Covid 19 / Corona

  • Ich denke aber, dass die Menschen mittlerweile so sensibilisiert sind, dasse Verhaltensregeln weitestgehend einhalten, was ja das Risiko erheblich reduziert.

    Bein einem erstaunlich hohen Anteil der Bevölkerung stimmt das, aber es gibt leider immer noch viele Menschen, die entweder zu dumm oder zu ignorant sind, es zu kapieren. Ich jedenfalls muss das vor allem bei meinen Einkäufen immer wieder beobachten.

    Ein Beispiel von gestern. Vor dem Supermarkt, den ich am meisten nutze sind jetzt Securitykräfte positiniert, die unter anderem darauf achten, dass jeder einen Einkaufswagen nimmt. Ein Mann ignorierte dass und musste durch die Security gestoppt werden. Er meinte lautstark, dass er doch gar nichts kaufen wolle, sondern sich nur ein wenig umsehen möchte und dafür ja wohl keinen Wagen bräuchte. Mein Fazit: Sich momentan in einem Supermarkt einfach nur umsehen zu wollen, spricht für Dummheit und keinen Wagen (=Abstandshalter) zu nehmen für Ignoranz.

  • Jo, im Moment gibt es überall viele Wenns und Aber, offene Fragen. Ich denke aber, dass die Menschen mittlerweile so sensibilisiert sind, dasse Verhaltensregeln weitestgehend einhalten, was ja das Risiko erheblich reduziert. Krankenhäuser in Ferienregionen haben meist, müssen sie haben, leichte Überkapazitäten.


    Und was ist i. M. schlimmer? Wenn einer andere in einer Gegend ansteckt, in denen die Kapazitäten ausgelastet, bis überlastet sind oder jemand in einer Gegend ansteckt, in der noch Kapazitäten brachliegen? Das mit der Bevölkerungsdichte ist auch ein Aspekt, der Beachtung verdient.

    Kann nur sagen, sehe das wie Schwede. Du hast recht, aber nur in Teilen und sage das bitte auch dem Virus, dass das nur die doofen befallen soll. Da gehen welche in Urlaub, fangen das ein, gehen dann zur Arbeit und schon haben es andere, die nicht im Urlaub waren.

    Das für mich ist kein Thema mehr, wo man juristisch aufklären oder argumentieren kann. Bleib zu Hause, Punkt aus. Und das sage ich eben als einer der kein Kurzarbeitergeld bekommt, Staatsförderungen oder sonst was. Ich stehe vor dem Ruin, aber dennoch, an alle und meine Kundschaft, bleibt zu Hause.

    He, ich habe meine Mutter nun schon 5 Wochen nicht mehr gesehen. Ich ging in die freiwillige Isolation, wo sie noch meinte "Corona, es nervt", kommst Du überhaupt mal wieder runter? Inzwischen redet sie auch anders. Wer nicht raus muss, der soll gefälligst zu Hause belieben!

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Gegen Idioten kann man sich wehren oder ihnen aus dem Weg gehen. Und je mehr sich gegen sie wehren, in Verbindung mit Sanktionen bis zum Knast, desto kleinlauter werden sie werden.

    Syno, Du, ihr alle in Deutschland könnt ja raus. Ich kann gar nichts. Ich kann nicht mal gerade durch die Stadt schlendern, mit der Begründung, dass ich zum Steuerberater muss, wobei sich mir die Frage stellt, ob Corona da nichts an der Eilbedürftigkeit ändert.

    Ich kann nicht mal mehr zur Bank gehen, die ja eh geschlossen ist. Wenn ich dort war, habe ich manchmal noch irgendwo einen Kaffee getrunken oder hab einfach mal ne Runde durch den Ort gemacht. Ich war schon seit 4 Wochen mit meinen Hunden nicht mehr draussen, täglich kann ich die Scheisse und Pisse wegmachen, ganz viel Freude macht das, wenn einer die Dünnschiss hat, wie mein grosser drei Tage lang. Wenn das Ganze mal vorbei sein sollte haben die sich dran gewöhnt, dass sie scheissen und pissen können, wenn ihnen danach ist. Ich weiss nicht mehr mit was ich noch Feuer anmachen soll, in ein, zwei Tagen hocke ich im Kalten. Elekrische Heizgeräte kaufen? Wo? Ich kann nicht mehr essen und trinken was ich will, muss mich mit dem Scheiss hier zufrieden geben, was die im Sortiment haben. Ravioli kann ich auch keine mehr sehen. Zum Kompott haben die bis heute Obst und Gemüse nicht abgedeckt, da kann jeder draufhusten. Also kaufen wir nichts davon.

