Ich hab ja immer so meine Probleme damit, wenn Journalisten sich an juristischen Themen wagen und ich bin da (gottseidank) nicht der Einzige.
Herr Fischer siehts ähnlich wie ich _ ^^
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OmG :o, hat nun ein sarkastischer Zyniker oder ein zynischer Sarkastiker diesen Beitrag im Spiegel geschrieben?
Beim Lesen bin ich eigentlich flink, aber da muss man wirklich gründlich mehrmals lesen. Die Essenz oder Meinung des Autors zum Urteil selber habe ich selbst beim 2. Versuch nicht wirklich rausbekommen können, sondern nur dass die Berichterstattung zum Prozess und Urteil selber bis auf 2 Ausnahmen sch.. war.Was mich aber selber mehr interessiert:
Zitat"Welche Schlussfolgerungen zogen und ziehen die Chefredaktionen der genannten Presseorgane aus ihrer Feststellung, dass mitten in Deutschland eine Landgerichtskammer aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern öffentlich ein "ungeheuerliches", rechtsbeugerisches, unvertretbares, allein politisch motiviertes Schandurteil fällte und einen Menschen fortdauernd in Haft hält, der nach Ansicht aller Vernünftigen unbedingt hätte freigesprochen werden müssen?"
Wie ist da die Wichtung, muss das Urteil einstimmig sein, wer legt das Strafmaß fest, wer sucht die Laienrichter aus?
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Gute Fragen Guppy, mit denen wohl auch fast die gesamte Anwaltschaft überfordert sein dürfte.
Ich hatte dazu mal gesucht und fast NICHTS gefunden.
Schöffen werden von den Gemeinden bestimmt und dann bestimmt über deren Zulassung wiederum ein Gremium aus Richtern und Laien. Man kann sich auch selbst auf die Vorschlagsliste setzen lassen. Diese Schöffen werden dann bestimmten Kammern zugeordnet. > https://beispiel.rocks/dejure.org/gesetze/GVG/36.html
Zu der Aufgabe von Schöffen findet man solche Aussagen, die aber letztendlich auch nur Wischiwaschi sind:
>> Schöffen sind verpflichtet, an der Beratung und der Abstimmung über das Urteil mitzuwirken. Die Beratung erfolgt nach den Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. In der Beratung, die geheim erfolgt, bereiten die Berufsrichter und Schöffen das Urteil vor, indem sie zunächst über die Schuldfrage (d.h., ob in der Beweisaufnahme der Nachweis geführt wurde, dass der Angeklagte die Tat begangen hat) und – wenn diese bejaht wird – über die Rechtsfolgen der Tat (z.B. Art der Strafe, deren Höhe, ggf. eine Strafaussetzung zur Bewährung, eine Maßregel der Besserung und Sicherung) durch 2/3-Mehrheit der Stimmen abstimmen. Schöffen dürfen sich bei der Abstimmung nicht enthalten. Sind sie bei einer Abstimmung unterlegen, müssen sie bei einer folgenden Abstimmung ihrer Entscheidung das vorangegangene Ergebnis zugrunde legen.
Was ist bei drei Richtern und zwei Schöffen eine 2/3 Mehrheit?
Sollte man nicht glauben, dass es noch nicht zu findende Informationen gibt.
Ich denke, das liegt daran, dass jeder sagt: "Ist doch scheissegal wie ein Urteil zustande kommt, wenn es eines gibt ist es halt in der Welt.
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Naja Guppy, der Fischer hat schon einen extravaganten Schreibstil. Zum Urteil hat er keine Meinung, logisch. Ihm geht es darum, wie Journalisten, die über rechtliche Sachverhalte berichten, Sachen falsch sehen, falsch beurteilen und somit letztendlich Unsinn von sich geben. Letztendlich kommt es nur darauf an, wie ein Gericht etwas (freie Überzeugung) sieht und dann nach seiner Sicht urteilt. Wäre es anders, wären z. B. diese ganzen Verurteilungen ohne Leiche gar nicht möglich.
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Was ist bei drei Richtern und zwei Schöffen eine 2/3 Mehrheit?
Na immerhin eine Aussage.2/3 Mehrheit wären dann ja rechnerisch 3,33, was für mich bedeutet es kann nicht gegen die Schöffen oder Laienrichter entschieden werden und das fände ich richtig gut oder würde da gerundet werden, dass aus 3,33 eine 3 wird?
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Noch komplizierter als einfach auf- oder abrunden. Heidewitzka ... ohne Anleitung geht da wohl nix mehr - jedenfalls bei mir
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finde ich hier eindeutig formuliert:
ZitatDem Gericht gehören stets zwei Schöffen an. Ist ein Berufsrichter beteiligt, müssen also mindestens zwei, sind zwei Berufsrichter
beteiligt, müssen mindestens drei, sind drei Berufsrichter beteiligt, müssen mindestens vier Mitglieder des Gerichts für
die Bejahung der Schuldfrage und für die auszusprechende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung stimmen.Also bei zwei Laien- und drei Berufsrichter müssen 4 oder 5 der Teilnehmer einer Meinung sein.
auch hier:
ZitatIm Übrigen entscheidet das Gericht mit absoluter Mehrheit der Stimmen.
Bilden sich in einer Strafsache, von der Schuldfrage abgesehen, mehr als zwei Meinungen, von denen keine die erforderliche
Mehrheit für sich hat, so werden die für Angeklagte nachteiligsten Stimmen den zunächst minder nachteiligen so lange hinzugerechnet,
bis sich die erforderliche Mehrheit ergibt. Stimmen also von den fünf Mitgliedern einer großen Strafkammer zwei für ein
Jahr Freiheitsstrafe, zwei für acht Monate Freiheitsstrafe und ein Mitglied für sechs Monate Freiheitsstrafe, so ist auf acht Monate
erkannt.scheint die Reglung für mich ok zu sein.
danke für den link und wieder was gelernt.
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Ja, die Anleitung ist präzise. Nur mit Behalten nach einmaligem Lesen, macht mein Kurzzeitgedächtnis seinem Namen alle Ehre
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Deine PDF erklärts gut Margin.
Die ist in meiner Listung von damals, als ich zu dem Thema gesucht hatte, nicht drin.