Goolge, Blogger und Haftung für Blogbeiträge _

  • Heute entscheidet ja der BGH darüber, ob und wie G für die Inhalte von Blogs haftet.

    Wetten, dass der BGH die Haftung bejaht und die Piraten damit wieder mal etwas mit ihrer Meinung und Rechtsansicht danebenliegen?

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ja die haften nach der (2.?) Prüfung und einem Nachweis, dass die eingestellten Behauptungen falsch sind.
    Das funktioniert sicher bei plumpen Beleidigungen, aber in vielen Streitfällen nicht.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Frag mich gerade was das soll. So wie ich das gelesen habe trifft es nur auf Blogs zu, was ist mit "normalen Webseiten" ?


    (Demnach müssen sich die für den [COLOR="#0000CD"]Blog[/COLOR] verantwortlichen Personen innerhalb einer angemessenen Frist zu der Beanstandung erklären.)

    Halt stop gerade eine andere ausführung gelesen. Bleibt noch ein zu klären:

    Wenn ein Rechtserstoß vorliegt muss ja wohl oder übel der Hoster als "Richter" auftreten. Wenn der einsteller es bergünden kann warum und überhaupt wie soll den da ein Hoster entscheidungen treffen können.

  • Naja, ganz so abstrakt wie es dargestellt wird ist es nicht.

    Das ist der entscheidende Passus:

    Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann.

    Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt.

    Hier in Gänze nachzulesen:

    *** Link veraltet ***

    Ich interpretiere das so, dass es nicht genügt zu sagen: Ich werde hier und da mit falschen Behauptungen diskreditiert, sondern es muss schon konkret benannt sein, woraus diese Diskreditierungen bestehen. Also Behauptung A, Behauptung B usw. Im Wettbewerbsrecht ist das schon immer so, da muss eine "falsche" Handlung auch konkret benannt sein.

    Dann kommt der Passus, dass der Blogbetreiber sich zu äussern hat. Frage: Wie, wenn er nicht eindeutig feststellbar ist? Also kommt von dort keine Antwort und es ist zu löschen. Kommt von dort Antwort müsste der Provider dies in einem späteren Stadium eventuell beweisen, wobei seine blosse Versicherung den Blogbetreiber namentlich zu kennen wohl nicht genügen dürfte. Womit der Blogbetreiber bekannt wäre und direkt angegangen werden könnte.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,