• steht so auch im Besucherlog und überall wo es stehen muss.
    Meistens halt "Suchbegriff nicht definiert", aber es wird eindeutig als Google Images definiert...

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

    Support 24h Bereitschaft 0173 6107465 - NUR Für Kunden von SEO NW!

  • Ok ich habe das grade mit Synonym getestet. Also der Referer wird nicht immer so ausgewertet in Piwik wie ich das dachte. Es kommt dann als normale Google Anfrage rein. Jetzt bin ich leider auch ein wenig verunsichert, wie es da weiter geht mit Google Images. Auf der Ferien Seite spüre ich das leider schon.

    Mist

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

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  • Also ich raffs nicht. Kommen noch welche über die Google Bildersuche ( Piwik ) rein. Ich weiss, das du mir das #erklärbärt hast [USER="98"]Synonym[/USER] .. Kannst du das nochmal verdeutlichen oder lieg ich komplett daneben? Gibt wieder zugriffe von Google Images.... oder wird das wieder geändert. ( würde mich freuen! )...

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

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  • Ob was geändert wurde weiß ich nicht. Einen Zugriff habe ich heute aber auch und den auch in den Logs verfolgt. Der kam von einer anderen URL, als die, die die Bildersuche jetzt generiert. Genau gesagt von http://google.com/imgres , also so, wie es früher war.

    In Piwik gibt es auch noch einen Fallback, also wenn die Zugriffe über http://google.com/url kommen. Dann braucht es aber den Parameter "&tbm=isch". Den gab es früher, wenn man Bilder in den organischen Ergebnissen angeklickt hatte.

    Möglicherweise, auch denkbar, denn ohne JS kommt die ganz alte Bildersuche, dass es da noch Unterschiede bei alten Browsern gibt, die die neue Suche vielleicht gar nicht angezeigt bekommen.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Das war der Zugriff. Also mobil, Android 4.4 und eben per /imgres

    Code
    88.70.41.1 - - [11/Feb/2017:09:52:01 +0100] "GET /bilder/webseite/guide/bodman-blick-auf-die-stadt.jpg HTTP/1.1" 200 17634 "https://beispiel.rocks/www.google.de/imgres?imgurl=https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/www.bodensee.de/fileadmin/_processed_/csm_bodman-ludwigshafen_am_bodensee_a58a95c7e2.jpg&imgrefurl=https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/www.bodensee.de/ueberlinger-see-linzgau/bodman-ludwigshafen/&h=340&w=1011&tbnid=tQi1JrgwJm2fcM:&vet=1&tbnh=116&tbnw=345&docid=HRFW7t3K8pJlpM&itg=1&hl=de-DE&client=ms-android-hms-vf-de&usg=__HI0kFabAs1CzhChAhZGEeoyPzEE=&sa=X&ved=0ahUKEwi56NuI1YfSAhXKGCwKHXqHAOEQ_B0IFzAA" "Mozilla/5.0 (Linux; Android 4.4.2; D2203 Build/18.4.C.2.12) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/49.0.2623.105 Mobile Safari/537.36"

    Bzw. das oben war nicht der Zugriff, sondern der Bildabruf. Der Zugriff war das hier:

    Code
    88.70.41.1 - - [11/Feb/2017:09:52:09 +0100] "GET /bodensee-region/ort-Bodman-Ludwigshafen/ HTTP/1.1" 200 10007 "https://beispiel.rocks/www.google.de/imgres?imgurl=https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/www.bodensee.de/fileadmin/_processed_/csm_bodman-ludwigshafen_am_bodensee_a58a95c7e2.jpg&imgrefurl=https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/www.bodensee.de/ueberlinger-see-linzgau/bodman-ludwigshafen/&h=340&w=1011&tbnid=tQi1JrgwJm2fcM:&vet=1&tbnh=116&tbnw=345&docid=HRFW7t3K8pJlpM&itg=1&hl=de-DE&client=ms-android-hms-vf-de&usg=__HI0kFabAs1CzhChAhZGEeoyPzEE=&sa=X&ved=0ahUKEwi56NuI1YfSAhXKGCwKHXqHAOEQ_B0IFzAA" "Mozilla/5.0 (Linux; Android 4.4.2; D2203 Build/18.4.C.2.12) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/49.0.2623.105 Mobile Safari/537.36"

