• Und mal etwas nachgeschoben CC, damit Du eine juristische Denksportaufgabe hast: Genaugenommen könnte das, was Syno gemacht hat, das sein, was Alex jetzt in Schwierigkeiten bringen könnte. Ist zwar relativ unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

    Einmal editiert, zuletzt von cura (13. August 2022 um 17:30)

  • Ich kriege alle naselang Abmahnung von richtig schlauen Anwälten, die so dermaßen hirnrissig sind, dass ich laut lachen muss.
    Die spielt dann mein Anwalt tot und kassiert am Schriftwechsel fett ab.
    Und danach spiele ich die Auftraggeber tot.

    Es gibt genug Anwälte, die nehmen jeden Auftrag an.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Bis 2002 hagelte es bei mir Abmahnungen. Als dann der Bundesgerichtshof 2002 meiner Argumentation gefolgt ist war schlagartig Schluss.

    Seitdem habe ich nur noch eine Abmahnung gekriegt, von der Wettbewerbszentrale. Und die war, nach einem BGH-Urteil in dieser anderen Angelegenheit, sogar berechtigt. Auf ihren Kosten sind sie jedoch sitzen geblieben. Ich kannte das Urteil, hatte jedoch lange vergessen, dass ich auch sowas in einer meiner Websites hatte. Einen Gefallen hatten sie sich damit nicht getan, denn durch diese Abmahnung bin ich auf einen unzulässigen Fehler von ihnen gestossen.

    Aber, wer issen so blöd und mahnt jemanden ab der in Litauen sitzt?

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  • Aber, wer issen so blöd und mahnt jemanden ab der in Litauen sitzt?

    Das sind immer Mitbewerber aus DE :)

    Da werden dann Sätze bemängelt wie
    "Wir bieten ihnen das europaweit größte Angebot an gefärbter Seide"
    "Wir haben das weltweit vielfältigste Angebot an Seidenfarben"
    "Dieser Seidenchiffon ist exklusiv bei uns erhältlich" etc

    (Da ich latent größenwahnsinnig bin, finde ich halt Superlative toll.)

    Da gehen dann erboste Mitbewerber zu ihrem Wald- und Wiesenanwalt, der meist von Abmahnungen wenig bis keine Ahnung hat, und verlangen "das der irgendwas tut".
    Und der "tut" natürlich das, was er immer macht: Er schreibt irgendwo eine Abmahnung ab und passt die an den Fall an.
    Ob die Vorwürfe jetzt stimmen oder nicht, ist ihm ja egal. Er hat von der Materie "Textil + Farbe" sowieso keine Ahnung.

    Es kommt auch vor, dass weder der Mandant, noch der Anwalt checkt, dass ich in Litauen bin :)
    Die Adressdaten scheint wohl die Sekretärin einzusetzen. Was weiß ich.
    Das geht dann per Einschreiben zu mir.
    Ich mache Kopf --> Tisch. Grüble kurz, ob ich wirklich verkackt habe und schicke das dann meinem Anwalt.
    Der ist aber EU-Steuer- und Wirtschaftsrechtsanwalt und hat von deutschen Abmahnungen auch wenig Ahnung.
    Also recherchiere ich, schreibe alles zusammen, füge meine Argumente bei und er schickt das dann durch sein Netzwerk an deutsche Anwälte.
    Die checken das durch, schreiben ihm zurück und dann haut mein Anwalt ein Schreiben aus.

    Und das geht dann so oft im Kreis, bis der gegnerische Anwalt, bzw. sein Mandant traurig aufgibt.
    Und dann kommt natürlich die Sache mit der Kostenübernahme :) Denn ich zahle den Scheiß ja sicher nicht^^

    Denn da fallen ja nicht nur Anwaltskosten an (und litauische Anwälte haben keine festgelegte Tariftabelle), sondern auch Übersetzungs- und Notarkosten für die Beglaubigungen.

