Redtube > Schwachsinnige Abmahnungen

  • "Massenabmahnungen" wegen Angucken von Pornofilmchen im Streaming.

    Habs mal, weil gerade aktuell ist, nicht in die Rechtsecke gestellt.

    https://beispiel.rocks/beispiel.rocks…r-a-938077.html

    Lt. Spiegel sollen die Abgemahnten eine UE unterschreiben und 250 Euro überweisen. Ob diese 250 Eur nun Schadensersatz sind oder anwaltliche Gebühren ist nicht ersichtlich. Wäre es Schadendsersatz, kämen dann ja noch die Anwaltskosten hinzu. Wären es lediglich Anwaltsgebühren könnte unterstellt werden, dass die abmahnende Anwaltskanzlei da mit jemand teil, was nicht zulässig wäre.

    Verletzt in seinen Rechten fühlt sich eine Schweizer The Archive AG mit Site in Bassersdorf. Die Gesellschafter: Deutsche.

    Geschäftszweck der AG:

    Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann im In-und Ausland Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten, Liegenschaften erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zwecks als geeignet erscheinen.

    *** Link veraltet ***
    ...

    Vieles ist daran mehr als dubios und unklar. So ist für die Betroffenen wahrscheinlich gar nicht ersichtlich, was der konkrete Verstoss sein soll. "Du hast da was runtergeladen" genügt nicht.

    Ansonsten ist auch noch vieles unklar, was jedoch zuweit führen würde hier darauf einzugehen.

    Streaming muss man sich ja vorstellen wie das Herunterladen von ganz vielen Einzelbildern, die dann zusammengesetzt ein Filmchen ergeben. So gesehen, könnte dann auch jedes Einzelfoto, was sich wer im Internet ansieht, als Urheberrechtsverstoss abgemahnt werden.

    Quatsch also.

    Konsequenz: Nichts unterschreiben, nichts bezahlen.

    Es ist auch völlig unklar, ob diese Schweizer überhaupt irgendwelche Rechte an Pornofilmen haben, aus denen heraus sie Ansprüche stellen könnten. Die werden ja wohl kaum die Verwertungsrechte an allen Pornos dieser Welt haben.

    Auch das die deswegen klagen ist mehr als unwahrscheinlich. Eine abgelehnte Einstweilige Verfügung und das was es dann mit dem erhofften Geldsegen.

    Es kann natürlich auch sein, dass die irgendwie an die Adressen von Menschen gekommen sind, von denen mit grosser Sicherheit angenommen werden kann, dass diese sich im Internet solche Filmchen ansehen und dann einfach aufs Geradewohl behaupten und abmahnen und dabei die Scham der Abgemahnten mit ins Kalkül ziehen.

    ....

    Weiss jemand von Euch, wie diese Portale wie Redtube an diese Filmchen kömmen, die dort zum Streaming eingestellt sind? Klauen die sich die Filmchen aus dem Internet zusammen? Werden diese Filmchen den Betreibern der Portale von irgendjemand zum Veröffentlichen zur Verfügung gestellt?

    Insgesamt: Wie funktioniert das?

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Redtube habe ich auch grade gelesen bei ntv. Da gibt es bereits komische Thesen. Schamgefühl hätte ich da auch, denke das das nicht rechtens ist und das da die schnelle Mark gemacht wird. Unglaublich sowas, denke das das Modell sein wird. Hoffentlich nicht!

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

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  • Es ist ein leichtes solche Filmchen zusammenzutragen. Schließlich sind hunderte solcher Seiten im Netz zu finden.

    Abmahnung:
    Hier hat das Gericht wohl nicht unterschieden zwischen Download-Portalen und Tauschbörsen.
    Hier stellt sich immer noch die Frage wie sie an die ip´s gekommen sind.
    Es gibt nur zwei die die ip sehen der Provider und der Betreiber der Webseite.
    Wenn man nun weiter denkt in Sachen Spionagesoftware vielleicht ein dritter. (spekulation)
    (oder soll hier gemeinsam Kasse gemacht werden) (spekulation)

    Die Nutzung von gestreamten Filmen und Musik fällt in eine juristische Grauzone.