    Wenn ich in der menscheleeren Strasse vor dem Haus stehe hält die Guardia und fragt was ich da mache: "Ich stehe vor meinem Haus und rauche eine". Es nervt.

    Was man UNS hier aufzwingt, DAS IST ZUHAUSE BLEIBEN. Schlimmer als im Knast, die haben wenigsten am Tag ne Stunde Freigang und können sich mit anderen austauschen. Ich hocke hier seit zwei Tagen allein im Haus, weil mein Baby Dienst bei ihrem Vater hat. Und die wird wegen der allgemeinen Situation auch immer reizbarer. Hinzu kommt das beschissene Wetter, Winter im April. Und ich bin noch gut dran. Tausende oder mehr hocken seit Wochen in ihren Wohnklos mit Blick auf die Küchenzeile.

    Und warum? Weil die Entscheider nicht fähig sind zu differenzieren. Ich hab auch mal Links gewählt, mittlerweile hab ich aber erkannt, dass alles besser ist als die. Unfähige Dummschwätzer, überall auf der Welt, die in Wahrheit nach rechts und dem Geld schielen.

    Werdet Ihr möglicherweise auch noch kennenlernen, was ich aber nicht glaube und auch nicht für Euch hoffe. Aber wenn Ihr es kennenlernt, werdet Ihr nach vier Wochen Einzelhaft, sechs Wochen sicherer und noch mehr sich abzeichnender, auch sagen: SO GEHT DAS NICHT!

    Und was die sich an hilflosen Blabla-Geprächen hier abhalten ist erkennbar, dasse die Menschen darauf einstimmen wollen, dass nochmal um zwei Wochen verlängert wird. Mitte, Ende nächster Woche werdense nicht umhinkommen zu erklären, wie es weitergeht. Und wenn man keine Ideen hat....

    Und was kommt danach?

    Warum wendet der / die Staaten nicht einen uralten psychologischen Trick an: Alle bestrafen müssen, wenn einer aus der Reihe tanzt?

    Es wird ihnen irgendwann nichts anders übrig bleiben, als auf die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen zu setzen und darauf zu hoffen, dass die Vernünftigen die Idioten disziplinieren.

    Sorry, ich will hier niemanden angehen, wirklich nicht, aber ich bin sowas von bedient, es ist leicht für etwas zu sein, was noch nicht Wirklichkeit geworden ist und dessen Folgen man noch nicht gespürt hat.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Das Urteil in MV weicht Regeln auf und das ist das Problem. Klar kann und könnte man differenzieren . Diese Anwälte wollen sich nur wichtig machen, aber in solch einer Situation braucht man klare Regeln, die für alle gelten.
    Die Inseln sind ja auch gesperrt (gewesen?) also darf man jetzt auch nach Rügen oder Usedom? Dort ist ja viel Platz und es verläuft sich, so die Klagebegründung. Ok, sagen wir mal ich wohne 500m von der Grenze nach MV entfernt, jetzt begründe mal die Logik, warum ich nicht an die Ostsee darf - ganz einfach weil es in solch einer Situation Regeln gibt, an die man sich zu halten hat.
    Übern Daumen gepeilt bin ich nach 80km am Bodden, also vermutlich dichter als die Hälfte der Mecklenburger, die im Inland wohnen an der Ostsee. Nun begründe mal warum die dürfen und ich nicht - ganz einfach, es gibt Regeln an die man sich in solch einer Situation zu halten hat und Punkt!

    Und wer glaubt wieder über diese Regeln zu stehen und sich wichtig machen zu müssen, Anwälte die meinen sich produzieren zu müssen, siehe diese A..löcher, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sehen und in solchen Zeiten Gerichte beschäftigen müssen.

    RE: Covid 19 / Corona

    Edit, noch mal nachgelesen - ja die Inseln sind auch wieder frei, und da treffen an den Hotspots automatisch mehr Leute aufeinander als in den Ladenstraßen der Innenstädte. Geht gar nicht anders.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

    Einmal editiert, zuletzt von guppy (10. April 2020 um 12:27)

  • >> Das Urteil in MV weicht Regeln auf und das ist das Problem.