    Grundsätzlich ist eine Abmahnung innerhalb der EU ja kein Problem, falls Du das meinst.
    Es wird ja am Gerichtsstand des Klägers verhandelt, falls einer angegeben ist und falls das vor Gericht landen würde.
    Es wird aber sehr, sehr zäh bis es so weit kommt :)

    Und dann kommt da halt der "Klausi-Faktor" noch zum Tragen:
    Dann durchstöbere ich die Sites meines Gegners und lasse Testkäufe machen.
    Und ich finde immer was.
    Außerdem gucke ich, was der anbietet und versuche, ihm genau die Waren wegzukaufen, die er unbedingt braucht.

    Wenn z.B. ein Unternehmen, das Kunststoff- und Metallfensterrahmen lackiert, auch Seidenfarben anbietet und sein neues Geschäftsfeld aggressiv durch Abmahnungen ausweiten will, dann kaufe ich dem einfach EIN bestimmtes Farbpigment vor der Nase weg. Ohne das kann er seine meistverkauften Lacke nicht mischen.
    Und nur, weil 1 popliger deutscher Betrieb jetzt dringend Farbe aus China braucht, mischen die nicht vor der Zeit eine Ladung zusammen, weil sich das nicht lohnt für eine Chemiefabrik.
    Und ich sorge natürlich dafür, dass der weiß, wer da jetzt auf dem Pigment sitzt...

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  • Klar sind es Deutsche, das deutsche Wettbewerbsrecht mit dem Abmahnwesen ist einmalig in der Welt und im Grunde nicht verkehrt; wenn ich so sehe, was in Ländern abgeht die nicht diese Regeln haben. Es müsste nur mal richtig reformiert werden.

    Dein Anwalt hat wenig Ahnung? Ich würde mal sagen er hat überhaupt keine Ahnung. Und auch Du scheinst da so einiges, fast alles, irgendwie falsch zu interpretieren, denn wenn Du das wirklich so handhabst, kann ich dazu nur sagen: Umständlicher und kostenverursachender, für Dich, geht es nicht mehr. Deine Kosten kriegste ja, so wie ich das sehe so gut wie nie. Auch können nur notwendige Kosten geltend gemacht werden. Warum sollte der abmahnende Anwalt, sein Mandant, Deine Kosten freiwillig übernehmen, wenn die Dinger aussergerichtlich erledigt werden? Du müsstest Deine Kosten einklagen und dann würde gerichtlich geprüft, so als würde der Abmahner wegen der Abmahnung klagen. Und mit Superlativen ist das in Deutschland so eine Sache, wer z. B. behauptet europaweit das grösste Angebot zu haben muss dass notfalls auch beweisen können.

    Und was muss da übersetzt werden und warum? Deutscher Abmahner, deutscher Empfänger, Du, Wettbewerb im deutschen Markt.

    Der fliegende Gerichtsstand ist mittlerweile eingeschränkt. Es gilt wie im Zivilrecht: Allgemeiner Gerichtsstand des Schuldners oder Bezirk in dem die Zuwiderhandlung begangen wurde, Letzteres ist wieder Gummi. Der Gerichtsstand des Klägers ist völlig unerheblich. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur für Verträge zwischen Kaufleuten.

    Deshalb meine Frage wer so blöd ist .....

    Die richtigen Probleme gehen nämlich dann los, wenn etwas über die Grenzen vollstreckt werden soll. Dann kommen die Übersetzer ins Spiel. Und es dauert.

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  • Habs heute morgen noch editiert, wurde aber wohl nicht angenommen: Das probateste Mittel gegen dumme oder ungerechtfertigte Abmahnungen ist die Gegenabmahnung. Das wissen tatsächlich die meisten Anwälte nicht, wissen nicht, dasse ihre Mandanten mit ner Abmahnung inne Geschichte reinreissen können aus der sie nicht mehr rauskommen.

    Ich hab damit, als es bei mir Abmahnungen hagelte, oft gearbeitet. Die Abmahner sind dann oft furchtbar erschrocken und waren am Ende froh, dass ich das nicht weiterverfolgt habe. Und so ist dann "Friede" eingetreten.

