Falsche rechtliche Informationen bei RTL - wieder mal ...

  • aber andere Fernsehsender stehen da auch nicht viel nach.

    Gerade im Nachtjournal gesehen:

    Son Verbraucherverband hat getestet, wie verschiedene Diskounter so mit der Gewährleistung umgehen.

    Zitat aus dem Bericht so sinngemäss: ...dabei hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass in den ersten zwei Jahren der Gewährleistung alles in Ordnung geht.

    So, musser das? Grundsätzlich ja, aber nur: Ja, aber.

    Folgt man der Berichterstattung, muss ein Verkäufer im Zuge der Gewährleistung zwei Jahre lang haften. Nichts davon zu hören, dass die 2jährige Gewährleistung im Grunde genommen eine Mogelpackung ist.

    Zunächst einmal: Was ist Gewährleistung?

    Der Kunde hat ein Recht eine mangelfreie Ware zu kaufen. D. h., die Ware muss bei Kauf mängelfrei sein. So, tritt jetzt nach dem Kauf ein Mangel auf, was dann?

    Dann kommt es auf den Mangel an, auf die Frage, war dieser Mangel, auch wenn er noch nicht aufgetreten war, bereits in der Sache angelegt, denn nur dann greift die Gewährleistung, weil die Sache dann bereits bei Kauf nicht mängelfrei war.

    So wie beiweist man sowas, wenn es keine gütliche Einigung gibt?

    Ganz klar: Wie immer: Gutachter. Im Streifall: gerichtlich bestellter Gutacher. Also Ärger ohne Ende.

    Also hat Gesetzgeber gesagt: In den ersten sechs Monaten muss der Käufer den Mangel lediglich reklamieren. Will der Verkäufer aus der Sache raus, muss er beweisen, dass der nun aufgetretene Mangel nicht bereits beim Kauf der Sache in der Sache angelegt war.

    Nach sechs Monaten dreht sich diese Beweislast dann. Tritt dann ein Mangel auf, muss der Käufer beweisen, dass der nun aufgetretende Mangel bereits beim Kauf in der Sache angelegt war.

    Wenn also nach sieben Monaten der Rechner, der Fernseher kaputtgeht und der Verkäufer repariert kostenlos oder tauscht bedingungslos um, ist das reine Kulanz. Er könnte auch vom Kunden verlangen: Beweisen Sie und ich repariere kostenlos, bzw., tausche um.

    Wer jetzt den Bericht im RTL-Nachjournal gesehen hat, wird das jedoch ganz anders sehen.

    Vielleicht sollten die von RTL, bevor sie sowas ausstrahlen, einen Anwalt an die Sache ranlassen, der Juritisches auch für Laien verständlich zubereiten kann. Davon gibts aber möglicherweise nicht sooo viele.

    >>>>>>>>>>>>>

    Kurz vorher gesehen:

    Eine Programmvorschau zu soner Rechtssoap in der sich ein Anwalt via RTL wohl Prominenz und Kunden verspricht.

    Es geht um Markenrecht und Wendler gegen Wendler. Reisserisch: David gegen Goliath. Der Superanwalt vertritt natürlich den David. Was anderes würde wohl nicht zu RTL passen.

    Wendler? Hatte ich nie gehört.

    Ins Internet, ob ich da was finde und tatsächlich:

    Da gibt es einen Schlagerfuzzi der sich Michael Wendler nennt und noch einen Bänkelsänger, der aber tatsäüchlich Frank Wendler heisst. Der erste soll angeblich bekannter sein, als der zweite, deshalb ist er wohl der Goliath.

    So, die beiden streiten sich nun um "Der Wendler". Der Bekanntere nennt sich lediglich Michael Wendler und seine Fans solllen ihn "den Wendler" nennen, der andere der in Wirklichkeit Frank Wendler heisst, nennt sich als Künstler '"Der Wendler" und hat sich für diesen Begriff die Wortmarke 1998 sichern und eintragen lassen.

