Aus der Abteilung, lach mal wieder:
Schmerzensgeldforderung in Höhe von 12.500 € weil der Abmahner durch die fehlende Verschlüsselung beim Kontaktformular eines Händlers an einer "aufgewühlten Stimmungslage" litt.
rofl
Aus der Abteilung, lach mal wieder:
Schmerzensgeldforderung in Höhe von 12.500 € weil der Abmahner durch die fehlende Verschlüsselung beim Kontaktformular eines Händlers an einer "aufgewühlten Stimmungslage" litt.
rofl
aarrggh.
personal distress, das habe ich auch andauernd. Muss mir mal nen Anwalt suchen, der das bei ein paar Webseiten für mich durchboxt :prost:rofl
Schmerzensgeld im Wettbewerbsrecht? Absoluter Blödsinn.
Halte ich, wie so vieles in dieser Richtung, für Fakenews. Passt ja in die Zeit.
Oder ein verspäteter Aprilscherz.
Dann könnte ich ja jeden Fernsehsender verklagen, weil ich mich durch die Alkoholwerbung gefährdet sehe