    Ich spinne mal weiter und behaupte einfach frei raus, denn hier kommt auch die neue Bildersuche, beim Aufruf, dass die bei so kleinen Mobilgeräten möglicherweise gar nicht kommt.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Wie es sich bei realen Handys usw. verhält, weiß ich noch nicht. Im Auflösungs-Simulator kommt jedenfalls auch die neue Suche und kannste nix erkennen.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Bei einem Klick aufs Bild gelange ich momentan auf die richtige Seite.
    Zur Verdeutlichung: Ich habe eben in der Bildersuche nach site:ferien-netzwerk.de gesucht. Logischerweise erscheinen zunächst nur die Bilder.
    Klicke ich auf das erste Bild, wird dieses vergrößerst dargestellt. Ein Klick auf die vergrößerte Darstellung bringt mich dann direkt auf: https://beispiel.rocks/ www. http://ferien-netzwerk.de/unterkunft/3147/


    Equipment: Win 10 + neuester Firefox

  • Also beim Xperia X10i kommt sie nicht. Hätte mich auch gewundert, da ist ja kein Platz für auf dem Display. Da kommt die alte Suche, also die von letzter Woche, nicht die ganz alte mit den Bildgrößen. Es fehlt aber die schwarze Box und folglich die Weiterleitung.

    Ach ja, der Zugriff war ein Xperia E3.

    Wenn Du mit Simulator "Bildschirmgröße testen" im FF meinst, dann ja, das erkennt Google nicht. Da ist ja noch nicht mal der normale Suchschlitz auf der Startseite angepasst. Kann aber an FF liegen, denn die haben mit Version 50 oder 49 was geändert. Der FF (genauer gesagt die Console) reagiert nun anders, auch auf Mediaqueries. Sieht man schön bei 1und1-Baukästen. Die Queries gingen vorher nämlich nicht und jetzt schon.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • [USER="62"]Schwede[/USER] Also Du hattest die Schwarze Box? Wenn ja, dann war es nicht direkt. Wenn das da ist, dann steht in der URL http://google.de/imgres, das ist normal, was war vorher so. Wenn Du da auf das Bild klickst oder auf "Seite Besuchen", dann erfolgt eine Weiterleitung per Javascript über eine andere URL von google (http://google.com/url), damit der Referer und das Key entfernt wird. Die URL sieht man ca. 1 Sekunde in der Adressleiste. Genau die Weiterleitung ist es, die Piwik nicht erkennen kann.

    Das hier müsste also etwa Dein Zugriff sein: [ATTACH=JSON]{"alt":"Klicke auf die Grafik f\u00fcr eine vergr\u00f6\u00dferte Ansicht Name: schwede-1.jpg Ansichten: 1 Gr\u00f6\u00dfe: 178,4 KB ID: 109461","data-align":"none","data-attachmentid":"109461","data-size":"full","title":"schwede-1.jpg"}[/ATTACH]


    Beachte das "von Google". Da steht nicht "von Google Images".

    Das Problem mit der fehlenden Aufzeichnung ist hier Piwik, denn die kennen die neue URL nicht.

    Piwik arbeitet so (Auszug aus \piwik\vendor\piwik\searchengine-and-social-list\SearchEngines.yml):

    Google Images:
    -
    urls:
    - images.google.com
    - 'images.google.{}'
    - 'http://google.com/imgres'
    - 'google.{}/imgres'
    params:
    - q
    hiddenkeyword:
    - '/.*/'
    backlink: 'images?q={k}'


    Das sind die URLs, nach denen Piwik sucht bzw. "Google Images" erkennt. Die "/imgres" hat Google noch, danach erfolgt aber eine Weiterleitung, wenn die schwarze Box da war. Google zeigt zwar bein Maus-Hover unten links die echte Ziel-URL an, aber auf dem Bild und dem Button liegt ein Event, das per JS eingreift. Bei kleinen Mobilgeräten fehlt die Box aber, da gibt es dann keine Weiterleitung, sondern der Referer ist /imgres. Eben getestet, auf meinem Tablet, Samsung Galaxy Tab A 10.1, ist auch die neue Suche, mit Weiterleitung.

    Ob das nun am der Displaygröße liegt? Keine Ahnung, denke schon. Kann aber auch an Android selbst liegen. Der letzte und einzige "Google-Image-Zugriff" heute war von Android 4.4. Ich habe auf dem Smartphone 2.3.3. Das wurde nicht erkannt (Also nicht von Google, Piwik sagte "Google Images"). Das Tablet hat 6.0.1, das wurde erkannt (von Google, also Weiterleitung). Denke aber, es geht um die Größe des Displays, denn bei 320px macht die Box keinen Sinn, die könnte man ja gar nicht erkennen.