    Lt. einem Zeitungsbericht hat nun das LG Düsseldorf wohl einschieden, dass sich beide Wendler nennen dürfen, die Wortmarke "Der Wendler" soll jedoch gelöscht werden: Begründung und hier wird es interessant, weil diese auch auf Domainnamen übertragen werden könnte: "Wendler" gehört allen Wendlers. Oder anders: Weil "Wendler" allen Wendlers dieser Welt gehört ist diese für die Benutzung als Marke freizuhalten.

    Wenn das so stimmt, was die Zeitung schreibt: Is natürlich völliger Unsinn. LG Düsseldorf: Setzen. 6

    *** Link veraltet ***

    Jetzt bin ich mal gespannt, was unser Fernsehanwalt dazu zu sagen haben wird.

    Das Urteil des LG Düsseldorf ist nämlich meiner Meinung nach ziemlich rechtsfehlerhaft.

    Das Gericht "übersieht" zunächst, dass es hier nicht um den Namen "Wendler" geht, sondern um "Der Wendler", ginge es lediglich um "Wendler", könnte man die Argumentation, das die Marke zu löschen ist, ja noch nachvollziehen. Allerdings mit viel Bedenken und Bauchweh. Da es aber nicht lediglich um "Wendler" geht, braucht man darauf hier nicht wirklich einzugehen.

    Das Gericht erkennt auch richtig, dass auch einem Künstlernamen Namens- und Markenrechte zukommen können, weiss aber anscheinend nicht woraus sich das ableitet. Grundlage hierfür ist das Urheberrecht. Das Urheberrecht gesteht aber nur eigenständigen, imäginären Werken mit Schöpfungstiefe Alleinstellung zu und hier kann man streiten, ob es sich dabei bei einer Nameswahl wie Michael Wendler handelt. Wendler scheint es viele zu geben, also kann sich dieser Schutz eigenlich nur auf den gesamten Namen Michael Wendler beziehen, der aber immer noch nicht wirklich originell ist, origenell und origninal wie z. B. Rex Gilde oder Roberto Blanco.

    Dieser Michael Wendler, der sich selbst nicht "Der Wendler" nennt, sondern angeblich lediglich von seinen Fans so genannt wird, beansprucht also die Unterlassung an etwas, woran er genaugenommen keine Rechte erworben hat. "Der Wendler" würde so wahrscheinlich auch nicht in seinen Pass eingetragen.

    Was haben wir: Einen Michael Wendler, der sicherlich für den gesamten Namen in seiner Kombination Marken- und Namesrechte beanspruchen kann. Einen Frank Wendler, der auch tatsächlich so heisst, aber auch nur für seine Namenskombination in seiner Ecke Marken- und Namensrecht (auch aus § 12 BGB) für sich beanspruchen kann, wenn überhaupt, weil er sich ja "Der Wendler" nennt. Dieser Frank Wendler nennt sich, wenn auch als nicht sehr bekannter Künstler, anscheinend schon immer "Der Wendler" und hat diesen Begriff auch 1998 als Marke auf sich eintragen lassen. Von diesem "Schlagersänger", der anscheinend in Mallorca weltbekannt ist, wird wohl niemand ernsthaft behaupten können, dass er eine "durchgesetzte", in den wesentlichen Verkehrskreisen bekannte Marke wäre. Zumal hier die Behauptung ja nicht genügt, sie müsste anhand von unabhängigen Umfragen bewiesen werden.

    Nach meiner Rechtsauffassung hat dieser Michael Wendler keinen Unterlassungsanspruch und dieser Frank Wendler, aus seiner Marke heraus, die Berechtigung sich weiterhin "Der Wendler" zu nennen.

    So, jezt bin ich ja mal gespannt, was dieser Fernsehanwalt draus macht, den ich jetzt zwei- dreimal angesehen hab und der mir bisher eigentlich mehr durch '"Bettelei" um Gnade (die dann Dank Kamera ja meist gewährt wird) für seine Mandanten aufgefallen ist, als durch fundierte rechtliche Argumentationen.

    ..............