    Hab interessehalber mal geguckt. Die Anzahl Deiner Konkurrenz in Deutschland hält sich ja in Grenzen. Interessanterweise ist da ein Anwalt dabei der offenbar auch einen Seidenhandel betreibt und interessanterweise hockt der auch noch im Hamburg.

    Allerdings ist das Impressum der Site etwas undurchsichtig und irritierend. Es geht daraus nicht so wirklich hervor, ob er nun Betreiber des Handels ist oder lediglich verantwortlich für den Inhalt der Website ist.

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  • Ich weiß zwar nicht, wie Du abmahnst oder abgemahnt wirst, aber ich ging noch nie mit einem Minus aus einer ungerechtfertigten Abmahnung raus.

    Wenn mich einer abmahnt, kann mir der schon einen Brief auf Deutsch schicken. Er mahnt aber nicht mich, den Deutschen, sondern ein litauisches Unternehmen ab. Ich bin nur der Geschäftsführer und kenne mich mit sowas nicht aus. Also schicke ich das an den das Unternehmen vertretenden Anwalt. Der kann kein Deutsch, muss das also übersetzen lassen. Der hat keine Ahnung von Abmahnungen. Also beauftragt er 3. Anwälte. Die sitzen halt in Deutschland. Deshalb muss auch dieser Schriftverkehr übersetzt werden. Zurück ebenso.

    Und was den Gerichtsstand anbelangt: Meist schreiben die Gegner schon rein, dass ihr Gerichtsstand gilt, wenn nicht widersprochen wird.

    Und da widerspreche ich natürlich nur, wenn ich weiß, dass es eng werden könnte. Denn dann hab ich hier in Litauen den Heimvorteil und gewinne automatisch.
    Das mit dem Gerichtsstand ist mir also schon klar: Aber den Abmahnern wohl nicht. Und ich halte die sicher nicht auf, sich ins Unglück zu stürzen.
    Und wegen der Kosten: Meine Auslagen will ich selbstverständlich wiederhaben. Und wenn der die nicht freiwillig zahlt, dann drohe ich mit Klage. Und da hat bisher noch jeder bezahlt.

    Als es da mal Stress mit meiner Aussage: "Dieser Seidenchiffon ist exklusiv bei uns erhältlich" hatte, beauftragte ich jemanden aus dem litauischen Materialprüfinstitut. Der flog dann nach Italien zu der Weberei, die mein Garn damals gewebt hat. Der brauchte Reisekosten, Übersetzer. Ein Notar wurde in Italien hinzugezogen, der Gespräche zwischen ihm und 2-3 Mitarbeitern protokollierte. Dann mussten sündhaft teure Fotokopien gemacht und beglaubigt werden...
    Wenn ich eines kann, dann scheinbar nötige Kosten zu verursachen und mir die dann wiederholen.

    Die einzigen, die mich regelmäßig in Litauen verklagen (die mahnen nicht ab), sind die Anwälte von Pantone.
    Und die verlieren jedes Mal in Bausch & Bogen. (Wg. Heimvorteil und so.)

    >>Die Anzahl Deiner Konkurrenz in Deutschland hält sich ja in Grenzen. Interessanterweise ist da ein Anwalt dabei der offenbar auch einen Seidenhandel betreibt und interessanterweise hockt der auch noch im Hamburg.<<

    Ach der. Das ist der Bruder vom Chefe. Jo. Mit denen komme ich gut aus. Die haben mich vor 12-13 Jahren gefragt, ob wir nicht unser Lager zusammenwerfen wollen, um mehr Gewinn zu machen. Aber da war ich schon fast auf dem Weg nach Litauen.
    Und außerdem überschneidet sich unser Angebot kaum - wir nehmen uns keine Kunden weg.

    Und ja: Da ist wenig Wettbewerb vorhanden. Das hat mich auch 15 Jahre gekostet, die Kollegen wegzumachen.