    Auf meinem Tablet schaut es so aus, also mit schwarzer Box und die Zugriffe werden nicht erfasst. [ATTACH=JSON]{"alt":"Klicke auf die Grafik f\u00fcr eine vergr\u00f6\u00dferte Ansicht Name: Screenshot_20170211-214942.png Ansichten: 1 Gr\u00f6\u00dfe: 18,1 KB ID: 109462","data-align":"none","data-attachmentid":"109462","data-size":"full","title":"Screenshot_20170211-214942.png"}[/ATTACH]


    Ist also nur eine Frage der Zeit, bis Piwik das anpasst, denn eine eindeutige Erkennung gibt es, auch wenn die neu ist. Dann sieht man, was wirklich noch kommt oder nicht.

    Edit: "Klicke ich auf das erste Bild, wird dieses vergrößerst dargestellt. Ein Klick auf die vergrößerte Darstellung bringt mich dann direkt auf: https://beispiel.rocks/ www. http://ferien-netzwerk.de/unterkunft/3147/"
    Genau das ist der Punkt. Die große Ansicht ist nicht direkt verlinkt, sondern geht über eine Weiterleitung.

  • wofür?

    Für die ausführliche und verständliche Darstellung, denke ich. (Von mir auch ein Danke)

    "Die URL sieht man ca. 1 Sekunde in der Adressleiste. Genau die Weiterleitung ist es, die Piwik nicht erkennen kann."
    Habe eben noch einmal das gleiche Bild in der Bildersuche angeklickt und kann dies bestätigen. Man muss allerdings wirklich auf die Adresszeile achten.

  • Jep, und wenn man so ein lahmes System wie meins hat, das 10 Sek für nen Tab-Wechsel braucht, dann kann man die URL sogar noch rauskopieren ;)

    Link der Bildersuche:

    Code
    https://beispiel.rocks/www.google.de[COLOR=#FF0000]/imgres[/COLOR]?imgurl=https%3A%2F%2Fimg0.ferien-netzwerk.de%2Fbilder%2Fkunden%2F3147%2Fhauptbilder%2Foriginal%2F1297015985.jpg&imgrefurl=https%3A%2F%2Fwww.ferien-netzwerk.de%2Funterkunft%2F3147%2F&docid=yAWzswqt4xaTDM&tbnid=twqA1tfhYXqARM%3A&vet=1&w=1600&h=1200&itg=1&client=firefox-b-ab&bih=946&biw=1920&q=site%3Aferien-netzwerk.de&ved=0ahUKEwiHjrCg6IjSAhWG1ywKHTx4A5cQMwgcKAAwAA&iact=mrc&uact=8

    ^^ Also mit /imgres

    Ansicht in der schwarzen Box:

    Code
    https://beispiel.rocks/www.google.de/search?q=site:ferien-netzwerk.de&client=firefox-b-ab&biw=1920&bih=946&source=lnms[COLOR=#FF0000]&tbm=isch[/COLOR]&sa=X&ved=0ahUKEwjGiLKc6IjSAhXFtxQKHYiUD9gQ_AUICCgB#imgrc=twqA1tfhYXqARM:

    ^^ kein /imgres mehr, aber der Fallback per "&tbm=isch".

    Klickt man drauf, dann die Weiterleitung über:

    Code
    https://beispiel.rocks/www.google.de/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&ved=0ahUKEwiLm-7e_IjSAhVDOxoKHd3MCqEQjRwIBw&url=https%3A%2F%2Fwww.ferien-netzwerk.de%2Funterkunft%2F3147%2F&psig=AFQjCNGk77k6iy42vmDM73vpS9tZ_1S4Cw&ust=1486928984287734

    Ziel:
    https ://www .ferien-netzwerk .de/unterkunft/3147/

    Und die Weiterleitung ist gerade das Problem. Hat Piwik die übernommen, dann sehen wir auch wieder echte Zahlen.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Die juristische Denkfabrik Gs, die hauptsächlich aus Studienbeendern, also juristschen Anfängern besteht und nur die Aufgabe hat sich dazu Gedanken zu machen, wie deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgehebelt werden kann, hat wieder zugeschlagen.

    Was G da jetzt abliefert ist die Essenz verschiedenster Urteile der letzten Jahre deutscher Gerichte und des EuGH zum Framing, iFraming, Embetting.

    Das jetzt alle verständlich zusammenzufassen ist mir nun wirklich zuviel Arbeit.

