Jammerfred - Wenn wieder mal alles in die Hosen ging...

  • >> Was in der Tat seltsam ist, ist dass das Geld nicht zum Einzahlenden zurückgegangen ist, da denke ich wäre ein Angriffspunkt, denn das ist absolut unüblich.

    Is mir schon klar Guppy, dass das der einzige Angriffspunkt ist. Das Pobelm ist: Ich bin nicht der Gläubiger, entweder müsste meine Sabine einen Anwalt beauftragen und bei 250 Euro Streitwert ist jeder Anwalt begeistert oder sie müsste mir die Forderung übertragen, ich bräuchte keinen Anwalt, aber ich bin ja leider nicht vor Ort.

    Und ob die Versicherung gemahnt hat? Kann ich nicht beurteilen, aber das Mädel hat 25 Angestellte und arbeitet sehr präzise. Glaubs also eher nicht. Die weiss um den Ärger, wenn man sowas schleifen lässt, zumal die Kohle ja von ihrem Konto runtergegangen ist. Da fragt doch jeder direkt: HÄ, wassen da los?

    Ich ärger mich halt mal wieder über das Idiotentum von jemand, für den sowas zum Einfachsten seines Jobs gehört. Hat die Rechnung mit Kontonummer und Bankleitzahl vor der Nase und trägt die falsche Bankleitzahl ein. Und dann auch noch die der Bank, bei der er angestellt ist.

    Un mal ehrlich, wer guckt sich denn, wenn ein Bankmensch sowas ausgefüllt hat, dann noch an, ob der auch alles richtig gemacht hat?

    Aber es ist so, zumindest empflinde ich es so, man muss heutzutage jeden kleinen Furz prüfen, die Verrechner häufen sich auffällig und es fällt mir auch auf, dass sich NIE zu meinen Gunsten verrechnet wird.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat von cura;27749


    Und ob die Versicherung gemahnt hat?


    gerade noch mal nachgelesen, bei der Erstprämie muss und wird im allgemeinen nicht gemahnt, bei der Folgeprämie besteht laut VVG die Pflicht der Mahnung.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • >> bei der Folgeprämie besteht laut VVG die Pflicht der Mahnung.

    Wunderbar, welche Hausnummer beim VVG? War ne Folgeprämie.

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  • Dann hab ich ja möglicherweise zwei, die ich zusammenscheissen und verklagen kann, wennse auf Doof machen.

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  • § 38 VVG

    >> 1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

    Was mich da gerade wieder anstinkt ist das "KANN", können heisst nicht unbedingt müssen. Sieht mal wieder nach einem gesetzlichen Muster ohne Wert aus. Dieses "KANN" ist ja auslegbar und irgendein Gericht müsste dazu in der Vergangenheit ja mal was dazu gesagt haben, wie dieses "KANN" zu interpretieren ist.

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  • Naja, hattest Du nicht irgend etwas geschrieben, die Bekannte ist mit der Firma umgezogen? Wenn ja .... .
    Bin mir sicher, dass die Versicherung gemahnt hat, das geht automatisch in zertifizierten Verfahren. Fallstricke wären da der Umzug, wenn Adressänderung nicht gemeldet oder Onlinevertrag bei dem der komplette Schriftverkehr online abgewickelt wird.

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Zitat von cura;27757

    § 38 VVG

    >> 1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

    Was mich da gerade wieder anstinkt ist das "KANN", können heisst nicht unbedingt müssen. Sieht mal wieder nach einem gesetzlichen Muster ohne Wert aus. Dieses "KANN" ist ja auslegbar und irgendein Gericht müsste dazu in der Vergangenheit ja mal was dazu gesagt haben, wie dieses "KANN" zu interpretieren ist.

    Er kann mahnen, muss aber nicht - wenn er kündigen will muss er aber - da steht sinngemäß im nächsten Absatz "kann kündigen nach 14 Tagen oder so" - muss er auch nicht, aber die Mahnung ist die Voraussetzung für die Kündigung - hab ich jedenfalls mal gelernt und kann mir kaum vorstellen, dass sich das geändert hat.

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Nee Guppy, nur die Anschrift der GmbH hat sich geändert. Das Mädel hat 5 Friseurgeschäfte, die Postanschrift ist geblieben, ist eines Ihrer Geschäfte und da Sie niemandem die Änderung der GmbH-Anschrift bekanntgemacht und auch das Briefpapier nicht geändert hat, hätte ne Mahnung auch ankommen müssen.

