Wie issen das jetzt in Deutschland mit dem Einzelhandel angedacht? In welchen Läden soll denn jetzt nun welche Regelung gelten?
Also das kommt wohl auch wieder drauf an, was jedes Bundesland als "täglicher Bedarf" ansieht. Ausgehend vom Lockdown und den Beschwerden damals wurde in Bayern die Liste erweitert um Läden, die damals zu waren, aber offen hätten sein sollen / müssen.
Hier ausgenommen ist also:
Normale Supermärkte wie Aldi, Lidl und Co. (dürfen aber kein Non-Food-Sondersortiment verkaufen), Lebensmittelfachgeschäfte, Wochenmärkte, (Bauern-)Hof-Läden, Apotheken, Bäcker, Metzger, Banken, Drogerien, Getränkemärkte, Großhandel, Babyfachgeschäfte (muss eines sein, Schuhladen mit auch Babyschuhen reicht nicht), Buchhandlungen, Blumenläden, Optiker, Tierbedarfsläden, Auto-Werkstatt, Postfilialen, Reinigungen, Sanitätshäuser, Tankstellen, Wäschereien, Zeitungsläden, Großhandel.
In den Läden zählt also so gesehen gar nix, kein 2G, kein 3G. Vorgabe ist hier bei uns nur, Maske, Abstand und 1 Person pro 10m². In den übrigen zählt 2G + die anderen Regeln.
Kinder:
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate zählen als 2G-zugelassen. Bis 17 Jahre brauchen sie einen negativen Test aus der Schule. Letzteres aber nur bis kurz nach Weihnachten, dann fällt die Regelung weg, sind dann genauso als ungeimpft bzw. ungenesen anzusehen.