    Mann, war das wieder mal eine Zeiverschwendung. Es wird Zeit, dass ich mal wieder anfange ersthaft zu arbeiten.

    ......

    Was mir mal in den letzten Tagen so aufgefallen ist: Hier im Forum sind meist mehr Besucher unterwegs, als in einem anderen Forum. Dies sowohl am Tag, als auch in den Nacht.

    Das andere Forum hat dafür aber meist mehr registrierte Besucher online.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Muss grad mal schmunzeln ... was Du so nachts um viere treibst ^^

    Mit Teil 1 verhält es sich so ähnlich wie mit dem "Hamburger Urteil", keine Lebensberechtigung aber nicht tot zu kriegen. Betrifft nicht nur RTL und Co. Und Teil 2? Da wär hier wohl jeder 2. hellhörig geworden, frei nach dem Motto, da stimmt doch was nicht ...

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Jo, und muss es gerade mal sagen: Unser Dr. Bahr (kennt den noch jemand aus dem anderen Teich?) beschränkt sich hier auch lediglich darauf das wiederzugeben, was andere vorgekaut haben. Aber wir beide (er und ich) kennen uns ja und wir beide wissen: Er kocht auch nur mit Wasser.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Nachtrag: Die Orgel läuft noch immer im Hintergrund und noch immer hab ich nicht umgeschaltet. Und in deren Morgenmagazin scheint der Bericht zur Gewährleistung nun "nachbearbeitet" und verkürzt. Nun wird davon gesprochen, dass in den ersten sechs Monaten immer (?) nachgebessert oder umgetauscht werden muss. Is natürlich auch nicht riichtiger.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Seine Seite kannte ich jedenfalls schon lange vor Abakus. Angeblich kenn ich ihn auch persönlich, aber das ist bei mir so eine Sache mit Massenaufläufen ...
    :kilroy:

    Ich steh mit dem Herrn Dr. Fischer alleine vor der Tür zum Rauchen ... und frag ihn, was er so macht ... :floet:

    Bin echt gut in sowas.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Zitat von cura;30527

    Jo, und muss es gerade mal sagen: Unser Dr. Bahr (kennt den noch jemand aus dem anderen Teich?) beschränkt sich hier auch lediglich darauf das wiederzugeben, was andere vorgekaut haben. Aber wir beide (er und ich) kennen uns ja und wir beide wissen: Er kocht auch nur mit Wasser.


    Zur Thematik Webauftritte im Zusammenhang mit Kreditvermittlung hat er auch einige, in meinen Augen abenteuerliche, Theorien als Aufsatz ins Netz gestellt, die auch schon durch Urteile ad absurdum geführt wurden: z.B.
    *** Link veraltet ***
    Diese Aufsätze oder Auffassungen des Herrn Dr. Bahr, der wegen seiner Öffentlichkeitsarbeit durchaus meinen persönlichen Respekt hat, gelten aber bei Affilates noch immer als Maßstab, vermutlich weil es so gut in den Kram passt und man hört, was man hören will.
    Wenn da jemand Ernstzunehmendes mal mit der großen Kelle zwischengeht könnte auch der Ruf des Dr.
    Bahr erheblich leiden.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Zitat von cura;30523


    Zunächst einmal: Was ist Gewährleistung?

    Der Kunde hat ein Recht eine mangelfreie Ware zu kaufen. D. h., die Ware muss bei Kauf mängelfrei sein. So, tritt jetzt nach dem Kauf ein Mangel auf, was dann?


    Was dann passiert? Ganz einfach - in der Theorie und der unheimlichen Fantansie der deutschen Richterköpfe:
    Der Kunde reklamiert. Er kann Nachbesserung oder Umtausch der Sache verlangen.
    Der Verkäufer entscheidet sich für a)Nachbesserung, b)Umtausch, c)Er versucht, das auf den Hersteller abzuwälzen, d)er stellt sich tot.
    Bei a und b könnte die Sache schnell und unbürokratisch erledigt sein, wenn sich beide an den Gesetzestext halten. In der Praxis läuft es oft so, daß der Verkäufer die Sache zugesandt haben möchte, damit er sie sich angucken kann und der Käufer stellt sich stur und sagt: "Erst schickst Du mir Ersatz und erst dann schicke ich Dir das kaputte Ding zu." Dann stellt sich auch der Verkäufer stur und sagt: "Nein." Und dann wirds bürokratisch und meist häßlich.

