Alter, gerade erst aufgestanden?
Du scheinst mir gerade etwas verwirrt.
>> Aber zum Glück ist das ja so geregelt, daß die "Herstellergarantie" nicht geringer sein darf als die gesetzliche Gewährleistung.
Wo haste das denn her?
Die gesetzliche Gewährleistung hat mit der Garantie überhaupt nichts zu tun. Die gesetzliche Gewährleistung kann vom gewerblichen Händler (Verkäufer) nicht ausgeschlossen werden, lediglich reduziert werden bei gebrauchten Waren, wenn dies vertraglich festgehalten wird. Bis auf die gesetzlich formulierten Ausnahmen, wie z. B. verderbliche Ware.
Die Garantie besteht immer zweitrangig neben der Gewährleistung und umfasst immer genau das, was der Garantiegeber als Garantie anbieten will. Ist die Händlergarantie günstiger als die gesetzliche Gewährleistung kann man sich aussuchen: Den Verkäufer in Anspruch nehmen wegen der gesetzlichen Gewährleistung oder den Hersteller wegen der Garantie.
Gilt aber auch nur, wenn der Garantiegeber nicht zur Bedingung macht, dass zunächst die gesetzliche Gewährleistung greifen soll.