Wenn man die Post verbrennen will, bevor sie auf ist....

  • Wenn nichts anderes vereinbart ist kann so ein Vertrag auf Grundlage von § 627 Bürgerliches Gesetzbuch sofort gekündigt werden.

    Also habe das nun mal alles durchgelesen, aber nicht alles verstanden. Zu viele Querverweise und Paragrafen. Aber genau das da Cura, mit dem §627 ist für beide Seiten ausgeschlossen. Im Vertrag selbst steht auch gar nicht viel, da ist nur angekreuzt, welche Leistungen erbracht werden. Der ganze Rest steht in den AMB, die aber Bestandteil sind.

    Im "leserlichen Teil" selbst steht nichts von Laufzeiten oder Kündigung, da steht nur das Honorar, dass das auf Basis der allgemeinen Bestimmungen abgerechnet wird. Nicht Bestandteil des Vertrags ist eine Kostenaufstellung, die ich damals wollte um überhaupt zu wissen, was da so anfällt. In dieser "fiktiven Übersicht" ist der Gegenstandswert auch jeweils 20.000 und der Satz jeweils der geringste, also bei §33 z.B. 7/10.

    So, AMB.

    Vertragslaufzeit ist jeweils 1 Jahr, verlängert sich selbst, wenn nicht 6 Wochen vorher gekündigt wird. Außerdem verlängert er sich automatisch um einen unbestimmten Zeitraum, wenn gesetzliche Fristen und Termine eingehalten werden müssen bzw. bis der Jahresabschluss erfolgte und die Unterlagen von den Behörden wieder da und geprüft sind. Erst dann zählt der Auftrag als abgeschlossen. Für Unterlagen von jetzt ist das also irgendwann Frühjahr 2023.

    Honorar: Kann gemäß der gültigen Bestimmungen vom SB angepasst werden. Dies zählt für gewerbliche Mandanten mit Verträgen von 4 Wochen oder länger bzw. private Mandanten mit 6 Monaten oder länger.

    Auslagen: Diese werden entweder nach tatsächlichem Wert oder per Pauschale abgerechnet.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • >> Der ganze Rest steht in den AMB, die aber Bestandteil sind.

    Für was steht denn die Abkürzung AMB? Ich vermute mal für sowas wie AGB der SB.

    Mal vorab und meine Meinung, den Steuerberater würde ich so schnell als möglich loswerden wollen. Der hat die Verträge nach der Devise gestaltet: "Ich schlau und wissend, Du doof und unwissend.

    So, und AMB:

    Nach dem was Du schilderst hat der, nach meinem Dafürhalten, viel zu viel wesentliche Vertragsbestandteile in den AGB versteckt. Siehe z. B. die Bedingungen zur Beauftragungsbeendigung. Überraschende Klauseln, mit denen jemand nicht rechnen muss, haben in den AGB nichts verloren, ebenso verwirrende. Was der da alles reingepackt hat dürfte einer Normenkontrolle nicht standhalten. Jeder normale Mensch geht z. B. davon aus, dass es immer nur eine Regelung zur Kündigung eines Vertrags gibt, was ja auch unisono so gut wie immer der Fall ist.

    Bei den was der da in seinen Geschäftsbedingungen versteckt hast musste ja erst mal ne Zeichnung machen, um zu wissen, wann Du kündigen kannst, um dann zu erforschen, wann die Geschäftsbeziehung tatsächlich endet.

    Auch ein weit verbreiteter Irrglaube: "Alles was in den AGB (oder wie immer die sich in den verschiedenen Branchen auch nennen) wird zwingend zum Vertragsgegenstand und deshalb ist nichts zu machen".

    Und diesen Irrglauben, dieses falsche Wissen, nutzen viele aus und verstecken wichtige Vertragsbestandteile in Kleinstgedruckten, wohlwissend, dass die meisten die vor Vertragsabschluss eh nicht lesen. Aber; Was klar und deutlich in den Hauptvertrag (und zwar in normal lesbarer Schrift) gehört, kann nicht in den AGB versteckt werden und ist deshalb rechtsungültig, wenn das trotzdem geschieht. Rechtsungültig heisst: Sie entfalten keine Wirkung, es gelten die gesetzlichen Regelungen. Und die Kündigungsfristen gehören, nach meiner Rechtsauffassung, als wesentlicher Vertragsbestandteil, in den Hauptvertrag. Wäre es anders, könnte ein Vertrag auch lediglich aus einem Satz bestehen: "A + B schliessen einen Mietvertrag". Rest? Siehe AGB. Nicht im Vertrag extra festgehalten, sondern lediglich gedacht.

    AGB sind ja lediglich Vereinbarungen für jede Art von Vertrag die jemand beabsichtigt abzuschliessen oder anbietet. Was in den AGB steht, soll für ALLE Verträge gelten.

