Lizenzregelung bei Musikstücken

  • Super Lunte,

    an Margin gerichtet: Royality war doch mit Erwähnung, oder? Also wenn ich bspw ein Video mache, das dann im Abspann das erwähnt wird. Reicht das? Oder muss man das nochmal unter dem Video schreiben, verlinken?

    Frag nur für einen Freund :)

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

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  • Royalty Free besagt genau eines: Es wird nicht für jeden Kunden aufwendig ein Einzelhonorar berechnet.

    Royalty Free bedeutet NICHT, kostenlos. Und es bedeutet NICHT, Lizenzfrei oder ohne Nennung des Urhebers. Diese ganzen Sachen müssen entweder gesondert mit dem Urheber vereinbart werden oder der Urheber notiert es gleich selber mit auf seiner Seite als Lizenzvereinbarung. (deshalb oben mein Kommentar, das ganze als Screenshot sichern)

    Wichtig: Auch das so beliebte jedoch in Deutschland nicht existierende "lizenzfrei" ist eine Lizenzvereinbarung zwischen Urheber und Nutzer. Von daher etwas paradox.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)