Also in MV weiß ich es genau, wohne hier genau an der Grenze zu MV.
An den Bundesstraßen und Autobahnabfahrten wirst du kontrolliert, wenn du kein Kennzeichen aus MV hast.
Da zeigen sich die wundersamen Errungenschaften des Föderalismus.
In MV Baumärkte zu, hier in Brandenburg offen - die machen richtig Umsatz und sind rappelvoll. Der Baumarkt versucht ja da die Regeln einzufordern, schwierig bis unmöglich.
Aber zur Frage:
Zitat
Ich wurde aufgefordert, meinen Zweitwohnsitz in MV zu verlassen. Kann der Landkreis in besonders komplizierten Fällen eine Ausnahmeregelung treffen?
Der Rostocker advocado-Partneranwalt Martin Jedwillat verweist darauf, dass hierzulande nur Menschen in ihrer Zweitwohnung übernachten dürfen, wenn sie hier eine Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit ausüben. Dafür ist ein Dokument mitzuführen über Art und Dauer der Beschäftigung.
aus: https://www.nordkurier.de/ratgeber/duerf…0438960204.html
Ordnungsamt kontrolliert auch, da fahren die Gemeindediener mit oranger Weste und Dauererrektion umher und verwarnen und kontrollieren Zweitwohnsitze.