  • Zitat von cura;49032

    [...]
    Weiss jemand von Euch, wie diese Portale wie Redtube an diese Filmchen kömmen, die dort zum Streaming eingestellt sind? Klauen die sich die Filmchen aus dem Internet zusammen? Werden diese Filmchen den Betreibern der Portale von irgendjemand zum Veröffentlichen zur Verfügung gestellt?

    Insgesamt: Wie funktioniert das?

    Genauso wie es "Stockfotos" für Bildchen gibt, gibt es auch Portale für Pornoclips.
    Man kann Clips exklusiv oder nicht-exklusiv erwerben.
    Oder man kann "Gebraucht-Ware" kaufen: Halt Content, der schon auf anderen Sites erhältlich ist, aber halt nur in Nichtöffentlichen Bezahl-Bereichen.
    Dann gibts noch den abgelutschten Content, der schon bei den großen Portalen durch ist und der dann an die kleineren Websites geht und die verscherbeln das dann wieder weiter...
    Je nach Länge, Qualität, Mitwirkenden, Genre und obigen Gesichtspunkten gehen die Preise von 5.000 (auch mehr) bis 0.50 EUR.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • >> Es ist ein leichtes solche Filmchen zusammenzutragen. Schließlich sind hunderte solcher Seiten im Netz zu finden.

    Is schon klar wabse. Du gehst also davon aus, dass da einfach geklaut wird? Dann müsste davon ausgegangen werden, dass diese ganzen Portale gegen urheberrechtliche Normen verstossen.

    Mich würde es interessieren, ob dem wirklich so ist oder ob es möglicherweise auch so sein kann, dass die Pornoindustrie denen Filme, an denen sie die Rechte haben, zur Verarbeitung zur Verfügung stellen.

    "Juristische Grauzone" würde ich jetzt nicht sagen, weil juristische Grauzone impliziert, dass da irgendwass zwischen zwei definierten rechtlichen Sachverhalten abläuft. Es ist eher so, dass das Gesetz zum Straming nichts Konkretes sagt und die Gerichte dazu noch nichts gesagt haben.

    Bei dem Streaming haben Juristen offensichtlich Probleme mit der Einordnung. Definiere: Zwischenspeicherung auf dem Rechner. Eine kurzzeitige Kopie, ein kurzzeitiges "Vervielfältigen?".

    Wenn "man" sich Streaming wie folgt vorstellt, wirds etwas klarer, dasses keines von beiden ist. Man nehme einen autorisierten Originaltext auf eine Klarsichtfolie. Dahinter hält man ein weisses leeres Blatt Papier. Jetzt hält man vor die Klarsichtfolie eine Lampe und schaltet die an. Dann hat man auf dem weissen Blatt Papier nun eine Kopie des Originaltextes. Unzulässig? Wird die Lampe ausgeschaltet, ist die Kopie weg. Mit dem Streaming von Filmen verhält es sich ähnlich. Wird die Übertragung abgebrochen, ist der "Schatten" auf der Festplatte weg.

    Ich hab mir inzwischen auch den Text auf NTV angesehen. Ist ausfühlicher und hat einige meiner aufgeworfenen Fragen beantwortet.

    *** Link veraltet ***

    Aber das sonstige "Gejammere" darum, woher die z. B. die IPs haben etc, welches jetzt von Anwälten aus Prestigedarstellungsgründen genutzt wird, nutzt nichts, weil es für die Frage Urheberrechtsverstoss Ja oder Nein unerheblich ist.

    Aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird kein Gericht in Deutschlang einen solchen Bejahen.

    Ganz davon abgesehen davon und das auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass die, wie schon einmal gesagt, eine gerichtliche Durchsetzung ihrer angeblichen Ansprüch erst gar nicht versuchen werden.

    ...........

    Hat sich jetzt überschnitten CC. Klingt logisch. Haste ne Domain von so einem Kontentanbieter im Schweinebereich?

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat

    Hier stellt sich immer noch die Frage wie sie an die ip´s gekommen sind.
    Es gibt nur zwei die die ip sehen der Provider und der Betreiber der Webseite.

    Dürfte doch auch mit einem IP Sniffer möglich sein, oder ein alter oder neuer Admin der die Mysql Datenbank kopiert hat.

