Bei der Wiederbelegungsfrist kamen mir ebenso ???
Das ist schön beschrieben:
Zitat
Die Zahl der Gäste soll grundsätzlich reduziert werden. Für Übernachtungsangebote gilt eine Wiederbelegungsfrist von mindestens sieben Tagen. Das bedeutet, dass eine Unterkunft frühestens nach sieben Tagen wieder neu vergeben werden darf. Bleibt ein Gast drei Tage, muss das Zimmer oder die Wohnung damit vier weitere Tage leer stehen. Bleibt er sieben Tage, kann direkt danach der nächste Gast kommen. „Das Ziel ist, die Gästezahl zu reduzieren“, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums.
Quelle:
https://www.nwzonline.de/wirtschaft/wes…,562094033.html
Bin ja mal gespannt, ob nun vor oder nach Männertag in Sachsen die Jugendherbergen wieder aufmachen. ^^'