Der Herr Fischer sagt: Geimpfte wieder ins normale Leben zurückzulassen ist kein Privileg sondern die Gewährung von Grundrechten. Da hat er Recht, aber das gilt aber auch für jeden.
Dasselbe sagt jetzt fast wortgleich Herr Heiko Massanzug Maas.
Beide meinen deshalb, dass Geimpfte deshalb wieder mehr dürfen sollen als Nichtgeimpfte und "beschimpfen" die Bundesjustizministerin als Plaudertasche, weil diese meint, dass das eine Ungleichbehandlung wäre, solange der Einzelne nicht die Möglichkeit hat sich impfen zu lassen, wann und wo er will. Und, ganz wichtig: Solange nicht klar ist, welches Restrisiko auch noch von Geimpften ausgehen kann.
Letzteres Argument lassen der Herr Bundesrichter a. D Fischer und auch der Bundesjustizminister a. D. Maas mal fast nonchalant unter den Tisch fallen, weil sie anscheinend als Juristen der Meinung sind, dass dies als Restrisiko für noch nicht Infizierte hinnehmbar ist. Fehlt jetzt nur noch, dass beide das Zauberwort "Lebensrisiko" aus dem Hut ziehen.
Zitat Maas:
„Es ist noch nicht abschließend geklärt, inwiefern Geimpfte andere infizieren können. Was aber klar ist: Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg. Damit fällt mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg.“
Syno würde jetzt sagen: Erkenne den Unsinn.
Ich würde sagen: Da war das Hirn wohl woanders unterwegs als die Klappe. Was issen das für ein menschenverachtendes Argument? Wenn es genügend freie Intensivplätze und Beatmungsgeräte gibt, kann ein Geimpfter ruhig mal andere anstecken. Oder töten.
So ein bissl hab ich die Ahnung, dass damit die Denke der gesamten Politik zum Vorschein gekommen ist.
Denkbar wäre ja auch, an den gelben Judenstern angelehnt, ein grosser gelber Punkt auf dem Jacket für "noch ungeimpft".