Wenn ein ehemaliger Justizminister und Jurist von einem ehemaligen BGH-Richter die Meinung abkupfert.

  • Ich frage, weil ich das eben aus einem viel einfacheren Bereich kenne, dem Handwerk. Da ist auch nicht alles was man macht laut Vorschrift. Und es gibt vieles, wo es einfach nicht geht, also Vorschrift, Gesetze und Kundenwunsch einzuhalten.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • >> Daher noch mal die Frage, denn Du benennst die möglichen Fehler. Was wäre die Lösung? Wie bekommt man alles unter einen Hut?

    Ich sagte es schonmal: Jede Verordnung muss durch eine Gesetz abgedeckt sein und so gut wie jede Verordnungsordnung hat eine solche Gesetzesgrundlage. Ein Losungsansatz wäre z. B. mal eine formulierte Verordnung mit der Gesetzesgrundlage abzugleichen, bevor sie hinausposaunt und zur Verhaltensregel erklärt wird.

    Bei den vielen Verstössen gegen diese Gesetzesgrundlagen habe ich mittlerweile den Eindruck, dass von den Verantwortlichen ganz bewusst die gesetzlichen Vorgaben ignoriert und missachtet werden. Dass gesagt wird: "Ok, das ist "windig", da werden auch einige klagen und damit durchkommen, das gilt dann aber nur für diese, für den Rest der "Bürger" bleibt alles wie es ist.

    In einem Rechtsstaat wird man nie ALLES unter einen Hut bringen können, es kann nur versucht werden so viel als möglich unter einen Hut zu kriegen. Über das was man nicht unter den Hut kriegt müssen dann Gerichte entscheiden, wenn sich jemand findet der klagt und mit jeder Entscheidung wird das unter dem Hut etwas grösser.

    So funktioniert ein Rechtsstaat nunmal, Rede und Gegenrede und Gerichte, die dann entscheiden was zu gelten hat. Gerichte waren schon immer die wahren Gesetzesmacher, was der Gesetzgeber mit seinen Gesetzen liefert ist das Rohmaterial, die Feinarbeiten werden dann von den Gerichten gemacht.

    Deswegen werden auch zu jedem Gesetz Essays angelegt, die so ausührlich wie möglich beschreiben was mit einem Gesetz erreicht werden soll. Für die Öffentlichkeit sind die nicht bestimmt, aber für Gerichte, die z. B. über eine auslegbare Formulierung in einem Gesetz zu entscheiden haben.

    Jo, ich weiss, is nicht ganz unkompliziert..

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> Ich frage, weil ich das eben aus einem viel einfacheren Bereich kenne, dem Handwerk. Da ist auch nicht alles was man macht laut Vorschrift. Und es gibt vieles, wo es einfach nicht geht, also Vorschrift, Gesetze und Kundenwunsch einzuhalten.

    Der rechtliche Bereich lässt sich mit anderen Lebensbereichen nicht vergleichen. Da gibt es kein "Entweder oder" oder ein "Vielleicht". Da gibt es nur aufkommende Fragen und die müssen mit einem Ja oder Nein beantwortet werden. Zulässig? Ja oder Nein? Was auch oft ein Dilemma für die Gerichte selbst ist, weil sie auch noch begründen müssen.

    Und es gilt die Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter. Rechtswidrige Zustände können also auch ewig Bestand haben.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Mal zurück zum Eingangsthema:

    Das war kein Alleingang von Maas ohne Wissen und Billigung der sonstigen Regierung, wie die FAZ schreibt.

    Der wurde zum "zündeln" vorgeschickt, kriegt jetzt Rückdeckung aus Europa, von der CDU / CSU dort und je nachdem, wie jetzt die weiteren Reaktionen aussehen, wird die Merkel irgendwann verkünden: "Ja, wenn alle dafür sind können wir uns nicht dagegen stellen".

    Da natürlich ein grosser Teil der Geimpften sehr dafür sein wird, dass ihnen ihre Grundrechte wieder eingeräumt werden, ebenso diese, welche an ihnen verdienen wollen, wir jetzt schon damit angefangen einen Keil in die Bevölkerung zu treiben. Und das könnte auf richtig böses Blut hinauslaufen, die Zwangsnichtgeimpften werden dafür wenig Verständnis haben.

    Gefickt eingeschädelt.

    Interessant wäre zu wissen, welche Rolle dabei der Bundesrichter a. D. und Schreiber beim Spiegel Herr Fischer in der Geschichte spielt, denn die Argumentationen hat eindeutig er zum ersten Mal in die Öffentlichkeit getragen.

    https://www.spiegel.de/politik/deutsc…70-87f64225f051

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Aus dem Spiegel heute:


    >> Die Regelung der Corona-Verordnung zu den Kontaktbeschränkungen wurde teilweise außer Vollzug gesetzt, wie das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis mitteilte.

    Grund für die Entscheidung des Gerichts sind zwei widersprüchliche Regelungen in der aktuellen Verordnung. Einerseits schreibt diese vor, dass sich ein Haushalt mit einem Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen darf. Andererseits ist der familiäre Bezugskreis von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Nach Ansicht des OVG ist das ein Widerspruch. Für die Betroffenen sei nicht klar, welche Regel für sie gelte.

    Ich kenne jetzt den Wortlaut der Verordnung nicht. Aber es scheint so zu sein, dass die Formulierungen zunächst den familiären Bezugskreis ausgenommen haben und dies dann durch die Regel, dass sich nur "Ein Haushalt mit einem Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen darf" wieder infrage gestellt wurde.

    Für den Bürger stellt sich dann die Frage "Ja was denn jetzt? Darf ich mich mit meiner Familie treffen oder nicht?"

    Wenn die Verantwortlichen nicht fähig sind einen verständlichen Satz zu formulieren der keine Fragen offenlässt, darf man sich über solche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht wundern.

    ...

    Und ein anderes Beispiel, nicht aus diesem Bereich, die Handynutzung im Auto.


    Dazu sagt die Strassenverkehrsordnung:

    "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird".

    Wie ist jetzt "halten" zu definieren?

    Eine telefonierende Tante wurde mit zwischen Kopf und Schulter eingeklemmtem Handy fotografiert und meinte, dass das nicht unter halten, im Sinne von in der Hand halten, fällt. Auch behauptete sie das Handy bereits vor Starten des Motors so eingeklemmt zu haben und das deswegen nicht unter "aufnehmen" fällt.

    Gut, die Frage kann man so stellen und sie dann auch einem Gericht zur Beurteilung überlassen.

    Dass hat diese Tante gemacht, anscheinend war auch bisher kein Gericht mit der Fragestellung befasst, das Gericht hat sich das angesehen und eine Entscheidung getroffen, womit für diese Fragestellung fürs erste mal eine Antwort gefunden wurde. Die Rechtsfindung wurde also vom Gericht mal wieder etwas weiterentwickelt.

    https://www.faz.net/aktuell/gesell…r-17155762.html

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,