Wo ist die Gemeinsamkeit?

  • Die Frage geht zunächst mal an die Musikspezialisten hier im Forum.

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    Die Gemeinsamkeit zwischen dem Titel von Kraftwerk und dem ...

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • ... Titel der Setlur:

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    Worüber könnte man sich denn hier juristisch um viel Geld streiten?

    Klar, wer im Internet sucht wird wird wahrscheinlich fündig.

    Müsster aber nit. Ich sags Euch. Hab das mal eingestellt, um einige Probleme des Urheberrechts zu verdeutlichen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • ich finde zwar keine Gemeinsamkeit, aber eine Bestätigung des Spruches von Dieter Nuhr
    "Eine Stunde VIVA, da begreifen sie, dass das Alter im Hinblick auf den nahenden Tod, auch eine Gnade sein kann."

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Markenrecht habe ich heute auch wieder so ein Ding gehört, Haribo klagt gegen lind, weil die ihre Schokobären in goldenes Papier einwickeln, wegen der Marke Goldbärchen.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Jo, und das LG Köln hat das Unterlassungsbegehren aus der Marke bestätigt. Ich wollts nicht glauben, aber das Kölner LG ist für manchmal etwas seltsame, auch abstruse Entscheidungen bekannt. Diese werden dann oft vom OLG wieder korrrigiert. Hatte mit denen auch mal son Fall, was da abgegangen ist glaubt kein normaler Mensch. Dass z. B. ein Richter einem Beklagten, der nicht anerkennen will, durch das gesamte Gerichtsgebäude hinterherrennt, um ihn doch noch zum Anerkenntnis zu bewegen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Kraftwerk störte sich daran, dass dieser Pelham, der im Übrigen wirklich kein Sympathieträger ist, zwei Sekunden aus ihrem Werk entnommen hatte und diese in einer Endlosschleife dem Titel der Setlur unterlegt hatte.

    Urteil 2008 > Da war Kraftwerk gescheitert weil der BGH sagte: Sampeln ist erlaubt, wenn daraus ein neues Werk entsteht. Und ob nun etwas ein neues Werk ist, hat dann eventuell ein Richter zu entscheiden der Bach von Falco nicht unterscheiden kann.

    Urheberrechtsstreit: Bundesgerichtshof erleichtert das "Sampeln" - SPIEGEL ONLINE

    So, das liess Kraftwerk nun nicht ruhen. Sie klagten erneut. Begründung diesmal im Kern:

    >> Die Kläger behaupten, die Beklagten hätten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel "Metall auf Metall" elektronisch kopiert ("gesampelt") und dem Titel "Nur mir" in fortlaufender Wiederholung unterlegt, obwohl es ihnen möglich gewesen wäre, die übernommene Rhythmussequenz selbst einzuspielen. Sie meinen, die Beklagten hätten damit ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen und da muss auch erst mal draufkommen.

    Da Kraftwerk nichts gegen das Sampeln machen kann, störten sie sich jetzt daran, dass diese zwei Sekunden original übernommen wurden und sagten: Die hätten das ja originalgetreu mit eignen Mitteln kopieren können.

    Und so wie Kraftwerk sieht es auch der BGH > Eine freie Benutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings ausgeschlossen, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen. In diesem Fall gibt es für einen Eingriff in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung.


    Urteil v. 13. Dezember 2012

    *** Link veraltet ***

    ....

    So, Tenor der Entscheidung: Sampeln: Ja, wenn daraus ein neues Werk entsteht. Übernahme des Originalfetzens: Nein, wenn der Ersteller des neuen Werks in der Lage ist, diesen Fetzen selbst so zu kopieren (was notfalls nochmal geprüft werden müsste) und zu produzieren, auch so, dass man am Ende keinen Unterschied mehr hört. Und dieser kleine feine Unterschied kann richtig Geld kosten.

    So einfach kann Rechtsfindung sein. Und so gefährlich können die Fallstricke im Urheberrecht sein.

    Und worum gehts logischerweise? Um Kohle. Kraftwerk will sich das Benutzen ihres 2 Sekundenfetzens vergolden lassen und versucht das mit allen Mitteln durchzudrücken. Da soll mal noch einer sagen, Musiker wären locker, tolerant und keine Spiesser.

    ><

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  • Zitat von cura;35831

    So einfach kann Rechtsfindung sein. Und so gefährlich können die Fallstricke im Urheberrecht sein.

