So, mal zurück zum RTL-Recht-Kasperletheater und zum Fall Schlagerfuzzi gegen Bänkelsänger.
Völlig substanzlos das Ganze, viel "Geweine" und wenig rechtliche Informationen.
Rechtsanwalt Pösch setzt sich ja im Fernsehen bis zur Selbstaufgabe für seine Mandanten ein, selbst bei Fällen, die die meisten Rechtsanwälte nur mit Zähneknirschen annehmen würden.
Er recherchiert und stösst auf einen Zeugen der den Namen Wendler für irgendwas verwendet. Der Schlagefuzzi ist damit einverstanden. Er verwendet die Bezeichnung "Den Wendler" und nicht "Der Wendler". Aussage des Zeugen, der Schlagerfuzzi hat selbst drauf hingewiesen, dass "Der Wendler" nicht verwendet werden darf.
So, wird unser Fernsehanwalt hellwach: Aha, er weiss also, dass er "Der Wendler" nicht verwenden darf und somit auch keine "Lizenzen" für diesen Begriff vergeben kann.
Herr Rechtsanwalt Pösch: Ja gehts noch? Das Ding ist als Marke eingetragen und solange es als Marke für den geschützten Bereich eingetragen ist, darf es auch nicht verwendet werden. Warum glauben Sie denn, betreibt der die Austragung der Marke? Das dieser unsympathische, am Ballermann weltbekannte, Schlagermensch das weiss, kann nicht gegen ihn verwendet werden. Das weiss jeder BWLer, der den Grundkurs Recht absolviert hat.
Und was soll wieder diese Bettelei um einen Vergleich, wenn die Gegenseite dazu mal Nein gesagt hat? Und das nicht nur einmal. Nicht jeder gibt sich kulant, nur weil ne Kamera läuft. Und der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ....", ist für einen Anwalt ein schwaches Bild.
Also diesen Rechtsanwalt Pösch würd ich nicht mal mit dem Ausfüllen eines Mahnbescheids beauftragen. Das gilt aber auch für diesen blonden, selbstverliebten, aber überhaupt nicht originellen Selbstdarsteller, der sich bei Dali den Schnurrbart abgeguckt hat.
Ende: Der Bänkelsänger will jetzt gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf vorgehen. Gut so. Kann man nur hoffen, dasser diesmal einen Rechtsbeistand beauftragt, der vom Markenrecht was versteht.
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Wenn das Geld im Beutel klingt, die Seele in den Himmel springt. Gott ist käuflich.
Das Bundesverfassungsgericht heute: Keine Kirchensteuer zahlen und trotzdem als Gläubiger Mitglied der Kirche sein? Geht nicht. Ob Nichtzahler im Kölner Dom noch ne Kerze entzünden dürfen, wird demnächst entschieden.
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>> Die wurde direkt an den Hersteller weitergeschickt. Toll, dann hätte ich das ja gleich machen können.
Jo, hätteste machen können, aber was passiert, wennde jemandem unaufgefordert was zuschickst, der Dir gegenüber keinerlei Verpflichtungen hat?
Was anderes ist es, wennde irgendwas mit Händlergarantie gekauft hast. Dann darfste Dich aber nicht auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, sondern auf die zugesicherten Garantieleistungen. Die sollteste Dir aber vorher ganz genau ansehen. Die Garantie ist nämlich nirgendwo gesetzlich geregelt. 100 Jahre Händlergaratie kann auch heissen, dasse Dir garantieren, dasse leisten, wenn der gekaufte, 100 Kilo Amboss irgendwann völlig weggerostet sein sollte.