>> überhaupt keinen Schiss vor "großen Namen" ...
Hatte ich nie und hab ich auch heute nicht. Hab so manches gegen "Grosse" durchgezogen und mich auch nicht davor gescheut, gegen den ein oder anderen Richter Strafanzeige wg. des Verdachts der Rechtsbeugung zu stellen.
Gut, klar, is nie durchgegangen. Ich hab aber jedesmal von der Staatsanwaltschaft seitenlange Begründungen gekriegt, warum sie meine Vorwürfe nicht nachvollziehen können. Is ja auch was, so ein ausführliches Schreiben der Staatsanwaltschaft über 4, 5, 6 DinA4-Seiten, was mir nur gezeigt hat, dass da sehr wohl was dran war. Normalerweise stellt die Staatsanwaltschaft sowas sang- und klanglos ein und der Anzeigenerstatter erfährt nie was von dieser Einstellung. Oder aber, es kommt ne Gegenanzeige, Verleumdung, üble Nachrede etc. Sowas ist bei mir aber auch nie gekommen.
Mein Problem ist halt jetzt: Ich bin zu weit weg vom Schuss.