    Und worum gehts logischerweise? Um Kohle. Kraftwerk will sich das Benutzen ihres 2 Sekundenfetzens vergolden lassen und versucht das mit allen Mitteln durchzudrücken. Da soll mal noch einer sagen, Musiker wären locker, tolerant und keine Spiesser.

    ><

    Sehe ich auch so.. Es geht um Kohle :( Was ich nicht gut finde ist das es sicjh nur ein wenig ähnelt. Warscheinlich hast du diur hier was anderes erhofft, aber ich sehe es wie du.


    Da kann man dr+ber sehen, denke ich.

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

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  • so jetzt habe ich mir das komplett angehört.
    nee also nach meinem rechtsempfinden wurde da nichts "übernommen!"
    das ist was vollkommen unterschiedliches, auch in der stimmung und beat.

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  • nochmal... es ist ein sample was absolut verändert ist. musik hört sich oft gleich an.

    meines emfindens und des fühlens ist dsa kein problem. kann mich aber auch irren.
    cura? haste da was für uns?

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  • Wer sich auskennt:

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    das ist ein paradebeispiel.

    das hört sich in dieser szene alles gleich an.
    hauptsache beat.
    obwohls nen schöner song ist.
    das ist nur um zu verdeutlichen was sich wie anhört. und wie die sich gleichen. hab ich schon 1000 mal gehört den beat und samples davon.


    das es ein fan remix ist sei noch angedacht, es gehe aber um den kern. es wird verwendet und wieder anders verwendet.

    das ist da sehr gut zu hören, bei dieser " techno " musik die sich immer gleich anhört.
    das hat man sehr oft in diesem genre. könnte wenn ich ein paar stunden hätte sogar beispiele liefern

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  • das ist ja noch nicht schlimm in dem beispiel. aber im grunde hört sich alles so an.

    weils der grundbeat ist.
    bei curas beispiel ist das was komplizierter, da hört man melodien.
    diese melodien sind ähnlich, aber nicht übernommen.
    kann unbzählige beispile liefern.
    sehe ich so, was meint ihr?

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

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  • >> nochmal... es ist ein sample was absolut verändert ist.
    >> meines emfindens und des fühlens ist dsa kein problem

    Jo Alex, das sehe ich so und so hat es auch der BGH in seinem ersten Urteil gesehen. Was ihm jetzt das Knick brechen könnte ist, dass er den Musikfetzen einfach per C+P original übernommen hat, statt diesen Fetzen einfach selbst neu zu produzieren. Das Gericht sieht da einen kleinen feinen Unterschied der aber gravierende Folgen hat. Dass er diesen Fetzen aus dem Titel von Kraftwerk übernommen und in eine Endlosschleife geschickt hat ist, nach den Konstellationen des Verfahrens, unstrittig.

    Und hier noch ein Beispiel, wenn auch Journalisten nicht wirklich durchblicken und einen Sachverhalt so darstellen, dass am Ende Zuordnungsverwirrung entsteht:

    Sabrina Setlurs Komponisten verlieren Urheberrechtsstreit gegen Kraftwerk - SPIEGEL ONLINE

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  • wenn da mit der Keule draufgehauen wird ist das vollkommen ok - da ist es Musik, woanders sind es Texte. Ich kann das auch nicht gut finden, wenn ich textliche Ergüsse aus eigener Erfahrung zu Potte bringe, und dann einer kommt und unter Beibehaltung von kleinsten Textpassagen das umschreibt. Das ist nicht Recht

  • >> wenn da mit der Keule draufgehauen wird ist das vollkommen ok _

    Also ich empfinde es nicht als so OK. Das Urheberrecht lässt an urheberrechtlich vakanten Werken eine gewisse Nutzungsfreiheit zu, um "Fortschritt" zu ermöglichen. Das ist auch ganz gut so, weil es sonst in vielen Bereichen Stillstand gäbe. Man nehme nur mal wissenschaftliche Arbeiten. Da beschreibt jemand was und ein anderer baut darauf auf und gelangt zu neuen Erkenntnissen. Eine Beschreibung der neuen Erkenntnisse wäre jedoch ohne Erwähnung und Beschreibung der älteren Erkenntnisse oft nicht möglich.