    Als Erstes muß auch geklärt sein, ob die Sache ordnungsmäß verwendet wurde.
    Wenn ich z.B. einen teuren Designerleuchtstrahler mit noch teurerem Tageslichtleuchtmittel kaufe, den z.B. in der Sauna installiere und der nach dem 1. Saunagang kaputtgeht, dann erlischt die Gewährleistung beim einschalten der Sauna, weil dieser Leuchtentyp und das Leuchtmittel nicht zum Einsatz in Nassräumen bei diesen Temperaturen vorgesehen war.
    Das muß der Verkäufer aber erst mal nachweisen können.

    Oder der Kunde installiert das zwar im Wohnzimmer und deren 3 Kinder schalten die Lampe alle halbe Sekunde ein- und aus. Und das Wochenlang. Dann ist die Lebensdauer der Lampe/des Starters halt nach ein paar Wochen erschöpft.
    Das kann der Verkäufer nachweisen, aber erst nach einem Hersteller/Labortest.

    Oder der Kunde wirft ein Seidentuch bei 90° C in die Waschmaschine und wundert sich dann, das seine anderen Klamotten verfärbt wurden.
    (Was durch einen recht simplen Labortest, der die Eiweißstruktur der Seide untersucht, nachzuweisen ist, aber trotzdem gute 1.300 EUR kostet)
    ---------------
    Mich (und auch andere onlinehändler) nerven diese "Akte xx - Reportagen" auf SAT1 (war das da?) total ab, weil da immer die Händler als Bösewichte dargestellt werden und dem Käufer total falsche Infos gegeben werden. Das merkt man dann immer wieder mal, welche Widerrufer welche TV-Filmchen angeguckt haben^^
    Interessanterweise weisen die Shops der Sender aber selbst genau die angeprangerten "Fehler" auf :pfeif: (Kein Rechnungskauf, keine ausdruckbare AGB/WRB, unklare Produktzusammensetzung usw.)

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • >> Ich steh mit dem Herrn Dr. Fischer alleine vor der Tür zum Rauchen ..

    Wer issen Dr. Fischer?

    >> War das die Sendung, wo die spezielle Fälle bezüglich Aldi, Lidl und Real genannt haben _

    Jo, Syno.


    Jo, wennse wenigsten mal zur Einleitung erklären würden, was unter "Gewährleistung" zu verstehen ist, hätten sich schon viele Fragen von selbst erledigt.

    So glaubt aber der gern glaubende Verbraucher, dasser generell z. B. Beispiel ein Umtauschrecht hat, wenn irgendwas in den ersten sechs Monaten kaputtgeht, was immer auch die Ursache gewesen mag. Viele glauben sogar, dass dies für zwei Jahre gilt.

    Und wenn den Käufern mal klar wäre, dass der Verkäufer zumindest mal das Recht hat zu überprüfen, ob er überhaupt regresspflichtig ist, würde sich auch so manche Diskussion erübrigen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat von catcat;30539

    und sagt: "Erst schickst Du mir Ersatz und erst dann schicke ich Dir das kaputte Ding zu." Dann stellt sich auch der Verkäufer stur und sagt: "Nein." Und dann wirds bürokratisch und meist häßlich.

    Vor Jahren hab ich mal über einen großen Online Shop ein Motherboard gekauft, was kaputt ... Ich rufe den Support an und frage was nun wird. Antwort: einschicken. Ich ganz naiv: und wielange dauert es dann. Antwort: 6-7 Wochen.

