"Massenabmahnungen" wegen Angucken von Pornofilmchen im Streaming.
Habs mal, weil gerade aktuell ist, nicht in die Rechtsecke gestellt.
https://beispiel.rocks/beispiel.rocks…r-a-938077.html
Lt. Spiegel sollen die Abgemahnten eine UE unterschreiben und 250 Euro überweisen. Ob diese 250 Eur nun Schadensersatz sind oder anwaltliche Gebühren ist nicht ersichtlich. Wäre es Schadendsersatz, kämen dann ja noch die Anwaltskosten hinzu. Wären es lediglich Anwaltsgebühren könnte unterstellt werden, dass die abmahnende Anwaltskanzlei da mit jemand teil, was nicht zulässig wäre.
Verletzt in seinen Rechten fühlt sich eine Schweizer The Archive AG mit Site in Bassersdorf. Die Gesellschafter: Deutsche.
Geschäftszweck der AG:
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann im In-und Ausland Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten, Liegenschaften erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zwecks als geeignet erscheinen.
*** Link veraltet ***
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Vieles ist daran mehr als dubios und unklar. So ist für die Betroffenen wahrscheinlich gar nicht ersichtlich, was der konkrete Verstoss sein soll. "Du hast da was runtergeladen" genügt nicht.
Ansonsten ist auch noch vieles unklar, was jedoch zuweit führen würde hier darauf einzugehen.
Streaming muss man sich ja vorstellen wie das Herunterladen von ganz vielen Einzelbildern, die dann zusammengesetzt ein Filmchen ergeben. So gesehen, könnte dann auch jedes Einzelfoto, was sich wer im Internet ansieht, als Urheberrechtsverstoss abgemahnt werden.
Quatsch also.
Konsequenz: Nichts unterschreiben, nichts bezahlen.
Es ist auch völlig unklar, ob diese Schweizer überhaupt irgendwelche Rechte an Pornofilmen haben, aus denen heraus sie Ansprüche stellen könnten. Die werden ja wohl kaum die Verwertungsrechte an allen Pornos dieser Welt haben.
Auch das die deswegen klagen ist mehr als unwahrscheinlich. Eine abgelehnte Einstweilige Verfügung und das was es dann mit dem erhofften Geldsegen.
Es kann natürlich auch sein, dass die irgendwie an die Adressen von Menschen gekommen sind, von denen mit grosser Sicherheit angenommen werden kann, dass diese sich im Internet solche Filmchen ansehen und dann einfach aufs Geradewohl behaupten und abmahnen und dabei die Scham der Abgemahnten mit ins Kalkül ziehen.
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Weiss jemand von Euch, wie diese Portale wie Redtube an diese Filmchen kömmen, die dort zum Streaming eingestellt sind? Klauen die sich die Filmchen aus dem Internet zusammen? Werden diese Filmchen den Betreibern der Portale von irgendjemand zum Veröffentlichen zur Verfügung gestellt?
Insgesamt: Wie funktioniert das?