    Du hast z. B. durchaus die Möglichkeit gegen Verwendung Deiner Texte zu wehren Schnipsel, wenn erkennbar ist, dass es Dein Text ist, der lediglich "umgeschrieben" wurde. Dazu muss Dein Text allerdings eine gewisse Einmaligkeit haben, entweder von der Formulierung her oder von der inhaltlichen Aussage. Nach meiner Rechtsauffassung ist jedoch die z. Zt. betriebene Rechtsprechung zu Texten allgemein wiederum etwas zu lasch. Ein Text sollte in seiner Gesamtheit schon Schutz geniessen können, ohne jetzt die Schöpfungstiefe (was ja auch im Auge des Betrachters liegt) zur Voraussetzung zu machen. Dazu müsste aber die "alte" Gesetzgebung an das Zeitalter des Internets angepasst werden, mit dem das einfache und massenhafte Kopieren und Vervielfältigen kam.

    Werke anderer dürfen auch in z. B. der Kunst, der Musik etc als Grundlage für ein neues Werk verwendet werden, d. h., eines neuen Werkes, welches ohne die Verwendung des alten Werks gar nicht möglich geworden wäre. Sone Tonleiter hat nunmal nur sieben Töne, die Möglichkeiten sind also begrenzt, weshalb die Vielfalt in der Musik eigentlich schon erstaunlich ist.

    Ein Werk eines Dritten darf auch für alles verwendet werden, wenn nicht mehr erkennbar ist, woraus das neue Werk entstanden ist.

    Und was das Gericht hier in dem Fall von Kraftwerk und diesem Moses P gesagt hat ist in etwa so, als würde man sagen: OK, wenn Dir aus einem Text vom Schnipsel ein Teil gefällt, kannste das für Deine Texte wortgenau verwenden. Du darfst es nur nicht so machen, dass Du die Textpassage per C+P übernimmst, Du musst Dir halt die Mühe machen und alles selbst tippen.

    Mir geht die Auslegung des Urheberrechts durch die Gerichte mittlerweile in vielen Bereichen zu weit. Die geschlagenen Bögen werden immer grösser und die Begründungen immer abenteuerlicher.

    Da wird, wie im Urteil der Marke Goldbären, der Bogen zum Gebrauchsmusterrecht geschlagen, es darf also kein Schokoladenbär mehr in Goldstaniol eingepackt werden. Als nächstes kommt dann vielleicht, dass das nächste Gericht den Bogen noch weiter zu Schokoladentieren aller Art, Nikoläusen und Osterhasen schlägt, die dann auch nicht mehr goldenem Staniol angeboten werden dürfen.

    Da wird auf der einen Seite das Urheberrecht klein klein mit dem juristischen Skalpell zerlegt um kleinste Verstösse zu ahnden und auf der anderen Seite werden die Vorgaben des Urheberrechts ganz einfach völlig ignoriert, wie im Fall der G-Bildersuche, bei der die Urteilsbegründung ebenfalls nicht wirklich nachvollziehbar ist, auch nicht mit viel Goodwill.

    So extrem findet sich das auch nur in Deutschland (und teilweise noch in den USA) und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass grosse Teile der Justiz in Deutschland ganz einfach nicht neutral sein wollen (um es mal dezent zu formulieren) und das da mittlerweile noch sowas wie eine Profilierungssucht einzelner Juristen dazukommt, die von der Sucht getrieben werden in einem alten juristischen System, in dem fast alles schon gesagt ist, neue Akzente setzen zu wollen, um so der Kollegenschaft die eigene juristische Genialität zu demonstrieren

    Es gibt Foren in denen sich in der Ausbildung zur Juristerei befindliche treffen und austauschen. Da werden dann die abenteuerlichsten juritischen Konstruktionen durchdiskutiert, bzw., Aktuelles auf weitere "Gesichtspunkte" abgeklopft. Ein sich einer Normalsprache bedienender Mensch ist dort völlig unangebracht und wird auch nicht ernstgenommen, weil er es nicht versteht sich unter Anbringung möglichst vieler Fachbegriffe möglichst geschwollen und kompliziert auszudrücken. "Jo" habe ich da oft gedacht "und diese sich elitär fühlenden Hirnis werden irgendwann als Richter oder Staatsanwalt" auf die Menschheit losgelassen".

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  • Zitat von guppy;35811

    Markenrecht habe ich heute auch wieder so ein Ding gehört, Haribo klagt gegen lind, weil die ihre Schokobären in goldenes Papier einwickeln, wegen der Marke Goldbärchen.

    Und Haribo gewinnt :wall:

    *** Link veraltet ***

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  • Guppy, Du kriegst von mir zum nächsten Geburtstag ne Schachtel Voltax. Lies mal meinen Beitrag v. 18.12. unter Deinem Post dazu.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Will aber Taiginseng oder wie das Zeug heißt.

    Frei nach Dieter Nuhr
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