    Ein sich stellendes und nicht juristisch gelöstes Problem bei Embetting ist natürlich der Datenschutz. Es können ziemlich gefahrlos Daten vom Einbetter abgegriffen werden, während sich die eingebettete Seite an die Vorgaben zum DS hält. Hinzu kommt die Fragestellung inwieweit der Einbetter für eventuelle Rechtsverstösse der eingebetteten Webseite in die Haftung zu nehmen ist. Die bisherige Rechtsprechung geht davon aus, dass er zuminest (Mit-)Störer ist.

    Bisher ist es ja nur eine Vermutung (und bleibt es für mich auch), dass G sich bei der Umstellung der Bildersuche lediglich an diesem Urteil des EuGH orientierte, bei der es darum ging, dass ein Firmenvideo bei Youtube hochgeladen wurde, wobei die erstellende Firma bestritt dieses Video selbst bei Youtube hochgeladen zu haben, ein Umstand, welcher bei der entsprechenden Entscheidung des EuGH so gut wie keine Beachtung fand.

    Diese Vermutung wurde wohl von einem RA Schwenke, "Spezialist" für Urheberrecht in einem Beitrag auf seiner Seite genährt, der dies damit begründetef, dass der EuGH gesagt hätte, dass das Einbetten kein Urheberrechtsverstoss darstellt.

    Den Wortlaut hab ich konkret nicht mehr im Gedächtnis, vor ein paar Tagen war er auf dessen Webseite bei FB noch eingestellt, heute am 12. Februar ist er weg.

    *** Link veraltet ***

    Und das ist auch ganz gut so, denn was da argumentativ zur neuen G-Suche in Bezug auf das EuGH-Urteil vorgebracht wurde, war schlicht so nicht richtig.

    Hier das Urteil zu dieser Wassergeschichte:

    *** Link veraltet ***

    Grundsätzlich mal: Wenn etwas nicht verändert wird, sondern das Original verwendet wird kann es keine unzulässige Kopie sein. Das ist ja bei Einbetten der Fall. Das ist so ähnlich gelagert wie das Foto vom Foto. Das müsste sich der Gesetzgeber mal in seine Überlegungen die Errungenschaften des digitalen Zeitalters berücksichtigen und das Urheberrecht entsprechend modifizieren.

    Martin Missfelt sagt auf seiner Seite, dass ihm das zu kompliziert formuliert ist, um es zu verstehen.

    Das Wesentliche steht jedoch schon im Leitsatz:

    >> Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Webseite mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt keine "öffentliche Wiedergabe" dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.

    Heisst, der EuGH hat nichts anderes gesagt, alsdass jeder, der etwas im Internet veröffentlicht sich an jeden wendet der Zugang zum Internet hat und somit eigentlich über jeden froh sein könnte, der ihn bei diesem Unterfangen (durch Einbetten z. B.) unterstützt.

    Eine durchaus zweifelhafte und (nach meiner Meinung) angreifbare Argumentation. Wer wendet sich mit einer Veröffentlichung im Internet auch an z. B. Raubkopierer? Oder Webseitenbetreiber wie G, welche die Inhalte so darstellen, dass User damit angelockt werden, aber auf der eigenen Seite gehalten werden.

    Das Vorabentscheidungsersuchen in diesem Wasserverfahren und dem Video bei Youutbe betrifft die Auslegung von 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.

    So, dann gucken wir mal was diese Richtlinie sagt.

    Artikel 3/1

    >> Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass den Urhebern das ausschließliche Recht zusteht, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe ihrer Werke einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, zu erlauben oder zu verbieten.

    Nur auf diesen Artikel geht diese EuGH Entscheidung ein.

    Wir erinnern uns: Wer was ins Internet einstellt wendet sich angeblich an ALLE.

    Da gibt es aber auch noch den Artikel 4/1, Verbreitungsrecht, der da sagt:

    >> Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass den Urhebern in Bezug auf das Original ihrer Werke oder auf Vervielfältigungsstücke davon das ausschließliche Recht zusteht, die Verbreitung an die Öffentlichkeit in beliebiger Form durch Verkauf oder auf
    sonstige Weise zu erlauben oder zu verbieten.

    Und in 4/2:

    >> Das Verbreitungsrecht erschöpft sich in der Gemeinschaft in Bezug auf das Original oder auf Vervielfältigungsstücke eines Werks nur, wenn der Erstverkauf dieses Gegenstands oder eine andere erstmalige Eigentumsübertragung in der Gemeinschaft durch den Rechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung erfolgt.