    >> Klar kann und könnte man differenzieren.

    Lassen wir mal die Anwälte aussen vor, jeder hier weiss, wie ich über die Anwaltschaft generell denke.

    Jede Regel, egal warum sie aufgestellt wird und egal wer sie aufstellt, kann nur und muss auf geltenden Normen basieren.

    Soll jetzt der Rechtsstaat für einen Zeitraum X ausserkraft gesetzt werden?

    Gerichte sind die einzigen Instanzen, die garantieren, dass wir keine Verhältnisse kriegen, wie China sie hat oder Nordkorea.

    Das mal allgemein.


    Ich kenne die Urteilsbegründung des von Dir zitierten Urteils nicht Guppy, Du auch nicht. Das Urteil beweisst zwei Dinge, a), dass da was nicht mit geltenden Normen nicht vereinbar scheint und b), dass der Rechtsstaat noch funktioniert, dass die rechtstaatliche Kontrolle und Korrektur noch funktioniert. Das ist das Positive daran.

    Manchmal hab ich i. M. den Eindruck, dass das, was nicht in die eigene Vorstellungswelt passt einfach ignoriert wird. Auch hier.

    Das wird deutlich, wenn man sich die Klagebegründung dieses Anwalts ansieht. Auszug aus dem von Dir verlinkten Artikel Guppy:

    >> Die Leipziger Kanzlei „Füßer & Kollegen” klagt für einen Berufskollegen, ebenfalls aus Leipzig, wie es in einer Presseerklärung der Kanzlei heißt. Der Rechtsanwalt besitzt den Angaben zufolge ein Anwesen in Groß Schwansee (Nordwestmecklenburg) und wollte dort mit seiner Ehefrau und mehreren nicht schulpflichtigen Kindern die nächsten Wochen während der „sich allmählich aufbauenden Corona-Krise” verbringen. Der Anwalt soll an dem Ort mit Zweitwohnsitz gemeldet sein, er wollte von dort im „Ferienhaus-Homeoffice” weiter arbeiten, heißt es. Er sei bereits am 14. März dort hingereist, als die Verordnung noch nicht galt. Am 17. März trat dann die erste Fassung der Verordnung in Kraft. Der Antragsteller lässt erklären, dass er sich von der Regelung, dass „touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern” von nun an untersagt seien, nicht betroffen sah, da er seinen Zweitwohnsitz in MV hat.

    ....

    Es geht also nicht darum, dass dieser Anwalt sich in seiner Reisefreiheit während der jetzt geltenden Verordnungen eingeschränkt sieht, sondern wohl darum, dass er sich bis zum Inkrafttreten der Verordnung bereits wohl legal in seinem Zweitwohnsitz aufgehalten hat, was dann mit Inkrafttreten der Verordnung nun als illegal eingestuft wurde. Das durch ein Gericht überprüfen zu lassen ist ein ganz normaler und zulässiger Akt in einem Rechtsstaat. Gerichte haben auch die Aufgabe Rechte einzelner gegenüber der Allgemeinheit und der ungeordneten Verordnungswut von Behörden und Politikern zu wahren. Auch in Zeiten wie diesen.

    Wieso jetzt das Urteil dort jetzt alles ausserkraft setzt und Reisen wieder zulässt, erschliesst sich mir nicht. Möglicherweise wird es auch nur allgemein falsch interpretiert.

    Regeln müssen auch in solchen Zeiten mit geltenden Gesetzen vereinbar sein und ich sehe keine klaren Regeln, weder hier noch in D. Ne klare Regel sieht in A ganz anders aus, als ne klare Regel in B.

    Ich hab im Moment weder Verständnis für die, die sich in ihren Grundrechten total beschnitten sehen, noch für die, die sich diktatorisches Vorgehen wünschen.

    Für Denken in der Mitte scheint nicht mehr viel Platz zu sein.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Jeder 2. hat irgend eine Begründung, warum er die Ausnahme von dem Gesetz sein will, das hat nichts, aber überhaupt nichts damit zu tun, dass ein diktatorisches Vorgehen gewünscht wird. Das hat mit dem Schutz der Allgemeinheit zu tun.
    99,9% der Ferienhausbesitzer murren, schimpfen über die Verordnung, aber sie fügen sich, ordnen ihre eignen Interessen denen der Öffentlichkeit unter, aber ein Herr Anwalt meint er ist etwas besonderes, er braucht eine Ausnahmegenehmigung für sich und seine Familie - mich kotzen solche Leute einfach nur an. Da ich das mecklenburger Gemüt aber kenne, kann ich mir vorstellen, dass er unter Umständen nicht mehr viel Freude in seinem Ferienhaus haben könnte. Da ist auch glaube ich noch gar kein Urteil gesprochen.

