Kunstwerke in der Öffentlichkeit: Temporär = Urheberrechtlich geschützt. Dauerhaft = Panoramafreiheit. Wobei es dann auch noch drauf ankommt, ob es nur um das Kunstwerk geht oder dieses mehr "Nebenprodukt" ist.
Welcher normale Mensch soll das a) wissen und b) dann auch noch verstehen?
In dieser Hinsicht gehört das Urheberrecht in Zeiten des Internets schnellstens korrigiert: Wer seine Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich macht indem er sie in den öffentlichen Raum stellt verliert damit automatisch den urheberrechtlichen Anspruch.