    "Gegenstand" ist hier natürlich eine mehr als unglückliche Formulierung die der Interpretation bedarf.

    Alles in allem kann dieses EuGH-Urteil also eigentlich nur als missglückt bezeichnet werden. Aber, es ist nun einmal in der Welt und damit es korrigiert wird, müsste halt wieder jemand den langen Instanzenweg gehen. Martin Missfelt bemängelt und bekrittelt zwar als Betroffener, sagt aber auch auf seiner Seite ganz klar, dass er das Klagen lieber anderen überlässt.

    Insgesamt ist die Rechtsprechung des EuGH mehr desorientierend als aufklärend. weil allzuoft schlicht unlogisch und widersprüchlich.

    Meine Meinung: Der EuGH ist derart entbehrlich, dass er aufgelöst gehört. Keine Ahnung, wer den warum installiert hat. Wahrscheinlich wurde er irgendwann von irgendwem installiert, um die Ausführung der EU-Richtlinen zu "überwachen". Dabei sollte er es überwachend besser belassen, viel mehr als Scheissdreck ist bei dem was er bisher entschieden hat ist bis heute nicht herausgekommen.

    Dann gibt es auch noch einen Eu-Generalanwalt, dessen Funktion sich keinem normalen Mensch erschliesst, der empfiehlt, aber vom EuGH allzuoft übergangen wird, wie in der Entscheidung des EuGH, dass das Setzen eines Links ein öffentliche Wiedergabe und Urheberrechtsverletzung darstellen kann. > *** Link veraltet ***

    Google hats mal wieder geschafft einen Zustand zu schaffen, der gerichtlich geklärt werden müsste, mal wieder Zeit, wie immer, Zeit geschindet.

    Also? Wer klagt?

    Ich nicht! Ich bin davon nicht betroffen. Wäre ich davon betroffen würde ich klagen und ich hätte gute Argumente.

    Wie wäre es mit Ihnen Herr Missfelt? Wie wäre es Martin, wenn Du als Betroffener Worten auch Taten folgen lassen würdest?

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ja, genau dieses EuGH-Urteil ist die Basis für den Mist. Ich hatte eigentlich vor 2 Jahren angenommen, dass es recht schnell gehen müsste, bis dieser Mist durch andere Urteile wieder gerade gerückt bzw. präzisiert wird. Kam aber nix. Nimmt man es ganz wörtlich und strapaziert es noch ein wenig, ist es völlig in Ordnung, sich jede beliebige Seite zu klauen, einzubetten, die eigene Werbung, die eigenen Produkte drumrum und ab dafür.

    Ein Punkt, den Rechtsvertreter diesbezüglich nach wie vor übersehen ist noch, dass es bei dem Urteil um ein Video ging. Bei Videos ist das Einbetten technischer Standard, da es kaum sinnvolle Alternativen gibt. Bei Bildern ist der Standard jedoch der eigens hierfür vorhandene Image-Tag und Einbetten derart unüblich dass es bereits mindestens auffällig ist. Ein weiterer Punkt, der in obigem Urteil keine Berücksichtigung findet, ist der entstehende Trafficklau.

    Ja, mir hat's 2014 schon in den Fingern gejuckt, aber nein, ich habe weder Geld noch Zeit oder Nerven, das durchzuklopfen.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Was hat sich denn nun konkret gegenüber der vorherigen Bildersuche geändert?

    Ich krieg schon nicht mehr zusammen, wie die vorher gestaltet war. ^^

    Bei mir ist es so, dass diese Vorschau im schwarzen Kasten kommt. Klicke ich diese Vorschau an gelange ich zur Seite in der das Foto, die Grafik eingestellt ist.

    Bei grossen Bildern muss schon rechts "Bild anzeigen" geklickt werden, um die Originalgrösse zu sehen.

    ............

    Das alte Urheberrecht stammt ja im Wesentlichen noch aus der Vorinternetzeit. Damals musste vorher kopiert werden, um vervielfältigen zu können. Heute kann das Original in einer fremden Seite eingebettet werden. Nach geltendem Recht kann das also durchaus rechtens sein, wenn Moralisches, Ethisches aussen vorgelassen wird. Für eine rechtliche Beurteilung sind das ja keine Kriterien.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nun um ein Video, Foto oder was auch immer handelt.

    Es ist also sicherlich kein Zufall oder Irrtum, dass in dem Urteil des EuGH zu dem Video dieser Wasserfirma von Werk gesprochen wird.

