Heute im Morgenmagazin, die Essenz:
-darf wegen Rebellion nicht ausgeliefert werden, wegen Veruntreuung schon,
-wird noch entschieden Kaution u.s.w.
soweit bekannt, in den Medien nachzulesen.
Dann ein Anwalt mit Schwerpunkt Auslieferungsrecht.
- Wenn ausgeliefert wird, dann darf er in Spanien jetzt nicht mehr wegen Rebellion angeklagt werden (Europarecht und eine Entscheidung vom OLG Schleswig), das ist der Hammer, dass ein deutsches Gericht mit der Entscheidung über der Spanischen Justiz steht.
-Er würde also nur wegen Veruntreuung angeklagt wogegen seine Minister, die sich selber stellten, eine Anklage wegen Rebellion bekämen.
-Die Schlussfolgerung wird vermutlich sein, dass Spanien den Auslieferungsantrag zurückzieht (So der Anwalt) und genau das ist in Belgien passiert.