    Das andere Urteil, die Aufhebung des Besuchsverbotes an der Ostsee halte ich nach wie vor für kontraproduktiv. Die Essenz wird sein, dass ganz einfach so wie in Bayern eine Ausgangsbeschränkung verhängt werden könnte. Wäre lustig, wenn in der Begründung der Ausgangsbeschränkung dann anklingen würde, dass dieses Urteil einer der Gründe für selbige ist.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Das ist kein Gesetz, das ist eine Verordnung und Gesetze stehen nunmal über Verordnungen. Verordnungen müssen mit Gesetzen vereinbar sein.

    Es ist das absolut richtige Recht sich rechtlich zu wehren, das absolute Recht Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, jedes Einzelnen, meines, Deines, das Recht von jedem hier und nur, weil ein Anwalt mehr Wissen hat als andere und dieses Wissen einsetzt ist er noch lange kein Scheissanwalt. Und das sage ich, der von Anwälten wesentlich weniger hält, zu diesen wesentlich weniger Vertrauen hat als die meisten hier im Forum.

    Was für ein anderes Urteil?

    Allgemeinheit? Öffentlichkeit? Allgemeinheit, Öffentlichkeit ist überall, egal wo sich jemand aufhält. Ist es nicht scheissegal, ob jemand die Allgemeinheit in Berlin, München oder auf Sylt gefährdet? Wo ist der Unterschied? Und jetzt bitte nicht wieder mit den Kapazitäten der Krankenhäuser argumentieren, denn die Behauptung ist bisher durch nichts belegt.

    Guppy, nochmal: Er hat dort seinen Zweitwohnsitz, er hat sich dort bereits aufgehalten, als die Verordnung inkraft trat. Und dann trat die Verordnung inkraft und er sollte sich wohl wieder zu seinem Erstwohnsitz verziehen. Das Gericht hat dazu gesagt: "Geht so nicht" und das ist zu akzeptieren. Das sind die Regeln des Rechtsstaats, die jetzt offensichtlich einige gerne ausserkraft sehen würden.

    Von Tag zu Tag werden es jetzt mehr, die wissen, wie Gesetze gestaltet sein oder ausgelegt werden müssten.

    Und er hat gegen diese Reiseverordnung geklagt, weil die Figuren die sie geschaffen haben diese so genannt haben. Das heisst aber nicht, dass er gegen die Regelung geklagt hat, die das Reisen während der Zeit der Verordnung verbietet. Und strenggenommen hätte er ab Inkrafttreten der Verordnung auch nicht mehr reisen, sprich, zu seinem Erstwohnsitz reisen dürfen.

    Und ja, es ist eine Einstweilige Verfügung, die aber i. M. Urteilskraft hat und zwar solange, bis ein Gericht sie in einem normalen Verfahren entweder inhaltlich bestätigt oder aufhebt.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Guppy, nochmal: Er hat dort seinen Zweitwohnsitz, er hat sich dort bereits aufgehalten, als die Verordnung inkraft trat. Und dann trat die Verordnung inkraft und er sollte sich wohl wieder zu seinem Erstwohnsitz verziehen. Das Gericht hat dazu gesagt: "Geht so nicht" und das ist zu akzeptieren. Das sind die Regeln des Rechtsstaats, die jetzt offensichtlich einige gerne ausserkraft sehen würden.