    Darauf habe ich am Telefon zu brüllen angefangen und mit kostenloser Onlinewerbung gedroht. Darauf hin fing das Callcenter Girl das Weinen an. Kurz drauf war die Frau Gruppenleiterin am Telefon. Ich noch sehr energisch unterwegs, das Ende vom Lied war, das ich 4 Tage später ein neues Mainboard hatte, und das alte nicht einschicken musste.

  • Tscha Schnipsel, da haste wohl der Falschen den Tag versaut. Die, die da telefonieren sind ja keine Juristen, haben also selbst keine Ahnung und müssen die Vorgaben von oben oder ihrer Auftraggeber befolgen. Sowas sollte man versuchen zu lösen, indem man sich die für die Vorgaben Verantwortlichen holt.

    Wenn man dann aber mit denen streitet und sie anschreien will, sollte man aber auch wissen, wovon man redet, damit man auch sofort erkennt, wenn einem einer für dumm verkaufen will. Das ist für mich dann ein Anlass mal lauter zu werden. Wenn ich dann kurz abgetobt hab und dann nachfrage, ob man sich jetzt in mormalem Ton weiterunterhalten kann, klappst dann oft erstaunlich gut.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ja 6-7 Wochen für ein Motherboard geht natürlich nicht! Ganz klar.
    Die werden das halt intern so genial ausbaldowert haben, daß sie das angeblich kaputte Teil zum Großhändler schicken, der schickt es dann zum Hersteller, der checkt es kurz durch, ob es wirklich ihr Fehler (und nicht Deiner war) und dann geht ein neues Teil diesen Weg wieder zurück. Und per Post kann das halt dauern.
    Das könnte man aber auch geschickter und schneller lösen^^

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Ist aber eigentlich ganz normal, wenn die keine eigene Fachabteilung für haben. Ich habe das damals zwar anders gelöst, aber das können die Großen nicht oder wollen es nicht. Wenn bei mir so ein defektes Ding zurück kam, dann gab es direkt ein Neues. Das geht aber auch nur so lange, bis es an "selbst zerstörten" Artikel mal überhand nimmt. So nach dem Motto, meine CPU ist kaputt... Jaja, und das Ding wurde übertaktet. Das Geschrei ist nämlich auch groß, wenn man sofort tauscht und dann auf Grund eines fehlenden Garantieschadens das ganze in Rechnung stellt.

    War selbst bei den Großhändlern so. Da bestellt man einen Stapel Ware, ein Teil ist schon bei Lieferung beschädigt. Glaub nicht, dass man da direkt Ersatz für bekommt. Einschicken und warten ist da angesagt, auch wenn das Ding gar nicht zu reparieren ist, z.b. gebrochene Kaltlichtkathoden. Hatte auch mal eine Lieferung von 20 CPUs, da waren bei 7 die Pins verbogen, obwohl die in der Schutzaufnahme steckten, keine Ahnung wie das passieren kann. Eigentlich nur direkt im Werk. Oder DVD-Laufwerke, bei denen die Frontblenden defekt / gebrochen waren.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Hmmmm ... das lief bei mir aber so völlig anders (jedenfalls bei den meisten Lieferanten): I.d.R. wurde offensichtlich ab Werk defekte Ware einfach mit der nächsten Anlieferung retourniert und nach dem Eingang auf dem Händlerkonto gutgeschrieben. Parallel wurde meinerseits direkt neu geordert.

    Kommt halt auch immer drauf an, was Du mit den Lieferanten für Verträge ausgehandelt hast und wie hoch Dein Auftragsvolumen ist. HP z.B. lieferte immer gleich palettenweise, wenn da was zwischen war, reichte i.d.R. ein Fax und die Sache war erledigt.

    Und Kunden die mit offensichtlichem Werksschaden kamen, kriegten 'ne dicke Entschuldigung und sofort ein Ersatzgerät in die Hand gedrückt.

    Das einzige, was mich bald zur Weißglut gebracht hätte, war die dämliche Transportsicherung bei den LG-Scannern: Von 10 kamen 9 zurück. Kannste den Kunden ruhig eintrichtern, denk zu Hause als erstes vorm Einschalten dran ... bla bla ...

