Ich hatte vor ein paar Tagen mal einen Fall geschildert, der ebenfalls in Köln spielte, mit dem Unterschied, dass dieser Verlag, nachdem es vom OLG auf die Klappe gab, es dann nicht mehr wissen wollte und keine Revision zum BGH einlegte.
Hier geht es um Lindt und Haribo. Haribo wollte Lindt untersagen in Goldpapier verpackte "Goldbären" anzubieten. Das LG Köln gab Haribo Recht, das OLG Köln kassierte die Entscheidung des LG und der BGH bestätigte die Entscheidung des OLG nun.
Lindt darf seine "Goldbären" weiter verkaufen, womit dieser schwachsinnige Prozess beendet wäre.
OLG Köln: Daumen hoch, Ihr seid gute Jungs.