Also, auch falsch ausgedrückt. Man kann sich in den 15 km ohne Einschränkung und Nachweis bewegen. Mehr als 15 km braucht einen triftigen Grund. "Touristische Ausflüge" sind darin ausdrücklich ausgenommen. Erwischt Dich also einer 30 km weit weg, dann musst Du erklären, wo Du warst oder hin willst. Erwischt Dich einer im Skigebiet, dann haste schon ein Problem, Erklärung nicht nötig (bitte nun keine Spitzfindigkeiten wie "Oma wohnt im Skigebiet, Du weißt wie das gemeint war). Biste aber 30 km weit weg, wegen Einkauf, Oma, Arzt oder sonst was, alles wieder gut, man muss sich dann aber halt erklären.
Hier in Bayern haben die meisten Landkreise und Städte Karten rausgebracht, wo man zu touristischen Ausflügen hin darf, also die innerhalb der 15 km liegen. Darüber hinaus geht nix, oder eben wichtiger Grund.
Der Unterschied in DE ist nur. Es zählt überall 15 km ab Wohnung. In Bayern ab Stadt- bzw. LK-Grenze.