfilter" gekommen zu sein - der namentlich natürlich nicht erwähnt wird im Artikel 13. Und dann ist das Brett vorm Kopf runter gefallen in die perfekte Position. Nun zelebrieren sie das Ende des Internets, das Ende der Meinungfreiheit und eine automatische Zensurmaschinerie.
Geführtes Denken. Mehr fällt mir da nicht mehr zu ein.
btw. Bei alle dem bin ich über ein Nischenforum gestolpert, in dem quasi die gleich Diskussion läuft wie hier. Mit gleichem Ergebnis: 37 a.
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"Jeder, der eine Upload-Funktion hat ist betroffen". Da biste nicht der einzige, der das schon wiederholt gehört und gelesen hat, bringen selbst fast all die bekannten Namen aus der Szene, die ich hier nicht namentlich nennen möchte und nicht zu vergessen, dieser oder jener Anwalt, Politiker ... Ich habe die Original-PDF inzwischen in den Favs, damit ich sie nicht jedesmal neu suchen muss. Ich habe bei FB bis heute noch nicht einen Kommentar auf den 37 a bekommen. Völlig ignoriert, als gäbe es ihn gar nicht und ich habe ihn inzwischen mehr als einmal irgendwo in solche Kommentare gestreut.
Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass offensichtlich auch die ganzen SEOs, die was auf sich halten, inhaltlich von einander abschreiben, so nach dem Motto, wenn der das sagt, dann muss das stimmen und so befruchten sie sich im Kreis. ich könnte wetten, dass keiner von denen es bis Seite 80 (!) geschafft hat und wirklich weiß, was drin steht. Ich gehe sogar davon aus, dass nicht einmal die ganzen Anwälte, die nun eine Meinung dazu haben, sich da durchgequält haben. Mal einer oder der andere, aber nur vereinzelt.
Deine geschätzten 5 % finde ich wahrlich überschäumend

Ich bin kein Jurist und Pasta

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Warum keiner was von 37 a pinselt, ist ganz einfach: Was glaubst Du, wieviele Leute sich den 13er überhaupt angetan haben und dabei über Seite 2 hinaus gekommen sind? Man liest, man plappert nach ...
Den Text habe ich mir ja nicht ausgedacht, der steht da wirklich drin :cry:
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Danke, habs nun

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Ich wollte mir das gerade mal anschauen, geht aber nicht. Hier kommt nichts mit "Übersetzen" - also gar nicht, auch nicht indonesisch.
Nur mal ein Beispiel, sollte genügen:
[ATTACH=JSON]{"data-align":"none","data-size":"custom","height":"71","title":"belegung.jpg","width":"468","data-attachmentid":120640}[/ATTACH]
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Na ist mir wurscht, wer mir glaubt, aber doch sowas von völlig :hase:
Ich verstehe Deinen Post nicht. Also welchen Teil meinst Du genau, welche Argumentation? In welchem Punkt wagt es da wer, mir zu widersprechen? :knueppel:
Wenn ich Deinen Eröffnungspost richtig verstanden habe, ging es hier darum, wer als Anbieter betroffen ist oder nicht. Mein Kleinhirn hatte abgespeichert, dass gerade nicht alle betroffen sind, allerdings mit falscher Basis. Die Basis, warum gerade nicht annähernd das halbe Internet betroffen ist, ist in Artikel 13 der Abschnitt 37 a - hier ein wenig höher.
Jetzt protestieren alle. In den Protesten und Argumentationen finde ich allerdings nur Sorge um die Meinungsfreiheit, Angst vor Uploadfiltern, Panik vor einer Zensurmaschinerie.
Und nun kommst Du: Erkläre mir bitte den Widerspruch zwischen den Demos und dem Thread hier. Ich steige echt nicht durch.
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Mal so am Rande, die Sache mit den Filtern kann gar nicht funktionieren. Nehmen wir an, ich habe ein Foto. Dieses lasse ich in den Filtern registrieren - welch ein Aufwand *hmfp* Jetzt lässt sich jemand dieses Foto von mir lizenzieren, weil er es für seinen Firmenauftritt nutzen möchte. Geht nicht, die Filter schmeißen ihn raus. Nehmen wir an, ich habe noch ein zweites Foto, ein tolles Stadtpanorama, im Hintergrund klebt an einer Mauer ein Filmplakat. Der Filter erkennt das Plakat als geschützt und sperrt meine Aufnahme, die eigentlich durch die Panoramafreiheit völlig abgedeckt ist. Also alles reichlich schräg.
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War so.
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible,
Richter am Bundesgerichtshof Ciernia,
Richter am Bundesgerichtshof Bender,Das Urteil im Fall Hamburg habe ich oben verlinkt.
Hier das Urteil zum Fall Berlin: https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/juris.bundesgerichtshof.de/cg...0&Frame=4&.pdf -
Es war in beiden Fällen der 4.
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Zeitnah hatte der selbe Senat des BGH übrigens ein Urteil wegen Mordes gegen zwei Raser aus Berlin aufgehoben. Sie waren mit ihren Sportwagen nachts ein Rennen gefahren - mit Todesfolge. Die Begründung zur Aufhebung bezog sich auf das Motiv der Männer, sie wollten einfach nur Spaß - na ja so ähnlich formuliert.
Ganz so Motiv befreit können die also noch nicht sein