    Dann weißt Du mehr als ich, meines Wissens gibt es da noch kein Urteil zu. Und da braucht auch nicht argumentiert werden, alle die Urlaub im Hotel machen müssen abreisen, das ist richtig und unstrittig, Herr RA nicht - na da bin ich mal gespannt. Warum hat er eine Ausnahme beantrag, ist er was Besseres als die, die zähneknirschend ihren Urlaub abbrechen mussten, in Ferienwohnungen oder ihren eigenem Bungalow von mir aus auch Zweitwohnsitz räumen mussten? Verletzt seine Persöhnlichkeitsrechte, pfff. Er gefährdet indirekt dadurch, dass er die Verordnungen aufweichen will, die Gesundheit Tausender, denn wenn er kann, dann können andere auch, dann kann man die ganze Verordnung in die Tonne kloppen und dass uns diese Regeln bisher vor dem Schlimmsten bewahrt haben, das kann ja nun niemand anzweifeln. Der ist schlichtweg angepisst, weil seine Wichtigkeit keine Ausnahme bekommen hat, denn wenn er die Verordnung anzweifeln würde hätte er ja gleich klagen können, dann wäre das Urteil eher da gewesen.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Und Guppy, lass doch jeden Zweiten eine Begründung haben. Wo ist das Problem? Mit Begründungen kommt keiner weiter, er wird zurückgewiesen.

    Sieht man ja an mir und hier liegt so einiges, nach meiner Meinung, im Argen, ist nicht mit geltendem Recht vereinbar, wie z. B. die erklärte Verlängerung der Quarantäne, für die die erforderliche Zustimmung nachträglich erteilt wurde, nachdem sie nur noch schlecht zurückgenommen werden konnte.

    Wenn einer meint, dass ihm mit seiner Begründung etwas zu unrecht verweigert wurde, kann er ja auch ein Einverfahren anstrengen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> Dann weißt Du mehr als ich, meines Wissens gibt es da noch kein Urteil zu.

    Jede gerichtliche Entscheidung ist ein Urteil, auch eine Einstweilige Verfügung.

    >> Dann weißt Du mehr als ich,

    Guppy, das geht aus der Erklärung seiner Anwälte hervor, nochmal:


    >> Die Leipziger Kanzlei „Füßer & Kollegen” klagt für einen Berufskollegen, ebenfalls aus Leipzig, wie es in einer Presseerklärung der Kanzlei heißt. Der Rechtsanwalt besitzt den Angaben zufolge ein Anwesen in Groß Schwansee (Nordwestmecklenburg) und wollte dort mit seiner Ehefrau und mehreren nicht schulpflichtigen Kindern die nächsten Wochen während der „sich allmählich aufbauenden Corona-Krise” verbringen. Der Anwalt soll an dem Ort mit Zweitwohnsitz gemeldet sein, er wollte von dort im „Ferienhaus-Homeoffice” weiter arbeiten, heißt es. Er sei bereits am 14. März dort hingereist, als die Verordnung noch nicht galt. Am 17. März trat dann die erste Fassung der Verordnung in Kraft. Der Antragsteller lässt erklären, dass er sich von der Regelung, dass „touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern” von nun an untersagt seien, nicht betroffen sah, da er seinen Zweitwohnsitz in MV hat.

    >> Warum hat er eine Ausnahme beantragt,

    Er hat keine Ausnahme beantragt, die Formulierung ist völliger daneben, er hat das Recht eines jeden wahrgenommen, eine Verordnung dahingehend überprüfen zu lassen, ob sie mit bestehenden Gesetzen vereinbar ist. Und das Gericht hat dazu wohl gesagt: "Ist sie nicht".

    Und nochmal: Das sind die Regeln des Rechtsstaat und die sind zu akzeptieren.

    Andere, in derselben Situation steht dieser Weg ebenfalls offen, sie wissen ja jetzt, dank des "idiotischen" Anwalts, dass da anscheinend nicht alles so rechtskonform ist. Wäre die Sache klar, wäre der Anwalt mit seiner EV nicht durchgekommen.

    ....

    Und warum es notwendig ist und deshalb als Vergleich nicht taugt, dass Hotels geräumt werden, brauchen wir nun wirklich nicht zu diskutieren, sonst sind wir bald auf FB-Niveau. Hätte ein Hotelgast darauf geklagt im seinem Hotel seinen Urlaub weiter verbringen zu dürfen, wäre er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit krachend gescheitert. Schon allein, weil er dort keinen Zweitwohnsitz hat.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ja, aber wo steht, dass die EV Erfolg hatte?
    Ich lese dass er ausreisen musste :

