Google soll in die Tasche > Na, das knallt doch mal richtig _

  • Ein Steuerbescheid von geschätzt einer Milliarde Euro. Wenn da andere Länder nachziehen könnte es mit der Herrlichkeit ganz schnell vorbei sein.

    *** Link veraltet ***

    Typischer G-Kommentar, wie immer: Das Unternehmen ist überzeugt, ausreichend Steuern gezahlt zu haben. Es sei aber auch möglich, dass die Zahlungen noch "angepasst" werden müssten. Und jetzt werden die G-Juristen, auch wie immer, wieder versuchen zu ziehen und zu ziehen und zu ziehen.

    Die Franzosen steigen aber auch den sonstigen US-Konzerne von Apple bis McDonalds, die Riesenumsätze machen, aber dank dem "Irischen Model" kaum Steuern zahlen auf die Eisen.

    Da dürften einige "Investoren" wohl ein nervöses Zucken kriegen.

    G kauft und kauft und kauft und das möglicherweise mit Geldern, die sie anderen schulden, ihnen also gar nicht gehören.

    Auch werden die französischen Steuerbehörden jetzt wohl einige Nachfragen nach dem "Wie und Warum" aus den Nachbarländern kriegen. Die Franzosen habens nicht so wirklich mit den Amis, es gibt da zwar gewisse gemeinsame Interessen, aber von "vorauseilendem Kadavergehorsam" sind die weit weg.

    .....

    Es wird auch wirklich Zeit, dass diesem "Irischen Modell" ein Riegel vorgeschoben wird. Alles verlegt mittlerweile seinen Firmensitz nach Irland.

    Ryanair hat jetzt auch seinen Firmensitz für alle weltweiten Angebote in Irland und, man höre und staune, Nutzungsbedingungen für ihre Webseiten, die für ALLE gelten. Man schaue sich mal die Punkte 5 + 7 an.

    Auszug:

    >> Zum besseren Verständnis sei darauf hingewiesen, dass wenn ein Passagier oder eine Person, der bzw. die gemäß eines Beförderungsvertrags mit Ryanair befördert wurde oder befördert werden soll, in Verbindung mit diesem Beförderungsvertrag ein Verfahren gegen Ryanair einleiten möchte, ausschließlich die Bestimmungen des Abkommens von Montreal 1999 und die EU-Verordnung 2027/1997 (in der durch die EU-Verordnung 889/2002 geänderten Fassung) in der jeweils gültigen Fassung gelten.

    Kennt jemand das Abkommen aus dem Jahr 1999 von Montreol oder die EU-Verordnung 2027/1997, in der durch die EU-Verordnung 889/2002 geänderten Fassung?

    Ich würde mal vermuten, dass 999,99 Promille der Menschen, Anwälte eingeschlossen, die nicht kennen.

    Die haben gehörig einen an der Klatsche. Aber man kann es ja mal versuchen und in der Mehrzahl der Fälle wird es auch leider wohl klappen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ein Steuerbescheid von geschätzt einer Milliarde Euro. Wenn da andere Länder nachziehen könnte es mit der Herrlichkeit ganz schnell vorbei sein.

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    Typischer G-Kommentar, wie immer: Das Unternehmen ist überzeugt, ausreichend Steuern gezahlt zu haben. Es sei aber auch möglich, dass die Zahlungen noch "angepasst" werden müssten. [...]


    Ja hey. Die haben mich voll plagiiert. Dasselbe hab ich die letzten beiden Jahre auch beim FA gesagt.
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    Es wird auch wirklich Zeit, dass diesem "Irischen Modell" ein Riegel vorgeschoben wird. Alles verlegt mittlerweile seinen Firmensitz nach Irland.

    Ryanair hat jetzt auch seinen Firmensitz für alle weltweiten Angebote in Irland [...]

    Kennt jemand das Abkommen aus dem Jahr 1999 von Montreol oder die EU-Verordnung 2027/1997, in der durch die EU-Verordnung 889/2002 geänderten Fassung?

    Also ich bin der Meinung, das wenn ich auf einer Website, die eindeutig für deutsche Benutzer zugeschnitten ist, die Flüge aus DE in andere Länder anbietet und wieder zurück, die deutsche Zahlungsmittel akzeptiert... dass dann wohl eher deutsches Recht gilt. In Ermangelung ihrer eigenen AGB, gilt dann wohl das BGB.

    Ich kann auch keine unbekannten EU-Verordnungen hernehmen...

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Hab grad gesehen, dass ich vergessen hatte, einen Link auf diese "Benutzungsbedingungen" zu setzen.

    Ist aber eigentlich nach den "Benutzungsbedingungen" vom Rainer sooo nicht zulässig.

    5. Links auf diese Website. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ryanair sind Sie nicht berechtigt, Links auf diese Website einzurichten und/oder zu betreiben.

    *** Link veraltet ***

    Jo, und in den AGB:

    2.4 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

    Sofern das Übereinkommen oder einschlägige Gesetze nichts anderes vorsehen, unterliegen Ihr Beförderungsvertrag, diese Beförderungsbestimmungen und unsere Regelungen dem Irischen Recht .Die irischen Gerichte sind für die Entscheidung sämtlicher Klagen oder Verfahren und /oder zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten zuständig.

    ....

    Als erstes fragt man sich ja da mal: "Hä? Von welchem "Übereinkommen" reden die?

    Das bleibt aber deren Geheimnis.

    Und klar, in Zukunft soll möglichst jeder Streit um 5 Euro nach irischem Recht vor einem irischen Gericht geführt werden.

    Das ist natürlich Humbug, dürfte aber viele resignieren lassen, die von Ryanair die Auskunft erhalten: "Jo, kann klagen Sie mal. Wir sehen uns in Dublin".