  • Zitat

    Aber das sonstige "Gejammere" darum, woher die z. B. die IPs haben etc, welches jetzt von Anwälten aus Prestigedarstellungsgründen genutzt wird, nutzt nichts, weil es für die Frage Urheberrechtsverstoss Ja oder Nein unerheblich ist.

    Ich tue mich damit schwer
    -Illegaler erhalt der IP´s
    -Maleware
    -Datenschutz
    irgendwer muss diese ja zur Verfügung gestellt haben.

    Was würdest denn du sagen wenn ich deine Bankdaten habe Kontostand, Kontobewegungen etc. ?

  • Ich tu mich damit auch schwer Wabse.

    Das ist ja nicht meine Meinung, sondern lediglich ne nüchterne Betrachtung aus juristischer Sicht.

    Wir haben auf der einen Seite einen angeblichen Urheberrechtsverstoss und auf der anderen Seite mögliche strafrechtliche Relevanzen. Der Urheberrechtsverstoss ist ne zivilrechtliche Sache, das andere möglicherweise ne strafrechtiche Sache. Auch wenn die Abmahner illegal an die Daten gekommen sein sollten, ändert sich nichts an der Frage: Verstoss oder nicht?

    Für die Abmahner ändert sich nichts an der Frage, ob sie vielleicht nicht möglicherweise wegen der Beschaffung der Daten deshalb vor dem Kadi stehen.

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  • Zitat

    Für die Abmahner ändert sich nichts an der Frage, ob sie vielleicht nicht möglicherweise wegen der Beschaffung der Daten deshalb vor dem Kadi stehen.

    Anwalt Daniel Sebastian hat diese IP´s eingereicht.
    Er ist Partner des Rechteinhabers und der Logging-Bude The Archive AG.ch
    klingels
    Wahrscheinlich arbeiten die Abmahnkanzleien DS und U&C zusammen.

    Also reine Geldmache.

  • Klar ist es reine Geldmache. Und die Anwälte das, was ich immer als "Ganoven mit der Berechtigung zum Richteramt" bezeichne.

    Solche Anwälte sind eigentlich eine Schande für den Rechtsstaat. Aber sie argumentieren auch, dass alles rechtens ist, was nicht gegen das Gesetz verstösst und seien es auch Gesetze, die hinterherhinken oder Gesetzeslücken, in die hinein gestossen werden kann. Das nennen sie dann Rechtsfindung. Auch sind sie keine Minderheit, sonder eher die Mehrheit.

    Juristen haben halt ihre eigene Logig, die ein "normaler" Mensch nicht nachvollziehen kann, weil ein normaler Mensch halt meint, Rechtsfindung hätte auch etwas mit den Massstäben der Moral zu tun.

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  • Klar :D --> *** Link veraltet *** ist einer davon.
    Dann gibt es noch bedeutend grössere Anbieter bei denen man sich sogar Wunsch-Content bestellen kann.
    In den Foren trifft man dann sowieso Leute aller Culeur, die wiederum Connections zu Produzenten haben usw.
    Das sind meist Unternehmen die auf den Niederländisch-Antillen, DomRep, in Holland, Virgin Islands angesiedelt sind.

    Wenn man da Content kauft, dann erwirbt man eben auch die Rechte mit, die man vereinbart hat: Für eine gewisse Zeit nur in einer gewissen Anzahl von Bezahl-Portalen anbieten. Kein Wieterverkauf. Weiterverkauf mit denselben Rechten. Trailer draus zusammenschnippeln für öffentliche Bereiche... und ganz zum Schluß werden zig thematisch passende Clips in einer 10-DVD-Starter-Edition kostenlos an angehende Porno-Webmaster verschenkt; mitsamt Software und zig Layouts für Sites.