    <<<Dennoch sollen örtliche Ordnungsbehörden mit Lautsprecherdurchsagen gegenüber der Familie des Antragstellers sowie anderer Ferienhausbesitzer Druck ausgeübt haben, ihre Ferienhäuser zu verlassen. Der Antragsteller soll sich darauf an die Landesregierung und das Verwaltungsgericht Schwerin gewandt haben – ohne Erfolg. Während das Verfahren lief, wurde am 23. März eine verschärfte Neufassung der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung erlassen. Sie trat am vergangenen Freitag in Kraft. Damit habe sich die Rechtslage mit einer „Ausreiseverpflichtung aller 'Gebietsfremden'" verschärft. Der Anwalt und seine Familie müssen somit aus Mecklenburg-Vorpommern ausreisen. <<<<

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Guppy, weil ja jetzt Grossschrift anwendest, weilde anscheinend der Ansicht bist, dass ich zu blöd zum Begreifen bin:

    Erkennste den Unterschied, den Grund, warum dasselbe Gericht unterschiedlich entschieden hat?

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Nee weil die Grossschrift beim Kopieren/Einfügen automatisch erschien.
    Du machst mich heute kirre, wo steht denn, dass das Gericht entschieden hat, dass er bleiben kann, ich finde nur, dass er ausreisen musste und dass dieser Passus mit dem Zweitwohnsitz nach wie vor besteht und auch gegen jeden durchgesetzt wird. Was ich begrüße.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • >> Ja, aber wo steht, dass die EV Erfolg hatte?

    >> doch hatte er, eine Ausnahme beantragt,

    Sorry Guppy, Du weisst, das ich Dich sehr mag und viel von Dir halte, aber aus DIESER Diskussion mit Dir steige ich jetzt aus.

    ...

    Und ich erklär Dir noch, obwohl ich mittlerweile fürchte auf taube Ohren zu stossen, was die unterschiedlichen Beurteilungen desselben Gerichts auf sich haben.

    Beide haben einen Zweitwohnsitz, A hat sich bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in seinem Zweitwohnsitz aufgehalten, B will jetzt, wo die Verordnung inkraft ist, dorthin, also reisen.

    So, das wars, bin weg aus dieser Diskussion um rechtliche Betrachtungen.

    ...

    Nee weil die Grossschrift beim Kopieren/Einfügen automatisch erschien.

    OK, falsch interpretiert. ^^

    >> wo steht denn, dass das Gericht entschieden hat, dass er bleiben kann,

    Kann es sein, dass Du verschiedene Verfahren durcheinanderwirfst? Es gab mehrere Kläger und unterschiedliche Entscheidungen. Mal Ja, mal Nein. Siehe etwas weiter oben A + B.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> wo steht denn, dass das Gericht entschieden hat, dass er bleiben kann,


    Kann es sein, dass Du verschiedene Verfahren durcheinanderwirfst? Es gab mehrere Kläger und unterschiedliche Entscheidungen. Mal Ja, mal Nein. Siehe etwas weiter oben A + B.

    Hmm, kann sein. Mein Kenntnisstand:
    1.Es gibt ein Urteil oder EV,dass das Reiseverbot, oder Ausflugsverbot in MV gekippt wurde, also jeder mit Hauptwohnsitz kann in MVP an die Ostsee und so weiter

    2. Es gibt die verlinkten (ich sag mal der Einfachheit halber immer Urteil) Urteile, dass Zweitwohnsitz nicht zur Einreise berechtigt

    3. es gibt bisher kein Urteil zur Klage von RA Arschloch, der trotzdem auf seine Zweitwohnsitz bleiben will, den er mit Frau und Kindern bewohnt (hat?) und von dort "arbeiten" wollte.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Irgendwie redet ihr hier wirklich von zwei oder gar drei verschiedenen Dingen. Meine Übereinstimmung mit Guppy beruhte auf die Streichung des Reiseverbots zu Ostern. Das hat absolut nix mit Zweitwohnsitz zu tun.

    MV hatte eine Verordnung raus gebracht bzw. erweitert, die das Reisen innerhalb das Bundeslandes zu Ostern in bestimmten Bereichen verbietet. Da gab es schon Klagen, von mehreren, weil es zu "schwammig" war. Dann musste MV nachbessern. Das haben sie dann getan und klar benannt, was verboten ist. Inseln (namentlich genannt), Küste, Bodden, Seenplatte, Tagesausflüge da hin. Eben genau die Bereiche, wo zu Ostern sonst alle hin fahren (egal ob Zweitwohnsitz oder nicht) und wir haben hier schönes Wetter, das ist das andere Problem. Dieses Absatz in der Verordnung wurde nur für Ostern "erweitert", weil es vorher "schwammig" war. Mit dessen Auflösung wurde aber alles wieder freigegeben, was schon vorher untersagt war. Ich nun nicht, ich habe ein Reiseverbot, aber jeder andere, das nicht hat, könnte nun wieder auf die Inseln und Küste, die vorher für Fremde dicht waren. Für Einheimische waren die ja offen, nur halt nicht zu Ostern.