    Dazu hatte Sie mich nämlich befragt und ich hatte ihr gesagt: Wenn die Post für die GmbH ankommt, scheiss drauf und lass alles wie es ist.

    Das ändert aber nichts an dieser "Kann-Formulierung", die für mich keinesfalls bedeutet, dass die Versicherung mahnen muss. Jedenfalls interpretiere ich das zunächst rein aus dem Gesetzestext raus.

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  • Zitat

    (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.


    Es gibt nur diese eine Option der Kündigung, keine andere. Der Versicherer kann nur nach Einhaltung der Frist den Vertrag wegen Prämienrückstand kündigen, da keine andere Option vorhanden.

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  • Hast Recht Guppy _

    Hab mal wieder nur kurz angelesen und nicht zuende gelesen, wie ich das normalerweise mache, wenn ich mich ernsthaft mit einer Sache befasse. Und mit der bin ich noch nicht ersthaft beschäftigt, das gehe ich an, wenn sich der Ärger gelegt hat. Ärger ist ein schlechter Ratgeber.

    ......

    (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.

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  • Ruf doch einfach mal bei der Versicherung an - Lieschen Müller am Telefon sagt dir genau wann wohin die Mahnung verschickt wurde und verbindet Dich gegebenenfalls mit dem entsprechenden SB.

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  • Also ich lese ein "kann" immer so, das da eventuell noch andere Optionen da wären. Kommt halt auf die Verhandlungsbereitschaft an. Oder eher auf die Kohle, um die es geht... aber bei einem mickrigen Auto, werden die natürlich nicht groß mit sich reden lassen^^

    cura:
    >> Was in der Tat seltsam ist, ist dass das Geld nicht zum Einzahlenden zurückgegangen ist, da denke ich wäre ein Angriffspunkt, denn das ist absolut unüblich.<<
    Nö. Das ist eher normal. Die parken die Kohle auf Zwischenkonten im Märchenland. Solange, bis sich jemand meldet und nachhakt, wo die verdammte Kohle denn sein könnte. aber gelegentlich buchen die es auch einfach ohne Comment zurück. Nach welchen Kriterien die das machen? - Keine Ahnung.
    Das ist natürlich nicht legal, aber wer verklagt schon eine Bank?
    Ich exerziere das jedes Jahr gut 20x durch. Aber lieber bei einer Bank als bei so Scheissfirmen wie Paypal.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • @cc die
    Option ist, die Versicherung mahnt nicht, sondern ruft an, schickt den Vertreter hin oder trommelt den Zahlungsrückstand rüber, kündigen kann sie aber erst nach dem eine Mahnung in Schriftform mit Fristsetzung vorliegt (u.U. zählt email auch als Schriftform).

    Hab gerade die Buchhaltung für das 2 Quartal fertig vorbereitet:kotz:, eine Arbeit die mich eh ankotzt und ich möchte einmal erleben, dass alle Belege da sind.

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • >> aber wer verklagt schon eine Bank?

    Ich werde die Bank verklagen und wenn die Versicherung den Vertrag gekündigt lässt und und vor der Kündigung nicht nachweisbar verwarnt hat, die gerade mit. Ich hab die Angst vor grossen Tieren schon lange verloren, weil die und ihre Anwälte auch nur mit Wasser kochen. Ich hab auch keine Angst vor grossen Kanzleien mit hunderten Anwälten im Briefkopf und 1000en Schweinestechern in den Hinterhöfen ihrer Büros.

    Aber daraus ergibt sich eine interessante Frage, mit der ich bis jetzt noch nie konfrontert war, wenn es zwei geben kann, die man verklagen kann, wer hat dann die Priorität verklagt zu werden?

    Wenn ich denn meine Websites wieder mal bearbeiten kann, werde ich auch einen Hinweis zu Abmahnungen ins Impressum stellen mit dem hier etwas vereinfachten Inhalt: Tritts Du mir auf die Füsse, trete ich Dir in die Fresse. Wenn ich denn kann und wenn nicht heute, dann vielleicht morgen, übermorgen oder irgendwann. Auf jeden Fall wirst Du Dir für den Rest meines Lebens keinen Fehler mehr erlauben können, weil ich Dich ab heute im Auge behalten werde.

    Werds natürlich etwas moderater formulieren.

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