umsatzsteuernachforderung

  • Auch hier gilt, ich bin kein Steuerberater :) Aber das passt mit meinen Unterlagen überein, mit den Dir genannten Daten vom FA und mit den zwei Möglichkeiten von Margin:

    Zitat

    1. Für die erhaltenen Brutto-Summen selber die Steuer abführen und sie als Betriebsausgabe verbuchen.
    2. Eine Rechnungskorrektur an die vorab informierten, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer.


    1. Du hast die UST nie bekommen (Rechnung falsch), zahlst sie also aus eigener Tasche nach.
    2. Du stellst die UST nachträglich in Rechnung, bekommst sie vom Kunden und zahlst die dann ans FA.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • snowdog
    Du beziehst Dich auf die WKO. Dann mal ein Zitat von dort :)

    Zitat

    Der Kleinunternehmer verrechnet seinen Kunden keine Umsatzsteuer, darf dann aber auch keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen


    ^^ der Rechnungsbetrag ist ohne (keine) Umsatzsteuer.

    Zitat

    In der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerfreiheit (zB „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“) angebracht werden.

    AT ist da nicht anders wie DE :)

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • ja, genau so ist das.

    und du schreibst normalerweise auf die rechnungen "umastzsteuerfrei nach blabla...". so wird es von der wko auch empfohlen.
    meine rechnungen sahen sogar immer so aus:

    arbeit.... 1000 euro
    USt*..... 0 euro
    -------------------
    gesamt...1000 euro

    * USTfrei nach §irgendwas

    und das ist kein fehler, das ist die formvorschrift für kleinunternehmer-rechnungen

  • @ synonym und mano

    hm,hm, also - Dein Zitat - "der Kleinunternehmer verrechnez seinen Kunden keine Umsatzsteuer" - und stell ich dann dagegen: "darf keine Umsatzsteuer ausweisen" - siehste den Unterschied?

    Und Rechnungen sind immer in Brutto an den Endkunden zu stellen -ist so! Und es wird ja nur gesagt das DU die UDT nicht ausweisen darfst, und nicht abschreiben darfst. Es wqird aber nirgends schwarz aufweiss gesagt, das die nicht in der Rechnung enthalten ist.

    Eigentlich - laut WKO und Finanzrecht - wenn Du die Schwelle für die Kleinunternehmerregelung überschreitest, musst Du die UST nachzahlen. Warum wohl, weil Du die schon eingenommen hast. Und weiters - kannst Du Dein gesamtes Jahreseinkommen zusammerchnen und davon die 20% UST abziehen. erst wenn Du dann die Summe für die Kleinunternehmerregelung überschritten hast must du die UST nachzahlen. Warum wohl - weil die UST in den Rechnungen ist.

    Ich mein ich bin auch kein Steuerberater, hatte aber mit einigen zu tun. Und wenn man sich das alles anschaut ist es logisch das die UST immer enthalten ist. Weil Rechnungen immer in Brutto sind - dem Endkunden gegenüber.
    Das einzige was ja wirklich gesetzlich gesagt wird - als Kleinunternehmer darfst Du kein UST ausweisen und nicht abschreiben. Aber es steht nirgendwo das sie nicht enthalten ist!


    AT ist da nicht anders wie DE :)[/QUOTE]

  • Meine Rede^^

    btw: Innergemeinschaftliche Lieferung können (müssen aber nicht) ohne UST erfolgen.
    Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland ebenso.
    (Wie das bei Dienstleistungen ist, weiß ich aber nicht)

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat von mano_negra;18476

    snowdog: ja ich weiss schon was du meinst.
    aber wie erklärst du dir dann das der wortlaut auf den rechnungen "umsatzsteuerfrei nach §..." heissen muss und nicht wie catcat schreibt "die USt ist lt. §... in der endsumme enthalten"?

    BehördenDeutsch

    Wenn UST in der Rechnung drin ist, dann kann "normal Unternehmer" der die Rechung kriegt diese UST vom FA zurückholen
    "normal" kann aber ein Unternehmer aber nur die UST vom FA zurückholen die schon vom "Zulieferer" ans FA abgeführt wurde
    Da Kleinunternehmer keine UST abführt, hat FA da kein Geld bekommen das an normalUnternehmer zurückzuzahen wäre


    Kleinunternehmer sind von der UST-Abfuhr befreit um schneller (oder besser) vom BRUTTO=NETTO leben zukönnen
    und wenn das ... BRUTTO != NETTO ... genug ist um dafon zu leben wird die SUBVENTION gestrischen


    Zitat von mano_negra;18476

    aber wie erklärst du dir dann


    irgendwie müßte das eher Andersrum sein

    Rechnungskorektur
    Altrechnung
    600€ für .....
    000€ UST nach KleinunternehmerDingens
    = 600€ Zahlen an mich (und eben 0€ vom FA zurückholen)
    Neurechnung
    500€ für ....
    100€ UST
    = 600€ Zahlen an mich (und jetzt 100€ vom FA zurückholen dürfen)

