>> Es ist in Deutschland doch eigentlich so, dass niemand für fremdes Verschulden haftet,
Das wäre durch Gesetz leicht zu ändern.
Mal ein Beispiel aus dem Verkehrsrecht: In vielen europäischen Ländern gilt die Halterhaftung, in Deutschland die Fahrerhaftung. In anderen Ländern kann man sich bei Verstössen auch disculpieren, indem man den Fahrer nennt, aber generell haftet zunächst der Halter. In Deutschland ist das nicht so. Wer aber einen Fahrer nicht benennen kann, muss aber mit Sanktionen rechnen, die ja auch eine Art Bestrafung sind.
Das könnte auch auf die Diskussion hier umgelegt werden und ich würde mal vermuten, dass die Rechtsprechung auch in diese Richtung tendieren wird. Es wird wahrscheinlich sein, wie in vielen Bereichen: Jeweils Einzelfallbetrachtungen.