    *** Link veraltet ***

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Kenne durch andere Angelegenheiten die Faustregel:
    Deutschsprachiges Angebot für deutsche Endverbraucher / b2c in Deutschland gegen deutsche Währung (Euro) = Gerichtszuständigkeit in de nach deutschem Recht. Anders lautende Vereinbarungen in irgendwelchen AGB sind ungültig.

    Ist sicherlich ziemlich unjuristisch und auch nur eine Faustregel von der es sicherlich Ausnahmen geben wird, dafür aber einprägsam und leicht zu behalten. Hab diesbezüglich nun mal bei den Verbraucherzentralen recherchiert und festgestellt, dass diese "Faustregel" inzwischen explizit für die EU vom EUGH u.a. im September 2012 bestätigt wurde.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Das ist richtig, aber halt nur zum Teil, weil es natürlich mal wieder, wie fast immer, zu den Regeln Ausnahmen gibt. Und für diese Ausnahmen sorgen bei EU-Verordnungen dann diese Scheiss-Lobbyisten in Brüssel.

    Dann kommen die Juristen der grosse Konzerne hinzu, deren einzige Aufgabe es ist, es den Verbrauchern so schwer wie möglich zu machen und das in den AGB möglichst in so verschachtelte Formulierungen zu packen, dass der Verbraucher die Fallen nicht erkennt.

    Mal hier nachsehen:

    *** Link veraltet ***

    Da heisst es:

    >> Die Verordnung enthält ferner Bestimmungen zur Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen. Verbraucher sind Personen, die im Geschäftsverkehr zu Zwecken außerhalb ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. >>> Darunter fallen alle Verträge von Verbrauchern mit Personen, die in der Europäischen Gemeinschaft (EG) eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, mit Ausnahme von Beförderungsverträgen, es sei denn, es handelt sich um Reiseverträge,

    Gute Lobbyarbeit. Die Lobbyisten flüstern den Politikern was ins Ohr, die finden es gut, meist weil sie meist die Tragweite gar nicht abschätzen können. Die mit den Lobbyisten zusammenarbeitenden Juristen konnen das aber vorausschauend sehr gut. Und am Ende ist der Verbraucher der Arsch.

    So, Beförderungsverträge sind ausgeschlossen. Der Verbraucher muss also wissen, dass, wenn er einen Flug bucht er einen Beförderungsvertrag schliesst. Bucht er mit diesem Flug noch ein Hotel bei demselben Anbieter, hat er einen Reisevertrag. Was also wird gemacht? Flugbuchung und Hotelbuchung werden rechtlich voneinander getrennt.

    So, und jetzt muss erst mal einer bis zum EuGH klagen, damit die Richter eventuell den Scheiss, den die Politiker fahrlässig oder vorsätzlich gebaut haben, berichtigt oder zumindest einschränkt.

    Und das hat der EuGH gemacht, indem er z. B. gesagt hat, dass gegen Fluglinien auch am Abflugs- oder Ankommensort geklagt werden kann. Nutzt natürlich einem in Deutschland ansässigen Verbraucher wenig, der z. B. bei Ryanair einen Flug von Warschau nach Madrid bucht.

    *** Link veraltet ***

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,


  • Und das hat der EuGH gemacht, indem er z. B. gesagt hat, dass gegen Fluglinien auch am Abflugs- oder Ankommensort geklagt werden kann. Nutzt natürlich einem in Deutschland ansässigen Verbraucher wenig, der z. B. bei Ryanair einen Flug von Warschau nach Madrid bucht.

    Wobei ich das schon für sinnvoll halte:
    Wieso sollte ich z.B. Singapore Airlines in Deutschland verklagen können, wenn ich einen Flug von Bombay nach Neuseeland buche, dann fällt mir unterwegs ein, das mir das Essen nicht schmeckt und ich will die verklagen?
    Oder halt beliebige Flughäfen/Fluglinien im EU-Bereich.

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  • Jo klar, CC. Kann man natürlich immer aus verschiedenen Blickwinkeln sehen.

    Es bleibt aber dabei, dass hier was arg schiefgelaufen ist, wenn Beförderungsverträge ausgenommen wurden. Warum ausgerechnet die?

    Die Auswahl an "preiswerten" Anbietern ist ja so gross nicht. Selbst diese KG mit Berlin im Namen hat eine englische Gesellschaft als Hauptanteilseigner. Für den Verbraucher in ganz Europa ist es natürlich bestens, wenn er Verträge nach irischem Recht abschliesst. Da weiss ja nicht mal ein deutscher Anwalt oder ein spanischer was fürne Art von Vertrag er da eigentlich eingeht.

    Und klar, durch diese Steuersparmodelle haben die in Irland "Ansässigen" natürlich auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen, die z. B. ganz brav in Deutschland, Frankreich oder wo auch immer angesiedelt sind und dort ihre Steuern zahlen.

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  • Würde ich mal so sehen CC. Was mich aber auch interessieren würde, ich aber nicht weiss, ob dazu auch die Beförderungen von Waren gehört. Und ich hab keine Ahnung, wo ich dazu Informationen suchen sollte.

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  • HA! :grins:
    Wenn da die Beförderung von Waren dazugehören sollte, dann wissen wir ja, wo die Post, DHL und Hermes in Zukunft Steuern zahlen und wo deren "Beschwerdecenter" stehen würde^^
    "Ihr Paket kam nicht an? - Rufen sie doch mal in Irland an... und kennen sie das Abkommen aus dem Jahr 1999 von Montreol oder die EU-Verordnung 2027/1997, in der durch die EU-Verordnung 889/2002 geänderten Fassung?"

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