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  • >> Ich weiß zwar nicht, wie Du abmahnst oder abgemahnt wirst,

    Was soll ich jetzt dazu sagen. :)

    Vielleicht, dass ich es nie mit dermassen dilettantischen Anwälten, Kanzleien zu tun hatte, die wohl versuchen auf Dich loszugehen? Ich hatte teilweise mit Figuren zu tun die genau wussten was Sache war und sehr erfolgreich abmahnten. So ging z. B. ein Kölner juristischer Verlag auf mich los, Geschäftsführung, alles Juristen. Die mahnten alles ab, was ihren Namen in irgendeiner Art verwendete. Und das sehr erfolgreich. Und die klagten auch und die, welche sie verklagten, bekamen vor dem Landgericht Köln alle auf die Ohren. Ich auch. Ich war jedoch der Einzige der vor dem LG Köln nicht einknickte indem er anerkannte. Da sassen dann drei Figuren als Richter, die versuchten meine Anwältin als völlig verdummt darzustellen. Sollte wohl den Zweck haben mich zu überzeugen, dass es besser wäre den Anspruch anzuerkennen, was ich nicht tat. Das endete dann damit, dass ich zur Unterlassung verurteilt wurde, dass ich den vorsitzenden Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung bei der Generalstaatsanwaltschaft anzeigte. Damit war er raus aus dem Verfahren.

    Gut Urteil des LG Köln gegen mich, also Berufung. Damals war es noch so, dass bei Sachen vor dem OLG ein ortsansässiger Anwalt gebraucht wurde. Keiner in Köln wollte das machen: "Was, es geht gegen die? Nee, nee, nee". Wir haben dann in letzter Minute einen gefunden der sich bereit erklärte mitzutappen und vor dem OLG den mündlichen Antrag zu stellen. Dem hatten wir allerdings verheimlicht gegen wen es ging. Er tappte also mit, stellte den Antrag und verdiente mit einem Satz und einer Stunde Aufwand fünfstellig.

    Ich hatte für die Sache vor dem OLG zu einem Trick gegriffen, bei dem auch die Richter des OLG sagten, dass sie das noch nie hatten. Ich hatte für den streitigen Begriff, kurz nachdem die Abmahnung bei mir eingetrudelt war, die Eintragung als Wortmarke beantragt, ziemlich genau wissend, dass das abgelehnt werden würde. Ablehnung des Markenamtes dann: "Kann nicht eingetragen werden, ist für die Nutzung durch die Allgemeinheit freizuhalten". Der Verlag hatte ne Wortbildmarke eingetragen. Deren Wirkung beschränkt sich jedoch lediglich auf die grafische Darstellung.

    Damit hatte ich das Verfahren gewonnen, die Abmahnserie des Verlags war beendet. Die Geschichte wurde dann in der GRUR, dem Verzeichnis für denkwürdige Urteile, als die erste Entscheidung zur Verwendung von Markenbegriffen in Metatags "geadelt".

    Soviel zu Deiner Frage: "Ich weiss nicht wie Du abgemahnt wirst"? ICH wurde meist sehr professionell abgemahnt, zweimal von der Telekom mit einem Streitwert von jeweils 500 000. Die Verfahren wurden vor dem LG Frankfurt zusammengelegt, eines habe ich gewonnen, das andere verloren. Die Kosten hoben sich also gegeneinander auf. Und auch in meiner ureigensten Geschichte musste es bis zum BGH gehen, der dann meine Argumentation übernahm. Vorteil, die Abmahnungen hörten auf, Nachteil, mit viel Geld ausgestattete Konkurrenz kam in den Markt.

    Also ich hab auf das was Du da zu Deinen Abmahnungen schilderst keinerlei Bock. Ich wurde immer gezwungen zu reagieren und das hab ich dann adäquat gemacht. Und das meist sehr erfolgreich.

    Was Du da zu Deinen Auseinandersetzungen schilderst erscheint mir nicht nur nicht wirklich schlüssig, sondern auch kontraproduktiv. Aber gut, wenn man Spass am Streiten hat und die Gegenseite einem gewähren lässt...