    Es ist auch kein Versäumnis, dass in diesem EuGH-Urteil erst gar nicht gross darauf eingegangen wird, ob es sich nun um ein unerlaubtes Kopieren handelt oder nicht. Es zeigt aber, wie die Verantwortlichen beim EuGH sich vorstellen, wie neu "gestaltetes Urheberrecht" ausssehen soll. Das deutsche Urheberrecht wird also mit grosser Sicherheit erheblich geschwächt werden, wenn der BGH dem EuGH als "nächsthöhere" Instanz folgt.

    Diese EU-Richtlinie 2001/29 ist ja jetzt schon mehr als 15 Jahre alt und von der Lesweise sehr nahe am deutschen Urheberrecht. > Siehe etwas weiter vorne.

    Die rechtliche Einodnung der zulässigen oder unzulässigen Vervielfältigung?

    Da ist mir das, wie es in diesem Wasservideo gehandthabt wurde einfach zu undifferenziert, wenn die Aussage ist: "Wer was ins Internet stellt, wendet sich damit automatisch an alle die Zugang zum Internet haben. Damit war das was da mit dem Video veranstaltet wurde zwar eine Vervielfältigung, aber sie ist nicht unzulässig, weil der Vervielfältiger sich an dasselbe Publikum wendet wie der Einsteller.

    Da wird von einem hohen Gericht wieder mal pauschal festgelegt, was der Ersteller von urheberrechtlichen Werken denkt und will, wenn er etwas ins Internet einstellt. Ich denke nicht, dass diese EU-Richtline aus 2001 eine derartige "Aufweichung" absoluter Rechte wollte.

    Es ist immer übel, wenn ein Gericht in einer Urteilsbegründung ein Argument einbringt, welches von den Parteien selbst nicht eingebracht wurde und somit diskutiert werden konnte. Richtig übelst wird es aber dann, wenn es ein Gericht ist, bei dem dann Schluss ist. Das vermute ich einmal von dem Argument des "konkludenten Einverständnisses" mit welchem der BGH die Bildersuche Gs unsanktioniert beliess.

    Und was bedeutet die Formulierung des EuGH "Dasselbe Publikum?
    ....

    Wörtlich aus dem Urteil zum Wasservideo:

    >> Zwar kann diese Technik (eigene Anmerkung: Einbetten), wie das vorlegende Gericht feststellt, verwendet werden, um ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne es kopieren zu müssen und damit dem Anwendungsbereich der Vorschriften über das Vervielfältigungsrecht zu unterfallen. Unbeschadet dessen führt aber ihre Verwendung nicht dazu, dass das betreffende Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird. Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben.

    ....

    Darf also der Betreiber einer deuschen Webseite alles gefahrlos einbinden was von anderen deutschsprachigen Webseiten kommt? Muss er sich von französisch- oder spanischsprachigen Webseiten fernhalten? Darf er sich überall bedienen, weil es ja auch Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen gibt?

    An welches Publikum wendet sich Margin mit ihrer Fotoseite?

    Wendet sie sich wirklich an dasselbe Publikum wie ich, wenn ich ihre Reisebilder bei mir einbinde, um a) mir eigenen Aufwand zu ersparen und b) um z. B. die Webseite meines Puffs in Barcelona etwas aufzupeppen?

    Mit dem Argument "Dasselbe Publikum" ist natürlich das Argument des zusätzlichen Traffics auch kein Argument mehr.

    Da ja die EuGH-Entscheidung davon spricht, dass immer "davon auszugehen" ist, sollte auf Webseiten, da wo es geht, klar gemacht werden, an wen sich der Inhaber des Urheberrechts als Publikum wendet.

    Auf einer Künstlerseite wie z. B. bei Missfeld oder auch Margin könnte ein solcher Hinweis stehen:

    "Diese Website wendet sich an an meiner Kunst und/oder meiner Person als Künstler Interessierte und keines falls an Menschen, welche lediglich am unautorisiertem Kopieren /Vervielfältigen interessiert sind."

    So panisch wie andere sehe ich diese EuGH-Entscheidung nicht. Sie ist für mich nicht anderes als eine oberflächliche Entscheidung in einem schlecht ausgeleuchteten Einzelfall und keinesfalls auf jeden und alles übertragbar.

    ..........

    Jo Margin, das verstehe ich. Das ist ja immer dasselbe mit G, wenn jemand auf das Monopol Gs angewiesen ist. Wennde gegen die juristisch vorgehst musste damit rechnen ganz schnell unsichtbar zu sein, weil; der Algo sieht das wahrscheinlich nicht so gerne.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,