    Und nein, ich sehe das auch nicht engstirnig. Mag sein, dass Du da mit dem "Rechtsstaat-Zeug" recht hast, aber meine Vernunft sagt mir was anderes. Du hast ja geschildert, wie das bei euch ist. Genau das will ich eben hier nicht haben. Nur es gibt eben Leute, die das nicht raffen wollen, gerade bei schönem Wetter. Ich wünschte es würde schütten.

    Und wegen so ein paar wenigen Leuten, die gegen so eine Vorordnung vorgehen, nur weil sie Ihren Spaß haben wollen, werden alle gefährdet (unabhängig nun, ob die Verordnung zulässig ist oder nicht, das spielt für mich keine Rolle in dem Fall). Die 99% anderen oder mehr hätten sich murrend daran gehalten. Genauso wie hier in BY. Es sind immer nur die wenigen, die eine Verschärfung auslösen. Aber nachdem das gekippt wurde machen dann auch viele andere Tagesausflüge, die es wie gesagt, vorher murrend nicht gemacht hätten. Aber nun dürfen sie ja.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • >> 1.Es gibt ein Urteil oder EV,dass das Reiseverbot, oder Ausflugsverbot in MV gekippt wurde, also jeder mit Hauptwohnsitz kann in MVP an die Ostsee und so weiter _

    Das weiss ich nicht, ich kenne ein solches Urteil nicht, das wurde hier und ich weiss nicht wo noch so dargestellt.

    Mag sein, dass es das Urteil von RA Arschloch ist, welches dann falsch interpetiert wurde.

    >> 2. Es gibt die verlinkten (ich sag mal der Einfachheit halber immer Urteil) Urteile, dass Zweitwohnsitz nicht zur Einreise berechtigt

    Ich kenne nur die zwei von Dir eingestellten Entscheidungen, die Du hier eingestellt hast Guppy, einmal ein Anwalt (keine Ahnung ob das Dein Herr RA Arschloch ist), der bereits bei Inkrafttreten der Vorordnung in seinem Zweitwohnsitz lebte und diesen Förster, der nach Eintritt der Verordnung zu seinem Zweitwohnsitz wollte.

    Beim Anwalt hat das Gericht gesagt, er hätte nicht zum Verlassen aufgefordert werden dürfen, weil das Einreiseverbot mit der Verordnung kam und nicht einreisen kann, wer bereits drin ist. Meine etwas flabsige freie Interpretation. Muss halt mal die Begründung für die EV abgewartet werden.

    Und beim Förster hat dasselbe Gericht gesagt, dass, wer bei Inkrafttreten der Verordnung draussen war auch draussen bleibt, nicht einreisen darf.

    Die Entscheidungen widersprechen sich also nicht.

    ....

    Und Nachtrag, ich wüsste nicht, wie eine normale Einzelperson eine allgemeine Aufhebung eines Reiseverbots für einen Zeitraum X gerichtlich durchsetzen können sollte.

    Nach einigem Nachdenken und Nachsehen: Gut, könnte man über ein entsprechend formuliertes Unterlassungsverlangen möglichweise bewerkstelligen.

    Und ja, es gibt sone Entscheidung, das ist aber auch schon alles was das Gericht dazu sagt.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Beim Anwalt hat das Gericht gesagt, er hätte nicht zum Verlassen aufgefordert werden dürfen, weil das Einreiseverbot mit der Verordnung kam und nicht einreisen kann, wer bereits drin ist. Meine etwas flabsige freie Interpretation. Muss halt mal die Begründung für die EV abgewartet werden.

    Wo gibt es denn die EV, meiner Auffassung nach gibt es die gar nicht, weil es wohl gar keine Verhandlung dazu gab oder aber während der Verhandlung die Verordnung geändert (verschärft) wurde so dass der Antrag oder dessen Begründung zur EV hinfällig war.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.