    Eines kann ich Dir jedoch sagen, wennde mich als Gegner hättest wären Deine Federn bald grau; wenn sie es nicht schon sind. ^^

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  • Jo. Das ist dann halt doof, wenn man von Profis verfolgt wird. :)
    Aber ich... Hallo? Textilhandel. Seidenfarben. Und sogar da nur eine klitzekleine Sparte von.
    Damit kann sich kein Anwalt goldene Sporen verdienen.

    Und ich werde auch nur von Mitbewerbern abgemahnt, die einfach so scheiße schlecht sind, dass sie meinen, sie müssten Mitbewerber abmahnen, um ja keinen Kunden zu verpassen.
    Und die haben auch kein Geld für gute Anwälte. Die gehen einfach davon aus, dass ich deren Abmahnbedingungen unterschreibe und ihnen noch dankbar zig-10.000de von Euros gebe, damit sie mich in Ruhe lassen.

    Das passiert halt, wenn man nach mir googelt und kaum was findet.
    Dass ich meine schwitzigen Griffel in der Branche so gut wie überall drin habe, wissen die ja nicht.
    Und dass ich gemein bin, wissen sie anfangs auch nicht.

    Außerdem ist das absolut nicht kontraproduktiv, werter Herr.
    Ich habe genügend Geldmittel. Mir tun auch mehrere Rechtsstreitigkeiten, die sich jahrelang hinziehen, nicht weh.
    Umgekehrt sieht es da meist anders aus: Denn hätten die Geld, würden sie nicht sinnlos abmahnen und könnten sich gute Anwälte leisten.

    Und wenn ich mit Dir streiten würde... ich glaube, ich würde einfach nen Transporter mit Litauern zu Dir schicken, die Nachts vor Deinem Schlafzimmerfenster litauische Volkslieder rausgröhlen. So lange, bis Du aufgibst.

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  • Die grundlegenden (Kotz)Probleme im Wettbewerbsrecht sind der fliegende Gerichtsstand und die Orientierung des Streitwerts an der Grösse des angeblich Verletzen. Das soll für "Gerechtigkeit" sorgen, bewirkt aber das genaue Gegenteil.

    Deswegen konnte mich die Telekom zweimal auf Unterlassung in Anspruch nehmen und jeweils 500 000 als Streitwert ansetzen. Die Telekom ist ja gross. Wäre ich als Verletzter aufgetreten und hätte die Telekom abgemahnt hätte ich vielleicht 10 000 als Streitwert ansetzen können. Weil, ich bin ja klein. Klar, wenn ich die Telekom auf Unterlassung in Anspruch nehme und die verlieren bezahlen die das aus der Portokasse.

    Das andere Problem ist immer noch der fliegende Gerichtsstand, wenn es um Sachen im Internet geht kann der immer noch überall sein. Der bevorzugt nämlich die Gestopften über alle Verhältnisse, schafft eine gravierende Ungerechtigkeit. Das hat einen Zustand geschaffen, der mit "Gerichtstourismus" bezeichnet wird. Ein Grosser nimmt also einen Kleinen in zig Sachen auf einmal in Anspruch, wobei er jede Abmahnung als Einzelfall konstruiert und klagt dann an zig verschiedenen Gerichten gleichzeitig. Ob das alles berechtigt ist ist zunächst unerheblich. Da meist persönliches Erscheinen angeordnet wird ist dann der Kleine nur noch auf der Autobahn unterwegs und hetzt von Gerichtstermin zu Gerichtstermin und das muss man sich finanziell erstmal leisten können. Das, und für jede Sache einen Anwalt zu beauftragen, denn es geht, wenn Grosse klagen, immer zum Landgericht und dort herrscht Anwaltszwang.

    Es gab ja zigmal Ansätze das Wettbewerbsrecht "gerechter" zu machen, Kleinigkeiten wurden auch geändert, was aber lediglich kosmetische Korrekturen waren. Die beiden Hauptprobleme wurden aber immer ausgespart. Lobbyismus?

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  • Genug Geld?

    Naja.

    Wenn Dich einer nur schon bei einen relativ moderaten Streitwert von 100 000 in Anspruch nimmt und Du verlierst kostet Dich das so rund 16 000 für die erste und nochmal 16 000 für die zweite Instanz.

