Vorab, die Bild gehört nicht zu meiner Lektüre.
Hab jetzt mal bei den üblichen Nachrichtenverbreitern nachgesehen: Ausser bei der bayrischen SZ ist es kein Thema. Und lt. der SZ hat Söder folgendes gesagt:
>> "Es wird jetzt nicht jemand an den Türen klingeln (...), aber wenn natürlich erkennbarerweise Bürger sich da beschweren, dann wird man entsprechend auch darauf hinweisen."
>> "Wie bei Ruhestörung zum Beispiel. Wenn Sie eine private Feier machen, unabhängig von der Personenzahl, und es findet eine Ruhestörung statt (...) dann können die Nachbarn ja entsprechende Hinweise geben und dann kommt die Polizei, und in der Regel wird die Polizei sagen: Bitte verhalten Sie sich anders. Und die meisten werden es dann auch machen."
>> Weiter schreibt die SZ dann: "Es braucht schon einiges an Böswilligkeit, um daraus einen Aufruf zur Bespitzelung herauszulesen".
Nee, braucht es nicht, liebe SZ.
Gut gemeint, Herrn Söder disculpieren zu wollen, mehr aber auch nicht, denn die Aussage Söders hat schon was verharmlosend Hinterhältiges, was darin zu sehen ist, dass er Coronakontrollen, also die Kontrolle, ob da nicht zu viele Menschen zusammensitzen, mit dem Besuch der Polizei bei Ruhestörung vergleicht.
Klar, geht jedem sofort gängig rein: "Ja, dann...".
Was ist der Unterschied?
Ruhestörung: Es beschwert sich ein Nachbar, die Polizei fährt zufällig vorbei. Die Polizei kann tätig werden, ohne in die Wohnung eindringen zu müssen, Lärm ist von aussen indentifizierbar. Die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt also gewahrt, auch nach 22 Uhr bis 6 Uhr früh. Für diese Ruhezeiten gelten wiederum strengere Regulierungen für die Polizei, als für die sonstigen Stunden des Tages.
Und wenn mal die Polizei vor der Tür steht und ankündigt in einer halben Stunde wieder da zu sein und ein Bussgeld für den Wohnungsbesitzer zu verhängen, wenn wieder Lärm nach aussen dringt werden die meisten das auch machen. Bis dahin hat Herr Söder also nichts falsches gesagt.
Bei privaten Zusammenkünften, Feiern mit mehr als der erlaubten Anzahl von Personen, die ja nicht unbedingt durch nach aussen dringenden Lärm auffallen müssen, geht das mit dem Klingeln und an der Tür "ermahnen" natürlich nicht. Es müsste drinnen schon gezählt und befragt werden, wer wer ist und was er hier macht, was aber wegen der grundgesetzlich garantierten Unverletztlichkeit der Wohnung nicht geht. Die Polizei hat keine Befugnis die Wohnung betreten zu dürfen.
Dazu braucht sie die Mithilfe eines Bürgers, der z. B. die Polizei informiert, denn dann greifen die Polizeigesetze, die Gefahr in Verzug, die es der Polizei erlaubt in die Wohnung einzudringen, Zulass zu fordern und das auch mitten in der Nacht.
Das ist das, was der Herr Söder verharmlosend verschweigt.
Ebenso wie der Herr Lauterbach.
Beide betonen selbstverständlich die Vorgaben des GGes zu respektieren, was aber nicht mehr Augenwischerei ist, weil versucht wird den denunzierenden Bürger zum Komplizen zu machen, die Vorgaben des GGes umgehen zu können.
Muss ich hier betonen, dass ich absolut dafür bin, dass jede sinnvolle Massnahme das Virus einzudämmen auch versucht werden sollte? Ich hoffe nicht.
Dass darf aber, nach meiner Rechtsauffassung, nicht dadurch geschehen, dass Grundrechte, welche die Gründungsväter des GG, noch unter dem Einfluss des Naziterrors als fest zementiert und unumstösslich sehen wollten, mit Taschenspielertricks versucht werden auszuhebeln, denn dann sind wir fast schon in der Ecke der Rechtsauslegung wie sie gerade der Herr Trump in den USA vorführt.
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Guppy, beide Links von Dir gehen auf dasselbe bei Twitter. Ich hab da mal versucht was rauszulesen, mir erscheint das aber alles wild zusammengewürfelt und unübersichtlich.