Beiträge von Margin

    Umbra ist ein kaltes Braun mit geringem Rotanteil.

    Im Zweifelsfall ist Pink = Rosa. Das eine ist englisch, das andere deutsch ^^

    Schwierig wird es erst bei dem deutschen Pink - wie könnte es auch anders sein. Mein ziemlich veraltetes Wissen, hat es in der Vergangenheit wie folgt definiert:

    Überwiegt der rote Anteil = Pink / Rosa, überwiegt der blaue Anteil = Violett / Lila.

    Obige Farben mit weiß gemischt (oder einfach verdünnt) ergeben bei überwiegendem Weißanteil rosa bzw. violett.

    Irgendwer hat hier was von schwarz und weiß geschrieben, ich würde das jedoch gerne differenzierter betrachten und danach trennen, wer bei einer Begegnung aktiv wird. Der Kunde ist aktiv, er wählt meine Bücherseite, er fragt bei mir an, ay hömma, ich bin Max Muster aus Buxtehude und würde gerne Deinen Text lesen, geht das klar? Mein Server antwortet, geht klar, mach ma. Der Kunde liest, zieht weiter in den Supermarkt nebenan, ay hömma, ich bin Max Muster aus Buxtehude, darf ich ma durch Deine Regale schnauben? Der Server antwortet, geht klar, mach ma. Treffen sich die Inhaber später auf 'ne Kippe vorm Laden, ay sach ma, war bei Dir auch vorhin der komische Typ aus Buxtehude? ^^

    Soweit alles die Verantwortung des Kunden. Der Kunde kommt angeschoben, schmeißt mir ungefragt seine Daten vor die Füße und ER will etwas von MIR.

    Gehen jetzt die Inhaber her, zerren heimlich an seiner Jeans um zu sehen, welche Farbe seine Unterbuxe hat, dann werden die Inhaber aktiv und hier ist dann für mich die Grenze.

    Die Sache mit dem Standpunkt und dem Esel würde ich allerdings noch mal überdenken, da sind wohl die Pferde durchgegangen.

    Die Werbung kenne ich nicht. Das heißt aber nichts, da ich generell kaum Werbung mitkriege.

    Zitat

    Alexa weiß wie sich das Wetter vor meiner Haustür gestaltet? Das ist doch die Leute verarscht.

    Das ist kein Hexenwerk, das ist inzwischen normal. Manchmal, abends kurz vorm Einpennen auf dem Sofa, wenn draußen der Lärmpegel Richtung starker Wind oder Regen wechselt, klicken wir auch nur noch kurz während des Fernsehens auf den Wetterbutton, um zu sehen, ob wir aufstehen und die Fenster schließen müssen oder ob es nur der Wind ist.

    Wenn Du dich mal gedanklich von diesen Lückenreitern wie Christo oder dem blauen Hafen trennst, wird es offensichtlicher. Da gibt es notwendige Transporte von Kunstwerken, womöglich Notfälle, wo dann mal eben alles an der Straße steht, (kirchliche) Umzüge, bei denen geschützte Werke an die Öffentlichkeit gezerrt werden, oder auch Leihgaben großzügiger Besitzer. Der Gesetzgeber wollte hier halt verhindern, dass ein Urheber oder Eigentümer / Rechtsnachfolger seine Rechte durch Zufälle, Unglücksfälle oder Großzügigkeit verliert.

    Die 3-Monats-Grenze ist dabei gewürfelt, läge sie bei 2 oder 4 Monaten - weil irgendeine Grenze musste ja her - würde Christo die Dauer seiner Verhüllungen halt entsprechend anpassen. Ich denke, solche Dinge hatten die Gesetzgeber bei der Verabschiedung gewiss nicht im Kopf. Was den Hamburger Hafen angeht, warte ich darauf, dass endlich einmal ein Gericht entscheidet, dass die Beleuchtung eine dauerhafte Einrichtung ist - unabhängig davon, ob gerade das Licht an oder aus ist - halt genauso, wie eine Straßenlaterne.

    Wollte mal gerne erwähnen, was mir persönlich dieses Jahr am besten gefallen hat:

    - Synonym nach nun deutlich über 10 Jahren endlich einmal persönlich kennen gelernt,
    - Lunte war wieder dabei,
    - Alex hatte alles sehr fürsorglich vorbereitet,
    - die Fachgespräche fanden diesmal nicht im Saal statt, sondern wurden einfach ins Freie in die gemütliche Runde unterm Rondell verlegt.

    Ich freue mich auf nächstes Jahr und würde mich noch mehr freuen, endlich auch einmal noch ein paar Stammgäste hier aus dem Forum kennenzulernen :hihi:

    Nimm die Steine in Uelzen oder den Hundertwasserbahnhof oder Sanssouci, die werden nicht mal eben wieder abgebaut oder woanders ausgestellt oder wieder aufgebaut. Dagegen wurde zum Beispiel bei Christos verhülltem Reichstag gleich eine Befristung mit angegeben.

    Der Hauptfaktor ist allerdings erst einmal der Standpunkt, von dem aus die Aufnahme aufgenommen wird. Er muss öffentlich und frei zugänglich sein. Musst Du für die Aufnahme irgendwo aufs Dach klettern, ist er nicht mehr öffentlich usw. (s.a. Entscheidung Hundertwasserhaus) Als zweites wird geprüft, ob explizit das Kunstwerk aufgenommen wurde oder ob es "einfach mit im Bild stand". Eine hamburger Panoramaaufnahme vom Wasser aus dürfte überhaupt kein Problem sein.

    Erst wenn diese Punkte abgeklärt sind, kommt die Frage nach der Dauerhaftigkeit des Kunstwerks. An dem Punkt landet man also eigentlich eher selten. Und wenn doch, dann schauen die Richter eigentlich auch ziemlich genau hin, weil diese böse Falle bekannt ist. In Hamburg fährt oder fuhr ein aufwendig gestalteter Cadillac rum, Der Besitzer verklagte Fotografen, weil der Wagen ja keine dauerhafte Installation bspw. am Fischmarkt o.ä. wäre. Die Richter entschieden, das dass Kunstwerk sehr wohl dauerhaft wäre, nämlich am Fahrzeug.

    Was mir in dem Artikel fehlt, ist der Umstand, dass eine Aufnahme des Hafenpanoramas bei Tag ebenfalls völlig ok sein sollte, da nur die blaue Beleuchtung unter das Urheberrecht fällt - ähnlich wie beim Eiffelturm.

    Aber klar, es wäre einerseits einfacher, wenn es einfach hieße, öffentlicher Raum = Panoramafreiheit. Das jedoch würde am anderen Ende wieder Probleme aufwerfen.

    Zumindest früher war es so, dass Du AUCH Tätigkeiten anderer Gewerke ausüben durftest solange sie nicht Dein Kerngeschäft sind. Also Ofensetzer und Klempner durften auch kleinere Malerarbeiten ausführen, wenn ihre Haupttätigkeit das erforderte. Ich weiß allerdings nicht, was sich da inzwischen alles geändert hat.

    Zitat

    Meine Erfahrung mit alledem: Je weniger man denen sagt, desto besser.

    Halte ich genauso ^^