    Aber auch da gab es mit dem Gerätetausch nie Probleme - trotz Eigenverschulden.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Stimmt, direkte Lieferungen waren immer ohne Problem. Hatte da durchaus welche von Chieftec. Das kam auch von Japan(?) direkt an die deutsche Zentrale und dann zu mir. Da war die Reklamation auch kein Problem. Aber bei den ganzen Distributionen eigentlich immer. Weiß denen erst mal nach, dass der Schaden schon da war. Gerade bei den CPUs, die müssen vorher ja ausgepackt werden, sonst sieht man die Pins ja gar nicht. Da geht es dann schon los. Falsch eingebaut und so. Von wegen, nur ausgepackt. Oder die DVD-Laufwerke. Da ging das auch ewig hin und her. Hersteller, ich, Post etc... Gut, man bekommt neue, kein Thema, aber das dauerte immer 4-10 Tage und wenn man die Ware direkt braucht, weil der eigene Kunde wartet, dann hat man ein Problem.

    Jetzt aktuell hab ich ein Problem als Endkunde. Defekte Kamera. Ich hatte die Optionen "Zurücksenden an den Händler" oder "Einschicken an den Hersteller". Gut, habe mich für den Händler entschieden. Und was erfahre ich nach 7 Tagen? Die wurde direkt an den Hersteller weitergeschickt. Toll, dann hätte ich das ja gleich machen können. Ich brauch das Ding am Samstag :(

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Zitat

    Die wurde direkt an den Hersteller weitergeschickt. Toll, dann hätte ich das ja gleich machen können.


    Öhm, aber irgendwie gar nicht unüblich ^^
    Er soll Dir für einen Tag eine andere zum Testen geben, ggf. hast du enormes Interesse, Dich in der Beziehung zu verbessern. Klappt meistens ;)

    Ja, mit Distris hatte ich so gut wie gar nicht zu tun, dafür waren die Mengen hoch genug.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • So, mal zurück zum RTL-Recht-Kasperletheater und zum Fall Schlagerfuzzi gegen Bänkelsänger.

    Völlig substanzlos das Ganze, viel "Geweine" und wenig rechtliche Informationen.

    Rechtsanwalt Pösch setzt sich ja im Fernsehen bis zur Selbstaufgabe für seine Mandanten ein, selbst bei Fällen, die die meisten Rechtsanwälte nur mit Zähneknirschen annehmen würden.

    Er recherchiert und stösst auf einen Zeugen der den Namen Wendler für irgendwas verwendet. Der Schlagefuzzi ist damit einverstanden. Er verwendet die Bezeichnung "Den Wendler" und nicht "Der Wendler". Aussage des Zeugen, der Schlagerfuzzi hat selbst drauf hingewiesen, dass "Der Wendler" nicht verwendet werden darf.

    So, wird unser Fernsehanwalt hellwach: Aha, er weiss also, dass er "Der Wendler" nicht verwenden darf und somit auch keine "Lizenzen" für diesen Begriff vergeben kann.

    Herr Rechtsanwalt Pösch: Ja gehts noch? Das Ding ist als Marke eingetragen und solange es als Marke für den geschützten Bereich eingetragen ist, darf es auch nicht verwendet werden. Warum glauben Sie denn, betreibt der die Austragung der Marke? Das dieser unsympathische, am Ballermann weltbekannte, Schlagermensch das weiss, kann nicht gegen ihn verwendet werden. Das weiss jeder BWLer, der den Grundkurs Recht absolviert hat.

    Und was soll wieder diese Bettelei um einen Vergleich, wenn die Gegenseite dazu mal Nein gesagt hat? Und das nicht nur einmal. Nicht jeder gibt sich kulant, nur weil ne Kamera läuft. Und der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ....", ist für einen Anwalt ein schwaches Bild.

