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  • google forciert doch nix: Die sind doch nicht evil, nech? Das sind DIE GUTEN. Klar. bla bla bla

    Man trägt den Krug halt so lange zum Brunnen, bis ein Gericht ankommt... und kurz vor dem Urteilsspruch macht man nen Rückzieher und stellt sich wieder als DER GUTE hin. 3 Schritte vor - einen zurück. Und nochmal und nochmal und nochmal. Irgendwann wird jedes Gericht und jeder Kritiker mürbe.

    Das ist mittlerweile business as usual in allen Branchen.
    Wenn ich bei google was zu sagen hätte, würdet ihr schon seit Jahren weinen :D

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Jo, ich bebachte seit Jahren wie das immer mehr zunimmt, in allen Bereichen, besonders aber bei den grossen Firmen im Internet, Versandhändler mal mal vorsichtig davon ausgenommen. Es werden einfach, gegen geltendes Recht und in dem Wissen, dass es gegen geltendes Recht geht, Tatsachen geschaffen. Motto: Klag doch. Dabei werden auch die Entfernungen ins Kalkül miteinbezogen, weil halt am Ort des Schuldners geklagt werden muss. Was macht man also? Man schafft die entsprechenden Konstellationen. Als z. B. Provider sitzt man dann besser irgendwo an der polnischen Grenze, als irgendwo mitten in Deutschland.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ja beim Versandhandel muß nicht am Ort des Schuldners geklagt werden. Da kann mein unzufriedener Kunde auch in Winsen an der Luhe klagen, ganz egal wie oft in meiner AGB steht "Ausschließlicher Gerichtsstand ist Utena/Litauen."

    Aber ich rechne damit, das das die meisten Kunden einfach nicht wissen. Das wissen oft auch Wald&Wiesen-Anwälte nicht^^

    Aber ich stelle mich auch immer öfter auf den Stadpunkt "Ja dann klag doch und sei die nächsten 2 Jahre beschäftigt"-Standpunkt. In der Zwischenzeit treibt mein Inkasso die Kohle sowieso ein und meine Bilanz sieht gut aus.

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  • >> "Ausschließlicher Gerichtsstand ist Utena/Litauen."

    Es kann aber Abmahnärger geben, wenn dies versucht wird einem Verbraucher ohne weitere Aufklärung aufzudrücken.

    Auch im Versandhandel ist der Klageort der Ort des Schuldners. Zumindest in D. Wenn einer in Vorkasse geht und Du lieferst nicht bist Du der Schuldner, lieferst Du und es zahlt einer nicht ist er der Schuldner. Deshalb versuchen auch z. B. Provider wie 3&4 etc Dich immer erst zur Zahlung zu zwingen, weil sie dann bei Reklamationen immer zum Schuldner werden, weil Du nichts mehr aufrechnen, gegenrechnen kannst. Dann kannste ins Impressum gehen um nachzusehen, wode klagen müsstest.

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  • Wieso ist das meine Aufgabe, den Verbraucher über seine Rechte aufzuklären?
    Schau mal in die AGB jeder x-beliebigen deuschen Firma: Ich wette mit Dir, daß Du da irgendwo den Passus "Außschließlicher Gerichtsstans ist ..." findest. Ohne weitere Erklärung.

    Und so ganz im Vertrauen: Der Verbraucherschutz kann mir nix.Und mich mahnt wegen sowas auch keiner ab, weil diese Bagage genau weiß, daß ich durch die Instanzen gehe und ihre Mandanten lange vorher pleite sind...
    ImSeidenbiz bin ich u gefähr sowas wie die Deutsche Post vor 30Jahren im Telekommunikationsbereich war.

    schreiben auf dem tablett is voll Scheisse. Aber wenigstens hat man den Arsch im warmen Bett.

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  • Scho klar Alter. "Ich bin klein, mein Herz ist rein, soll niemand drin wohnen alses Christkind allein".

    Wenn es viele tun wird es damit nicht richtiger. Und es ist schon zweifelhaft ob ein Zusatz wie "Soweit gesetzlich zulässig" reicht.

    Die Verbraucherzentralen sind meist ihre eignen Mandanten.

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  • Das ich kein Christkind bin, ist mir schon klar...
    Ich bewege mich meist am äußersten Rand des Legalen. aber immerhin noch "Legal".
    Ich hatte in 25 Jahren noch nie eine Klage eines Endkunden. Das spricht dsoch eigentlich Bände, ne?
    Die einzigen Klagen die kamen, waren von ausländischen Mitbewerbern. Keine deutschen Mitbewerber, weil die trauen sich das nicht...

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