Dass die Buchpreisbindung gegenüber den Käufern greift dürfte wohl jedem klar sein. Das wissen auch die Juristen von Ebay, was Ebay aber nicht hindert Rabattaktionen trotzdem durchzuziehen und mit Nonsensargumenten Zeit zu schinden. Nun ist ein Urteil da, das aber unschädlich ist, nächstes Jahr werden sie dasselbe mit einer anderen schwachsinnigen Begründung möglicherweise wieder durchziehen.
Ein Papyrussieg für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels.