Der EuGh sagt:
>> Das reicht jedoch nicht, entschied nun der Gerichtshof, vielmehr müssen die Nutzer im konkreten Fall ihre Einwilligung erteilen – also nicht einfach durch Teilnahme am Gewinnspiel.
>> Ausserdem sollen die Webseitenbetreiber über Zugriffsmöglichkeiten von Dritten und die Funktionsdauer informieren. Die Vorgaben gelten unabhängig davon, ob die gespeicherten oder abgerufenen Informationen personenbezogen seien oder nicht.
Hier ging es um eine Gewinnspielsite, das ist aber durchaus allgemein übertragbar in "Durch Nutzung der Site".
Und das "Sollen" in der zweiten Formulierung kann getrost durch "Müssen" ersetzt werden.
Und Cookiebanner, wie auch hier im Forum, dürften nun problematisch werden.
https://beispiel.rocks/www.faz.net/aktuell/wirtscha...-16412243.html