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War er wegen Mord angeklagt? Ich weiss es nicht, kann es mir aber nicht vorstellen. Dann hätte das Ding wohl sofort Riesenwellen geschlagen.
Ja. Dann ist es schlicht an Dir vorbeigerauscht.
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Der BGH hatte den Fall nur zur Revision und hat keine Rechtsfehler gefunden - Urteil:
Zitat[SIZE=14px]Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.Februar 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.[/SIZE]
Ja, das Strafmaß wirkt hier ein wenig kurios, vor allem, wenn man andere Fälle dabei vor Augen hat, z. B. den aktuellen Campingplatz-Fall. Die Tücke liegt hier jedoch meiner unjuristischen Meinung nach im System selbst. Die eigentliche Frage ist doch, war es nach den Buchstaben des Gesetzes Mord oder nicht. Wird Mord festgestellt, gibt es auch für Richter keine andere Wahl mehr, als lebenslänglich = 20 Jahre, Bewährung nach 15 Jahren möglich.
Zitat.
§ 211 Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.
Wenn er tatsächlich hackentütendicht war, wäre es doch spätestens Sache des Angeklagten / seines Anwalts, die seinerzeitige Unzurechnungsfähigkeit zu beweisen und das Thema Mord wäre vom Tisch. Zum Alkoholpegel zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes kann ich jedoch nichts finden. Irgendwie schräg.
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*edit*
Nun dann doch noch gefunden: Es soll auf jeden Fall unter 1,2 Promille gewesen sein - mehrere Quellen mit teilweise unterschiedlichen Werten, aber darin sind sich alle einig. Zudem soll er Alkoholiker gewesen sein, sein Anwalt schlug eine Unterbringung im Entzug vor.
Beispiel: Hamburger Abendblatt
Ebenfalls ein wohl nicht unwesentlicher Aspekt:
ZitatIn diesem Taxi soll er sowohl Diebesgut als auch Einbruchwerkzeug deponiert haben.
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Ähm ja ...
[ATTACH=JSON]{"data-align":"none","data-size":"custom","height":"156","title":"forum.jpg","width":"600","data-attachmentid":120516}[/ATTACH]
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Die Übersetzung findest Du hier unter dem Absatz "Für wen gelten die Regelungen nicht?"
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Ach ja, das Ei war zuerst da

Endlich einer der mich versteht, zumindest was Eier angeht :up:
Ich habs, wer lesen kann ist klar im Vorteil ... öhm ... *hust*
Abschnitt 37 a
Zitat[SIZE=16px]The definition does not include services which have another main purpose thanenabling users to upload and share a large amount of copyright protected content with the purpose of obtaining profit from this activity. These include, for instance, electronic communication services within the meaning of Directive 2018/1972 establishingthe European Electronic Communications Code, as well as providers of business to-business cloud services and cloud services, which allow users to upload content for their own use, such as cyberlockers, or online marketplaces whose main activity is online retail and not giving access to copyright protected content. Providers of services such as open source software development and sharing platforms, not for profit scientific or educational repositories as well as not-for-profit online encyclopedias are alsoexcluded from this definition. [/SIZE]
Mal verständlich auf deutsch: https://beispiel.rocks/gema-politik.de/artikel-13-f...antworten-neu/
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Dann bleibt Dir wohl nur eine vertragliche Regelung mit den Kunden.
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Ich glaube, Du verwuchselst da gerade vor lauter Sorge was. Völlig unabhängig von Sonderregeln für Startups, also die ganz normale, GEPLANTE Regelung, noch ist nicht durch, geschweige denn in deutsches Recht umgesetzt, sieht gerade KEINEN Uploadfilter vor. Sie nimmt Dich als Betreiber lediglich in die Pflicht, Lizenzen zu erwerben oder dafür nach Deinen Möglichkeiten zu sorgen, dass keine lizenzpflichtigen Inhalte auf Deinen Seiten publiziert werden.
Wenn die Kunden bei Dir allerdings High Life in Tüten spielen dürfen ohne jede Kontrolle, dann wird mir gerade mal übel. Denn ich kann Dir auch nach derzeitigem Recht als Betreiber über die Mitstörerhaftung je nach Sachlage ein Klavier ans Knie nageln unter dem Du zusammenklappst. Ganz ohne die Schonfrist "Haftung erst nach Kenntnisnahme".
Über Texte würde ich mir vorab erstmal weniger Sorgen machen, riskanter ist es bei Bildmaterial.
Warte ab, bis die Kiste durch ist. Dann sehen wir weiter.