    Also diesen Rechtsanwalt Pösch würd ich nicht mal mit dem Ausfüllen eines Mahnbescheids beauftragen. Das gilt aber auch für diesen blonden, selbstverliebten, aber überhaupt nicht originellen Selbstdarsteller, der sich bei Dali den Schnurrbart abgeguckt hat.

    Ende: Der Bänkelsänger will jetzt gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf vorgehen. Gut so. Kann man nur hoffen, dasser diesmal einen Rechtsbeistand beauftragt, der vom Markenrecht was versteht.

    .....

    Wenn das Geld im Beutel klingt, die Seele in den Himmel springt. Gott ist käuflich.

    Das Bundesverfassungsgericht heute: Keine Kirchensteuer zahlen und trotzdem als Gläubiger Mitglied der Kirche sein? Geht nicht. Ob Nichtzahler im Kölner Dom noch ne Kerze entzünden dürfen, wird demnächst entschieden.

    ...................

    >> Die wurde direkt an den Hersteller weitergeschickt. Toll, dann hätte ich das ja gleich machen können.

    Jo, hätteste machen können, aber was passiert, wennde jemandem unaufgefordert was zuschickst, der Dir gegenüber keinerlei Verpflichtungen hat?

    Was anderes ist es, wennde irgendwas mit Händlergarantie gekauft hast. Dann darfste Dich aber nicht auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, sondern auf die zugesicherten Garantieleistungen. Die sollteste Dir aber vorher ganz genau ansehen. Die Garantie ist nämlich nirgendwo gesetzlich geregelt. 100 Jahre Händlergaratie kann auch heissen, dasse Dir garantieren, dasse leisten, wenn der gekaufte, 100 Kilo Amboss irgendwann völlig weggerostet sein sollte.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat von cura;30635

    [...]Was anderes ist es, wennde irgendwas mit Händlergarantie gekauft hast. Dann darfste Dich aber nicht auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, sondern auf die zugesicherten Garantieleistungen. Die sollteste Dir aber vorher ganz genau ansehen. Die Garantie ist nämlich nirgendwo gesetzlich geregelt. 100 Jahre Händlergaratie kann auch heissen, dasse Dir garantieren, dasse leisten, wenn der gekaufte, 100 Kilo Amboss irgendwann völlig weggerostet sein sollte.


    Aber zum Glück ist das ja so geregelt, daß die "Herstellergarantie" nicht geringer sein darf als die gesetzliche Gewährleistung.
    Genau da versuchen Dir aber viele (grade die "Grossen") weißzumachen, das das nicht so ist und ja gaaanz anders gemeint ist.
    Ich kann also nicht damit werben: "Ich biete 1 Jahr lang kostenlosen 24h-Abhol- und Umtauschservice, aber dafür hast Du nur 1 Jahr Gewährleistung.
    Die gesetzl. Gewährleistung kommt immer noch obendrauf, wenn es das Produkt überhaupt zulässt.

    Man kann auch nicht damit werben: "Der Hersteller gewährt 5 Jahre Garantie auf alle beweglichen Teile" und man selbst als Händler gibt diese Garantie dann aber gar nicht weiter. Das kommt leider auch oft vor. Schön für mich als Händler, wenn der Hersteller 5 Jahre Garantie gewährt, ne? Es sagt aber keiner (ausser vielleicht dem Hersteller), daß ich diese Garantie auch an den Endkunden weitergeben muß. Wenn ich als Händler merke, daß nach 4 Jahren diese Artikel verrecken und ich dann den Umtausch/Hin- und Rücksendequark habe für den mich keiner bezahlt, dann setze ich halt die Garantie auf 3 Jahre runter.
    Wie ich das dann mit dem Hersteller rgle ist halt ne andere Sache.

    Das ist wie mit den AGB und dem BGB/HGB: Man kann was dazuvereinbaren, aber man darf nicht ausschließen, was im BGB/HGB gesetzl. geregelt ist. Ist auch ganz gut so...

    Ein Unternehmen, das Umtausch/Garantie vorbildlich regelt, ist z.B. Hilti^^
    (Wer Hilti-Werkzeuge hat, weiß was ich meine.)

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.