    =
    Du must jetzt machen was Du bis Gestern nicht mußtest
    + Dein Kunde hat Dir nix zu(nach)zahlen
    + Dein Kunde müßte jetzt eigentlich von dem was Er an Dich bezahlt hat etwas, das was Du jetzt an das FA zahlst, vom FA zurückholen können
    (aber das darf Er nicht, denn dafür braucht Er ja eine Rechnung wo UST drin steht ...... und die hat er nicht ..... und die Rechnung jetzt korriegieren damit Er dann doch, das wäre wohl illegal ......
    ... oder wie wäre es damit

    Rechnung vom 14.04.2012 zur Bestellung vom 07.02.1986
    500€ für diesund das
    + 14% MwSt (die ja damals 1986 nur 14% war ...... sorry FA aber hab da die ganzen Jahre vergessen die Rechnungen zu schreiben ...... )

  • Zitat von snowdog;18493

    Es wqird aber nirgends schwarz aufweiss gesagt, das die nicht in der Rechnung enthalten ist.


    das wird x-mal auf den seiten der wko schwarz auf weiss gesagt.

    ihr könnt mir erzählen was ihr wollt, aber ihr irrt euch leute. da bin ich mir 1000% sicher.

  • Doch Schneehund, es wird gesagt - jedenfalls in de:

    - Der Umsatz ist [COLOR="#B22222"]steuerfrei[/COLOR] ... = FREI von Steuer = OHNE Steuer

    - ... wenn der in Satz 2 bezeichnete [COLOR="#008000"]Umsatz[/COLOR] [COLOR="#B22222"]zuzüglich[/COLOR] der darauf entfallenden [COLOR="#B22222"]Steuer[/COLOR] ...

    Kleinunternehmer: Umsatz + 0% USt = Brutto (Netto = Brutto)
    USt-Pflichtiger: Umsatz + 19 % USt = Brutto

    Aber bei dem Salat kann man auch schon mal 'nen Knoten im Hirn kriegen ^^

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Zitat von snowdog;18493

    @ synonym und mano

    hm,hm, also - Dein Zitat - "der Kleinunternehmer verrechnez seinen Kunden keine Umsatzsteuer" - und stell ich dann dagegen: "darf keine Umsatzsteuer ausweisen" - siehste den Unterschied?


    Ja, das sehe ich eine Unterschied, aber siehst Du den gleichen?

    Da steht nicht "nicht verrechnen" oder "nicht ausweisen"

    sondern

    "nicht verrechnen" und "nicht ausweisen."

    Also kannst Du da den zweiten Satz nicht dagegen stellen, da der unmittelbar dazu gehört :)

    Sehe es jetzt erst. Margin hat das das noch mal schön farblich gemacht. Und bei der WKO steht das gleiche wie hier in DE.

    Zitat

    Und Rechnungen sind immer in Brutto an den Endkunden zu stellen -ist so!


    Sag ich ja, der Endbetrag ist Brutto. Aber es gibt einen Unterschied wie sich dieser Endbetrag zusammensetzt - sieht Margin.

    Zitat

    musst Du die UST nachzahlen. Warum wohl, weil Du die schon eingenommen hast.


    Nein! Du musst sie nachzahlen, weil Du nicht berechtigt warst, auf Grund Deiner Jahreseinnahmen, umsatzsteuerbefreite Rechnungen auszustellen.

    Zitat

    und wie erklärst du dir dass das finanzamt bei einer rechnung von 1200 euro jetzt 240 euro Ust haben will und nicht 200 euro?


    Und daran schließt sich das an. Man war nicht berechtigt umsatzsteuerbefreite Rechnungen auszustellen. Also nimmt das Finanzamt den Warenwert als Netto an, so wie es sich gehört. Rechnet dann eben keine 0% sondern 20% drauf. Somit ergibt sich wieder ein Brutto-Wert, der aber 20% höher ist als vorher.

    Zitat

    es logisch das die UST immer enthalten ist. Weil Rechnungen immer in Brutto sind


    Ja, aber da liegst Du gedanklich falsch. UST ist immer enthalten, das als Steuer/Begriff gesehen ja, aber beachte mal den Steuersatz. Einmal ist der 0% (befreit) und einmal 20%.

    Warum sollte man bei 0% dann 20% abziehen können? Hallo? Die Grenze der Jahreseinnahmen errechnet sich bei einem Kleinunternehmen wie bei einem normalen auch - aus den Nettosummen. Nur beim Kleinunternehmer ist Netto = Brutto, da wird also nix abgezogen.

    Zitat

    Es wqird aber nirgends schwarz aufweiss gesagt, das die nicht in der Rechnung enthalten ist.


    Und bitte was habe ich dann oben zitiert und Du dann auch ;) Da sind zwei Teile enthalten:
    1. Nicht verrechnen. (also nicht in Rechnung gestellt)
    2. Nicht ausweisen.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(