    Aber man erwirbt immer die passenden Rechte mit.
    ----------------------
    Wenn also redtube (ich kenne die Plattform nicht), sagt, daß da urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubt geguckt wurde, dann finde ich das schon sehr, sehr seltsam^^ Weil die verdienen ja an zufriedenen Kunden mehr als an 1x geschröpften Kunden...
    Und wenn die "Ihren" Content so einstellen, das man es sich angucken kann (ohne Tricks anzuwenden) und darauf hinzuweisen - dann ist die Absicht spätestens jetzt klar.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Hab mir jetzt den ganzen thread nicht durchgelesen, aber ich vermute mal, dass es wie bei Kino.to funktioniert. Sprich redtube leitet letztlich nur weiter ohne selber zu hosten. Wenn dann auf den Server des Rechteinhabers weitergeleitet wird, dann sollte es für den ein Leichtes sein, die ip zu ermitteln. Dann wäre es aber richtig als Falle aufgebaut und vielleicht sogar in der Konstellation eine Straftat.
    Was überhaupt nicht angesprochen ist, unterliegt der Porno überhaupt einem Urheberrecht. Gibt es auch ein Urteil, das sinngemäß sagt, das Drehen von so einem wilden rumgerammel hat keine Schöpfungshöhe und unterliegt nicht dem Urheberrecht.
    *** Link veraltet ***

    Die Abmahnung geht in Richtung zahlen um Schweigen zu erkaufen und Peinlichkeiten zu vermeiden, mehr nicht.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Jo Guppy, is auch meine Vermutung. Die Kohle einstecken, die ohne grossen weiteren Druck reinkommt und gut ist. Wenn nur jeder zehnte löhnt, wars ein richtig gutes Geschäft für alle Beteiligten.

    Kein Urheberrechtsschutz für Pornos kann es aber auch nicht sein, sonst könnte ja jeder jeden neu auf den Markt gekommenen Porno sofort folgenlos kopieren.

    Die sich stellende Frage reduziert sich ja darauf, ob ein Zwischenspeichern von bestimmten Daten auf dem Rechner nach deutschem Recht einen Urheberrechtsverstoss darstellen kann. Nach meiner Meinung grundsätzlich nicht, denn ohne würde das Internet gar nicht funktionieren.

    Bei Sites wie redtube frage ich mich sowieso womit die Geld verdienen wollen, welchen Sinn die Seiten also machen. Da ist keine Werbung eingestellt, da werden auch keine Seiten verlinkt, die irgendwas verkaufen wollen. Das einzig Erkennbare: "Wir stellen Dir Ausschnitte von Pornos zur Verfügung, machmal auch ganze Filme, die Du Dir im Streaming reinziehen kannst."

    Auch ist da von Affiliate die Rede:

    >> By becoming an Affiliate of RedTube, you are entering into this binding Agreement with RedTube and confirming that you have read, understand, and accept this Agreement and agree to be bound by its terms and conditions. You cannot become a RedTube Affiliate unless you accept each and every term and condition contained herein.

    Wie das funktionieren soll da irgendwas zu verdienen erschliesst sich mir nicht.

    Theoretisch hätte ich, nach der Argumentation der Abmahnungen, ja jetzt bereits einen Urheberrechtsverstoss begangen, weil ich einem Link auf einem Pornobildchen gefolgt bin, um mir ansehen, wie die sich auftuende neue Seite aussieht, denn mit dem Installieren der neuen Seite startet gleichzeitig das Pornofilmchen.

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  • Hmm hab hier den "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 101 Abs.9 UrhG" und den Beschluss dazu vom Landgericht Köln
    für den betreffenden Fall als PDF vorliegen. (kann ihn nur nicht reinstellen)

  • Danke wabse.

    Meine Nerven ist das ein unübersichtliches Kasperletheater.

    Hütet Euch vor Amanda´s Secret.

    So wie es aussieht, hat diese Schweizer AG nur die Rechte an diesem Filmchen. Diese lagen wohl bei einer dubiosen Firma in Barcelona, wurden dann an eine ebenso dubiose Firma in Deutschland verkauft und von denen dann wieder an die Schweizer AG.

    Ein schöner verwirrender Knoten.

    Es darf also durchaus gemutmasst werden, dass es sich hier um ein Konstrukt handelt, dass nur einen Geschäftszweck hat: Umsatz mit Abmahnungen. Und es darf auch durchaus gemutmasst werden, dass die beteiligten Anwälte Komplizen und keineswegs nur Rechtsvertreter sind.

