Nicht zu glauben

  • hätte es mir jemand erzählt, den hätte ich ein Vogel gezeigt. Hätten wir keine Anwälte, bräuchten wir keine Anwälte:

    *** Link veraltet ***

    und darauf aufbauend der hier - voll der Hammer im Privatbereich:
    *** Link veraltet ***

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Tja [USER="73"]guppy[/USER] hab ich selbst durchgemacht und 5000 € verloren und wiedergeholt. Machste nichts bis auf ..... kann ich hier nicht schreiben.

  • Jo, Guppy, ist ein Unding, dass der Insolvenzverwalter einen Zeitpunkt in die Vergangenheit zurückverlegen kann, ab diesem dann Rückforderungen möglich sind. Das hat aber mit Anwälten nichts zu tun, sondern mit der Insolvenzordung und dem Durchführungsverfahren.

    ......

    Habt Ihr es mitgekriegt: Der BGH hat heute richtig gerödelt: Das Tragen von Rockerkutten ist nicht strabar. Das Einbinden von Videos von Youtube in I-Frames, die dort von Dritten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers eingestellt wurden, ist als nicht autorisierte und somt unzulässige Verbreitung zu sehen. Das Blau von Nivea könnte markenfäjig sein.

    Und ne gute Nachricht: EU-Parlament hält an Panoramafreiheit fest _

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • 1. Insolvenzrecht ist Wirklich ein Unding, welches ich auch schon erleben durfte (nicht in diesem Umfang) -> soll ja im Herbst nachgebessert werden (schau mer mal)
    2. Rockerkutten: Lächerlich mit was sich Gerichte befassen: Hakenkreuz und FDJ-Hemd verboten - Reichskriegsflagge erlaubt.
    3. Hat wohl keiner von den Affen begriffen was ein frame ist ...
    4. Farben schützen lassen: ohne Worte - nein doch: Schwachsinn kennt keine Grenzen
    5. Panoramafreihit Ist leider noch nicht entgültig durch, geht aber in die richtige Richtung. Wenn nicht, schließe ich mein Jurastudium ab; und habe ausgesorgt ;)

    Im Nachhinein betrachtet, ist selbst die Sorge um den Tod umsonst!

  • >> 3. Hat wohl keiner von den Affen begriffen was ein frame ist ...

    Doch, denke ich schon. Und in dieser zu entscheidenden Konstellation finde ich die Entscheidung absolut korrekt. War ja noch schöner, da kopiert jemand mein Video, stellt es ohne mein Wissen auf Youtube, andere binden es dann in ihre eigenen Seiten als i-Frame ein und gehen davon aus, dass das dann so völlig korrekt ist. Die Panoramafreiheit sollte schon erhalten bleiben, aber nicht die Narrenfreiheit.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> da kopiert jemand mein Video, stellt es ohne mein Wissen auf Youtube,.


    bis dahin stimme ich zu.
    Danach empfinde ich es technisch gesehen als Zitat, welches einen Link zur Quelle beinhaltet.

    Im Nachhinein betrachtet, ist selbst die Sorge um den Tod umsonst!

  • Jo, diese Journalisten mit ihrem Halbwissen und darauf resultierenden Falschinformationen.

    Überschrift Spiegel: BGH-Urteil: Einbetten fremder Videos ist mit dem Urheberrecht vereinbar.
    Die Überschrift hätte korrekt lauten müssen: Einbetten fremder Videos mit dem Urheberrecht nicht immer vereinbar.

    Das, worum es ging scheint der Autor nicht so wirklich verstanden zu haben und zieht einen Umkehrschluss, der aus dieser Entscheidung nur sehr bedingt gezogen werden kann.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> Danach empfinde ich es technisch gesehen als Zitat, welches einen Link zur Quelle beinhaltet.

    Zu einer illegalen Quelle, auch wenn diese Strolche von Youtube uns was anderes glauben machen wollen. Legal ist auf Youtube nur, was auch von Rechteinhaber autorisiert ist. Es geht aber zusätzlich noch um das Einbinden in einem i-Frame, quasi als Darstellung eigener Inhalte, welches die Quelle gar nicht mehr erkennen lässt.

    Stell Dir mal vor r-alf, ich will will mir die Produktion eines teuren Videos sparen, mein Konkurrent hat aber in seiner Seite genau das eingestellt, was ich gerade brauche. So, dann kopiere ich mir das, lade das unter einem Fakeaccount bei Youtube hoch und binde es dann von dort in einem i-Frame in meiner Seite wie ein eigener Kontent ein.

    Dem Missbrauch wäre Tür und Tor geöffenet.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Das Problem ist hier nach meiner Meinung das illegale Kopieren der Inhalte auf Youtube. Ein Iframe schafft keine eigenen Inhalte.

    Im Nachhinein betrachtet, ist selbst die Sorge um den Tod umsonst!

  • MIt einem i-Frame können sich aber fremde Inhalte zueigen gemacht werden, also so dargestellt werden, als wäre es eigener Kontent und das ist dann auch zulässig, wenn der Rechteinhaber sagt: "Mir egal, wer was mit meinem Video, meinem Bild macht". Aber es muss dann aber auch der Rechteinhaber sein und nicht irgendein Dieb.

    Schau Dir die Rechtsprechung zu "Marions Kochbuch" (hiess das so?) an, dort wurde auch damit argumentiert, dass sich fremde Inhalte zueigen gemacht wurden. Das ist sinngemäss schon übertragbar. Die Rechtsprechung zu i-Frames allgemein ist schon fast so alt wie das Internet selbst und war von Anfang an in der Aussage ziemlich klar.

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