• Klar Guppy, die Cookies haben mit dem Tracking über die IP, welches z. B. mir jetzt den Zugriff auf google.com verweigert, nichts zu tun. Ich hab die Cookieannahme sowohl im IE, als auch im FF von vorneherein blockiert und da über den FF von mir keine Cookies verlangt werden frage ich mich doch mal ernsthaft warum das so ist, woran die mich identifizieren.

    Und klar, was diesen Prozess des Fotografenverbands angeht, besteht die Wiederholungsgefahr weiter, aber mit der Handhabung des IP-Trackings habense ja bereits eine Forderung erfüllt: Sie haben abgestellt. Könntense zumindest behaupten. Zugeben werdense es jedoch wahrscheinlich nicht, dasse das extra wegen dieses Verfahrens gemacht haben. Das mit dem Zugriff über G+ auf die Bildersuche bei google.com habense möglicherweise übersehen oder konnten die Technik noch nicht diesbezüglich anpassen. Vielleicht sollteste dem Fotografenverband da mal einen Tip zukommen lassen.

    Na gut, wir werden sehen, ob die Zugriffsverweigerung auf google.com in diesem Verfahren argumentativ v. G eingebracht werden wird.

    Eins sollte man auch bedenken, G wird mittlerweile auch schon mitgekriegt haben, dass das positive Image langsam aber stetig immer mehr Kratzer kriegt.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Nachtrag:

    Ich kann es auch nur vermuten. Die "juristischen Denkfabriken" bei G lassen ja mittlerweile sowas wie ein Schema erkennen, die juristische Praxis der kleinen Schritte, einmal um Vorteile herauszuarbeiten, ein anderes mal, um juritisch Bindendes zu verhindern.

    In diesem Fall wäre es für G ein grosser Vorteil, wenn das Gericht z. B. sagen würde: Durch das Verhindern des Zugriffs auf google.com ist dem deutschen Urheberrecht genüge getan. Es liegt kein Verstoss gegen deutsches Urheberrecht vor. Dann könnte G nämlich nach wie vor ungehemmt auch auf deutsche Webseiten zugreifen und dort die Fotos und Grafiken rausfischen, um sie dann weltweit, natürlich ausser Deutschland, zu vermarkten.

    Würde das Gericht zur Erkenntnis kommen, dass die jetzige Handhabung der Zugriffsverweigerung auf google.com aus Deutschland, respektive Europa deutschem, bzw. europäischen Urheberrecht nicht genügt, müsste G entweder die Bildersuche auf google.com einstampfen oder aber verhindern, was technisch sehr viel schwieriger ist, dass aus deutschen, bzw. europäischen Sites die Fotos und Grafiken rausgefischt werden.

    Diese "Erkenntnis", zu wissen, wie ein deutsches Gericht das sieht, kann ganz einfach durch den "Trick" des Einbringens der Argumentation "Wir haben bereits abgestellt, indem wir den Zugriff auf google.com abgestellt haben" in dieses Verfahren des Fotografenverbandes eingebracht werden. Dann müsste das Gericht darüber entscheiden, ob die nachträgliche Zugriffverweigerung auf google.com und somit der dortigen Bildersuche genügt, um deutschem Recht genüge zu tun. Egal wie das Gericht das sehen würde, G wäre mal wieder ein Stück weiter bei der Erforschung wie weit Recht auslegbar und dehnbar ist.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,