    Der Antrag gegen die Telekom auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung dieses RA Sebastian in Köln ist, meiner Meinung nach, bewusst so formuliert, dass beim Gericht zunächst der Eindruck entstehen musste, dass dieses Filmchen in Tauschbörsen gehandelt wird und dort von den "Opfern" runtergezogen wurde. Zufall? Wohl eher nicht. Die Telekom hat dann wohl Auskunft erteilt. Aber das "Irreführende" hätte auch den Anwälten der Telekom auffallen müssen, sodass diese sich gegen die Einstweilige Anordnung hätte wehren können.

    Meiner Meinung nach ist es schlicht Betrug, wobei jedoch das Problem bestehen dürfte diesen nachzuweisen zu können. Auf alle Fälle spricht das sich darstellende Gesamtbild für einen dreisten Rechtsmissbrauch.

    Hier weiterlesen, da wird das gesagt, was ich noch dazu sagen könnte:

    *** Link veraltet ***

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  • Nachtrag, weils es ja Köln war.

    Ich wäre nicht sehr überrascht, wenn ein Fehler kein unabsichtlicher Fehler gewesen sein sollte.

    In Köln gingen beim LG schon in der Vergangenheit manchmal seltsame Dinge vor. Da gabs mal auch ne Abmahnserie eines Kölners Verlags wegen angeblichem Verstosses gegen Markenrecht. Da gingen die Unterlassungserklärungen im Eiltempo raus und die Kandidaten hatten bei der 31. Kammer des Landgerichts keine Chancen. Einer hat sich vom Gericht jedoch nicht in die Ecke treiben lassen und dann beim OLG gewonnen. Damit hatte dann auch die Abmahnerei ein Ende. Seine Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen den Vorsitzenden der 31. Kammer hatte natürlich keinen Erfolg.

    Also bei der langen Kette über die die Rechte jeweils weitergegeben wurde, würde ich erst mal bestreiten, dass diese Abmahner die Rechte überhaupt legal erworben haben. Dann müssten schonmal die Nachweise erbracht werden, bis zurück zum Produzenten, dass die Rechte jeweils rechtsgültig weitergegeben wurden und weitergegeben werden durften.

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  • In deren FAQ wird ja erklärt, wie sie Kohle verdienen:

    Und die Clips sind weder neu, noch exklusiv: Das ist eher ziemlich abgelutschter Content, der an die Masse verkauft wird mit Tages/Wochen/Monatszugängen.
    Deshalb auch diese irrwitzige Affilivergütung nach 1k Visitors :D und nicht nach Lead oder Sale.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • So tief war ich jetzt nicht mehr drin CC. Hab mir nur einige Seiten angesehen und geguckt, ob das was verkauft werden soll, also z. B. die Flimchen in Volllänge. Hab nichts gesehen und auch keine Werbung und mich deshalb gefragt, was sone Seite soll.

    Gut, is aber auch eigentlich nebensächlich.

    Wenn ein deutsches Gericht oder aber auch Gerichte aus andern Ländern Streaming als einen Urheberrechtsverstoss einstufen würde, wäre damit dem Missbrauch Tür und Tor sperrangelweit geöffnet. Dann würden Firmen wie diese Schweizer AG wie Pilze aus dem Boden schiessen und im Internet würden überall Fallen aufgestellt. Das ginge ja nicht nur mit Pornos, das ginge mit jeder Art von seriösen Videos und streng genommen mit jedem Foto, das sich mit einer Internetseite aufbaut.

    Das ist ein typisches Beispiel, dass das Urheberrecht, genau wie viele sonstige alte Normen", dem Zeitalter des Internets dringend angepasst werden müssen.

    In dem Fall hier, wäre es also deshalb nicht schlecht, wenn einer der Betroffenen auf seine Abmahnung sofort mit einer negativen Feststellungsklage reagieren würde. Würde ein Gericht den Unterlassungsanspruch bestätigen, wäre allerdings die Kacke am Dampfen. Zu erwarten ist es nicht. Aber man sollte halt nie Nie sagen. Zumal, wie sich jetzt herausgestellt haben soll, dass es in Köln wohl mehrere Kammern gewesen sein sollen, welche eine Herausgabe der Daten abgesegnet haben sollen.

    Mehrere Kammern? Und keiner fallen die schwammig formulierten Anträge auf? Keiner fällt auf, dass die Verstösse gar nicht konkret benannt sind?

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