    Bei einem Streitwert von 500 000 biste mit rd. 39 000 für die erste Distanz und nochmal 39 000 für die nächste Instanz dabei. Wenn Dich einer über drei Instanzen zwingt liegste bei so 130 000.

    Und wennde mit sowas zu einem qualifizierten Anwalt gehst bittet der Dich direkt mal bei einem Streitwert von 500 000 um 20 bis 30 000 Vorkasse. Und wenn Dich ein "Dicker", ein Grosser gleich mit vier, fünf oder sechs Verfahren (oder auch nur zwei) von diesem Kaliber in Anspruch nimmt brauchste ein gut gefülltes Sparbuch. Besser ist es dann, wie in meinem Fall, mit der vertretenden Rechtsanwältin verheiratet zu sein.

    Ich wäre z. B. bei den beiden Verfahren gegen die Telekom platt gewesen, wenn ich beide Verfahren verloren hätte. Dann hätte ich die Hand heben können. Ich kann Dir sagen: Ich war heilfroh, dass ich eines der beiden Verfahren gewonnen hab und das vor einem Landgericht welches als sehr telekomfreundlich gilt. Das Verfahren welches ich verloren hab wurde so begründet: "Die Telekom bietet es zwar nicht an, aber könnte es anbieten, wenn sie denn wollte und deshalb liegt ein Wettbewerbsverhältnis vor". Das dürfte so eine der absurdesten Begründungen in der Rechtsgeschichte der BRD gewesen sein. Das ist so, als wenn Du CC ein Wettbewerbsverhältnis so begründen würdest: "Ich mache es zwar nicht, aber ich könnte auch Baumwollunterwäsche ins Programm aufnehmen und deswegen besteht ein Wettbewerbsverhältnis mit Trigema".

    Auf alle Fälle hab ich diese absurde Begründung geschluckt. Sie vom OLG in Frankfurt überprüfen zu lassen war mir zuviel Risiko.

    Hat mir so 80 000 erspart und das war erst die erste Instanz. In Köln war es dasselbe, die hatten auch 500 000 angesetzt und dort ging es über zwei Instanzen. Eine Revision zum BGH hatte das OLG Köln ablehnend verneint.

    Deswegen: Ich brauch sone Scheisse nicht.

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  • Och... bei 6-stelligen Zahlen zucke ich nicht.
    Interessant wird es erst, wenn Multi-Milliarden Konzern aus den USA wie Pantone ankommt und einen auf 100.000 Euro verklagt. Für jeden Verstoß, den sie angeblich bei Dir gefunden haben.
    Und in einem Fall waren das über 5.200 Verstöße :)

    Ich biete ja alleine schon über 5.200 Farbtöne an und schreibe dazu (sinngemäß) "ähnlich wie Pantone-Farben aus den Farbfächern X, Y und Z, aber mit größerer Farbgenauigkeit. Pantone Original-Farbmuster erreichen nur 92 % - unsere Muster erreichen 99.2 % Genauigkeit."

    Und dann habe ich denen natürlich auch noch alle ihre Farbnamen geklaut. Weil die sind ja weder geschützt noch schützenswert.
    Du hättest mal erleben sollen, was die für ein Fass aufgemacht haben 8)


    Auch auf die No Flight-Liste sollte ich gesetzt werden - aber da war ich sowieso schon.

    Aber die wurden in Litauen schon in der ersten Instanz nach keinen 2h dermaßen abgekanzelt, dass sie kuriert waren.

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  • Ich wusste ja nicht, dass Du son Grösus bist, kommst ja sehr bescheiden rüber. ^^  ;)

    Die wollten echt 520 Millionen von Dir?

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  • Natürlich wollten sie die nicht wirklich.
    Sie wollen ja nur 100.000EUR für jeden Verstoß, den sie gefunden haben.
    Angefangen haben sie mit 1 Verstoß und hofften auf ein Grundsatzurteil.
    Natürlich haben sie die anderen 5.200 Verstöße auch gleich mit aufgelistet, damit die im Urteil enthalten gewesen wären.