    Und nach meiner Rechtsauffassung könntest Du auch jetzt noch den Vertrag wegen Irrtums anfechten, den Vertrag annulliern. Der Irrtum ist eine der wenigen Möglichkeiten aus einem Vertrag wieder rauszukommen, mit der Argumentation, dass ein Vertrag bei Kenntnis über das Geirrte nicht unterschrieben worden wäre. Dafür gibt es kein Zeitlimit. Es muss jedoch bei Bemerken des Irrtums sofort gehandelt werden, die Anfechtung des Vertrags wg. Irrtums sofort erklärt werden. Und weil das so ist, gehören alle wesentlichen Vertragsbestandteile erfassbar verständlich in einen Vertrag, denn dann kann niemand mit dem Argument des Irrtums kommen.

    Du hättest i. M. z. B., neben vielen anderen, ein gutes Argument: Du hast keinen Gewinn mehr, Du kannst Dir die Steuerberatungskosten nicht mehr leisten. Ausserordentliche Zeiten, ausserordentliche Handhabungen. Du kannst den Vertrag nicht mehr erfüllen, also ist er hinfällig.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Bei den was der da in seinen Geschäftsbedingungen versteckt hast musste ja erst mal ne Zeichnung machen, um zu wissen, wann Du kündigen kannst, um dann zu erforschen, wann die Geschäftsbeziehung tatsächlich endet.

    Ja, muss man. Machte ich mir vorhin auch im Kopf ;) Jahr 2021 läuft, Unterlagen kommen also noch. Kann aber kündigen. Die Unterlagen müssen aber noch zum FA, das ist so Herbst 2022 und kommen dann im Frühjahr 2023 zurück. Dann erst ist es quasi "beendet". Künden mit 6-Wochen-Frist ja, aber raus ist man dann noch nicht. Der Vertrag verlängert sich dann nicht mehr um ein weiteres Jahr, also der Vertrag an sich, aber er läuft weiter, bis alles abgeschlossen ist, was da war.

    Vertragsschluss war der 20.3. Also 6 Wochen-Regel zu spät.So gesehen könnte ich erst zum 20.3.2022 kündigen und das Ganze verlängert sich noch mal um ein Jahr. Also Unterlagen von 2022, eingeliefert beim FA in 2023, zurück im Frühjahr 2024.

    Du hättest i. M. z. B., neben vielen anderen, ein gutes Argument: Du hast keinen Gewinn mehr, Du kannst Dir die Steuerberatungskosten nicht mehr leisten. Ausserordentliche Zeiten, ausserordentliche Handhabungen. Du kannst den Vertrag nicht mehr erfüllen, also ist er hinfällig.

    Dazu steht auch was drinnen, im Sinne von, der SB ist berechtigt, ausgefallene Honore und Aufträge zu berechnen.

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  • Jo, klar doch. Allgemeine Mandatsbedingungen. Wenn einer kommt und beauftragt ihn mit dem Mandat einen Jahresabschluss zu machen, legt er ihm einen Vertrag vor in dem alles Wesentliche im Kleinstgedruckten versteckt ist und bindet ihn damit für Jahre.

    Der hat für alle Fälle viele Verträge mit den verschiedensten AGB. Das ist aber nicht der Sinn von AGB.

    Auch wird der mit Sicherheit nicht auf diesen allgemeinen Mandatsbestimmungen bestehen, wenn jemand erklärt, dass er damit nicht einverstanden ist. Was er machen wird ist zu versuchen, das jedem unterzujubeln.

    Bei Dir hat ja anscheinend funktioniert. Aber hättest Du den Vertrag auch unterschrieben, wenn Du um die Fallen in seinen AMB gewusst hättest?

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ich mache über Elster auch selber die Steuererklärung. Das würde aber auch nicht ohne Programme gehen. Habe ein Extra Programm für mich, wo ich dann nur noch die Daten in Elster eintragen muss. Ist gar nicht so schwer, wenn alles Digital vorliegt und automatisch berechnet wird. Für das Finanzamt gibt es auch ne Schnittstelle in meinem Programm.

    Das einzige, was etwas ätzend ist, das sich jederzeit in den Verordnungen was ändern kann. Darauf muss man reagieren, zB mit einem Programm Update.

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

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  • >> Kann aber kündigen. Die Unterlagen müssen aber noch zum FA, das ist so Herbst 2022 und kommen dann im Frühjahr 2023 zurück.

    Hat er schon was für 2021? Ansonsten könntest Du ja ab / für 2021 selbst machen (oder von jemand anderem machen lassen) und ihm würden noch die Vergütungen für 2020 zustehen, denn das Abgeben und Abwarten bis 2023 fällt in den Abrechnungsbereich 2020.

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  • >> Dazu steht auch was drinnen, im Sinne von, der SB ist berechtigt, ausgefallene Honore und Aufträge zu berechnen.

