Auch hier gilt, ich bin kein Steuerberater Aber das passt mit meinen Unterlagen überein, mit den Dir genannten Daten vom FA und mit den zwei Möglichkeiten von Margin:
Zitat1. Für die erhaltenen Brutto-Summen selber die Steuer abführen und sie als Betriebsausgabe verbuchen.
2. Eine Rechnungskorrektur an die vorab informierten, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer.
1. Du hast die UST nie bekommen (Rechnung falsch), zahlst sie also aus eigener Tasche nach.
2. Du stellst die UST nachträglich in Rechnung, bekommst sie vom Kunden und zahlst die dann ans FA.