    (Das litauische Rechtssystem lehnt sich stark an das US-amerikanische an und Präzedenzfälle sind wichtig.)

    Das wurde dann aber sehr schnell und unrühmlich abgewürgt, weil Pantones US-Anwälte, damit eine englische Kanzlei beauftragt haben (wg. EU und so) und die haben wiederum eine Sozietät in Kaunas/Litauen beauftragt. Die haben aber einen Anwalt ins Feld geschickt, der gar nicht im Gerichtsbezirk Vilnius (in dem bin ich) vor Gericht treten kann. Der hat da keine Zulassung, bzw. er hätte problemlos eine beantragen können, hat das aber nicht getan.

    Und weil der Richter dann genervt war, hat er die ganze Klage einfach abgewiesen.

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  • >> Präzedenzfälle sind wichtig.

    Ist überall so wo Fallrecht zur Anwendung kommt. In Deutschland gibt es dewegen z. B. die Stufenklage, bzw., Teilklage. Damit weiss man, wie ein bestimmtes Gericht etwas sieht. Dann gibt es noch die Grundsatzentscheidungen höherer Gerichte an die sich die untergeordneten Instanzen halten müssen. Das stärkste Gericht ist da der BGH, wenn der was sagt, haben sich alle dran zu halten.

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  • Immerhin weiß ich jetzt endlich mal, was eine "Stufenklage" ist :)

    Die haben damals aufgrund des Streitwertes von 100.000 EUR schon beim... in DE ist das wohl das Oberlandesgericht, dem obersten Gericht eines Bundeslandes, klagen müssen. Solche Streitwerte sind hierzulande eher die Ausnahme. Höher ist nur der Oberste Gerichtshof.

    Und da wollten sie dann doch nicht einlaufen :)

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  • Ab 5001 Euro geht in D alles immer zum Landgericht. Deswegen wird bei Abmahnungen auch meist die Vertragsstrafe bei 5001 Euro angesetzt. Die OLGs sind lediglich für Berufungen oder bei Verfahrensfehlern für Revisonen zuständig.

    Die OLGs entscheiden auch, ob beim BGH weitergestritten werden kann. Zum BGH wird nur zugelassen was von besonderer Bedeutung für die Rechtsfindung ist. Es gibt auch nur eine Handvoll Anwälte die vor dem Bundesgerichtshof vertreten, auftreten können. Die sitzen alle in Karlsruhe.

    Wir reden jetzt vom Zivilrecht, in Strafsachen kommen verschiedene Gesichtspunkte zum Tragen, wenn es um die Zuständigkeit der Gerichte geht, so z. B. das zu erwartende Strafmass.

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  • Und genau das ist bei uns anders. Und irgendwie schräg.
    Auch, wenn Du nur von einem Amtsgericht verurteilt wirst und dagegen Revision oder Berufung oder ein Gnadengesuch (bei Strafrecht) einlegen willst, muss man das beim Obersten Gerichtshof machen. Das ist unser BGH sozusagen.

    Das dauert Jahre und kostet Unsummen, wenn es zu Deinem Nachteil ausfällt.
    Nichtsdestotrotz ruft das so ziemlich jeder an, wenn der Streitwert einige 10.000 Euro oder Haftstrafen über 5 Jahre im Raum stehen.
    Deshalb sind die auch "leicht überlastet" :)

    Weil, wenn die was entscheiden, dann ist das eben ein Grundsatzurteil. Und die tun sich da nicht leicht damit.

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  • Katwarn nervt.... Um 15:24 die erste Warnung, eben die vierte. Um 15:16 hat es mal gedonnert, das stimmt, die erste Warnung kam aber später. Aus dem Fenster gugg... Die Sonne scheint.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Bei mir war es NINA ( Notfall Informations und Nachrichten App )

    Nur 4 Warnungen? Habe mindestens 6 erhalten vor sehr starkem Gewitter mit Hagel und viel Niederschlag. Nix gekommen! Könnte ruhig mal Regnen

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

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