    Is Blabla, das würde auch bedingt gelten, wenn es nicht drin stünde, was aber nichts damit zu tun hat, dass der Honoraranspruch endet, wenn der Vertrag rechtsgültig aus irgendeinem Grund endet.

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  • Bei Dir hat ja anscheinend funktioniert. Aber hättest Du den Vertrag auch unterschrieben, wenn Du um die Fallen in seinen AMB gewusst hättest?

    Mit den Angaben, die ich nicht verstanden hätte, ohne Erklärungen, was da nun wie gemeint ist, das was genau bedeutet, dann ganz klar: NEIN.

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  • Musste jetzt nochmal auf den Eingangsvortrag zurückgehen.

    Du schreibst, dass er Dir auch den Vorschlag macht auf Stundenbasis abzurechnen.

    Mein Gedanke: Du triffst diese Vereinbarung, kündigst danach und machts in Zukunft Deine Sachen selbst. Dann hat er nichts mehr zu tun und was will er dann noch stundenmässig abrechnen? Du hättest ihn mit seinen eigenen Waffen geschlagen.

    Is nur so ein Gedanke...

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  • Der Gedanke ist gut! In den AMB steht ja was von Entschädigung bzw. Zahlungen wegen Auftragsausfall. Nach Stunden fällt dann ja nix aus. Was nicht da ist, nicht definiert wurde, kann auch nicht pauschal berechnet werden. Wobei, dann gibt es immer noch den Punkt, dass die Unterlagen vollständig sein müssen für den Jahresabschluss.

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  • Richtig, wenn er auf Zeitaufwand abnickt und hat dann keinen, kann er auch nichts berechnen. Mit "pauschal" kann er dann nicht mehr kommen.

    Aber wieso hat der schon die Unterlagen für 2021? Das Jahr ist ja gerade mal 10 Wochen alt.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Die Situation ist vom Zeitfenster vergleichbar mit meiner beim ersten Steuerberater, aber vielleicht einfach mal ansprechen, dass du nicht mehr Willens und in der Lage bist die gestiegenen Gebührensätze zu tragen, und hoffen, dass er oder sie Einsicht zeigt. Auf alle Fälle würde ich für das laufende Jahr nichts mehr einreichen, bis eine Klärung zu beiderseitiger Zufriedenheit erfolgt ist.
    Das ganze Getrickse und rechtliche Mittel halte ich da für kontraproduktiv, da die vorliegenden Verträge ja sicher von der Steuerberaterkammer auf Rechtssicherheit abgeklopft wurden.

    Die Gebührenanpassungen als Grund für eine außerordentliche Kündigung halte ich für denkbar, aber ich vermute mal du bekommst auch immer aktuelle Steuernews von der Firma und da wird eine Mitteilung über den Sachverhalt bei gewesen sein - war bei mir jedenfalls so.

    Wenn ich das alles so lese halte ich ein klärendes Gespräch und offene Worte für die sinnvollste Variante.

    Übrigens wird die Gebührenordung und deren Anpassungen für RA maßgeblich von RAten in den Bundestagsgrenien ausgearbeitet, genau wie diese für Steuerberater von Steuerberatern mitgestaltet wird. 120,- Auslagenpauschale - ich könnte kotzen - ich bin für 12,- Auslagen für Postdienstleistungen abgemahnt worden.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Wenn dem so ist, die Abmachung treffen, dass alles ab dem 1.1.2021 auf Zeitaufwand abgerechnet wird und dann kündigen. Bis zum 31.12.2020 gelten dann die alten Vereinbarungen.

    Das ist zwar auch Getrickse Guppy, rechtlich ist es aber völlig legitim und nicht angreifbar.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • halte ich ein klärendes Gespräch und offene Worte für die sinnvollste Variante.

    Sehe ich Ähnlich. Eigentlich genauso, wenn ich in dieser Situation wäre. Es gibt immer noch den menschlichen Aspekt.

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

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  • Aber wieso hat der schon die Unterlagen für 2021? Das Jahr ist ja gerade mal 10 Wochen alt

    Ich reiche meine Unterlagen auf Grund der guten Umsätze 2012 und 2013 monatlich ein. Wollte das FA damals so und hat noch Bestand. Erst war es jährlich, dann pro Quartal und dann, als die Umsätze 6-stellig waren, monatlich.

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  • er meint sicherlich 2020. also selbst 2020 habe ich noch nicht fertig!

    Nein, meinte ich nicht. 2020 ist hier schon fertig eingereicht beim SB, da habe ich auch schon die Bilanz dazu, daher auch die Anpassung. Nun heißt es nur auf das FA warten. Die letzten wichtigen Unterlagen kamen im Feb 2021. Neu eingereicht sind die Unterlagen von 2021.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(