Nein, eigentlich nicht wirklich teuer, wenn man bedenkt, dass der Beklagte "nur" die Kosten des Rechtstreits zu tragen hat. Aber der Reihe nach:
Ein Händler, der über Amazon versenden lässt, schickt dem Kunden zwei Wochen nach dem Warenversand per Mail-Anhang die Rechnung. Die Mail enthält unter anderem folgenden Absatz:
"Vielen Dank, dass Sie den Artikel bei uns gekauft haben. Wir sind ein junges Unternehmen und deshalb auf gute Bewertungen angewiesen. Deshalb bitten wir Sie darum, wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, uns für Ihren Einkauf eine 5-Sterne Beurteilung zu geben."
Was der Händler übersehen hat, ist dem Kunden vorher die Möglichkeit zu geben, die Zusendung von Werbung zu abzulehnen.
Liest sich ein wenig irre, hat jedoch nach näherem Hinsehen, also Lesen des Urteils, alles Hand und Fuß.