Die Situation ist vom Zeitfenster vergleichbar mit meiner beim ersten Steuerberater, aber vielleicht einfach mal ansprechen, dass du nicht mehr Willens und in der Lage bist die gestiegenen Gebührensätze zu tragen, und hoffen, dass er oder sie Einsicht zeigt. Auf alle Fälle würde ich für das laufende Jahr nichts mehr einreichen, bis eine Klärung zu beiderseitiger Zufriedenheit erfolgt ist.
Das ganze Getrickse und rechtliche Mittel halte ich da für kontraproduktiv, da die vorliegenden Verträge ja sicher von der Steuerberaterkammer auf Rechtssicherheit abgeklopft wurden.
Die Gebührenanpassungen als Grund für eine außerordentliche Kündigung halte ich für denkbar, aber ich vermute mal du bekommst auch immer aktuelle Steuernews von der Firma und da wird eine Mitteilung über den Sachverhalt bei gewesen sein - war bei mir jedenfalls so.
Wenn ich das alles so lese halte ich ein klärendes Gespräch und offene Worte für die sinnvollste Variante.
Übrigens wird die Gebührenordung und deren Anpassungen für RA maßgeblich von RAten in den Bundestagsgrenien ausgearbeitet, genau wie diese für Steuerberater von Steuerberatern mitgestaltet wird. 120,- Auslagenpauschale - ich könnte kotzen - ich bin für 12,- Auslagen für Postdienstleistungen abgemahnt worden.