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  • Übrigens: Den Fred könnte man mittlerweile auch splitten.

    .....

    Jo, Cc, das ist ja eigentlich nicht das worum wir angefangen haben zu diskutieren. Das kann man ja bei einer ganz normalen Internetbestellung, wo die Ware mit einer Rechnung rausgeht, die dann auszugleichen ist, als so machbar sehen. Darin würde ich auch kein Problem sehen.

    Ganz anders sehe ich das jedoch, wenn nur gegen Vorkasse geliefert wird, weil dann nämlich dem Missbrauch und Betrug Tür und Tor geöffnet ist. Ist doch logisch, der Verkäufer hat die Kohle auf dem Konto, keine Lieferverpflichtung und der Kunde nur einen zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung seines Geldes, den er notfalls gerichtlich durchsetzen müsste, wenn der Verkäufer nicht liefert und auch nicht zurückzahlt.

    @Syno _

    Rechtsprechung: Jeder Anbierter ist verpflichtet, wenn er nicht garantieren kann, dass er eine Ware jederzeit liefern kann oder will, einen entsprechenden Hinweis zu geben. "Solange Vorrat reicht" etc. Das gilt auch für Sonderangebote. Hier sagt die Rechtsprechung, dass zumindest so viel vorgehalten werden muss, dass (in Kaufhäusern z. B.) das Sonderangebot nicht innerhalb kurzer Zeit nicht mehr verfügbar ist und somit lediglich ein Lockvogelangebot darstellt.

    Insofern ist es unerheblich wieviel ein Händler liefern kann, er hat ja Lieferanten und kann nachbestellen. Weiss er, dass er nicht mehr nachbestellen kann und somit eventuell nicht mehr liefern kann, wenn zuviele kaufen, hat er sein Angebot entsprechend als limitiert zu kennzeichnen. Wenn mir eine Ware als limitiert präsentiert wird, weiss ich, dass ich eventuell zu spät kommen kann.

    Eine Ware wird ja allgemein, auch im Internet mit Preis eingestellt. Soweit waren wir ja schon, dass klar ist, dass dies nur ein Angebot an den Käufer darstellt ein Angebot abzugeben. So jetzt bestelle ich zu den im Internet ausgezeichneten Preise und zurück kommt ne Rechnung, in der diese Preise wiederum aufgeführt, also wiederholt werden mit einer Zahlungsaufforderung. Heisst im Klartext, der Verkäufer hat mein Angebot angenommen, teilt mir aber mit, dass er sich an das Angebot nur gebunden sieht, wenn ich im Voraus bezahle. Heisst aber auch gleichzeitig: Wenn Du gezahlt hast, hast Du meine Bedingungen erfüllt, für Dich ist damit eine Abnahmeverpflichtung zustandegekommen. Ich als Käufer kann also ab meiner Zahlung nicht mehr von der Bestellung Abstand nehmen, für mich wäre sie zunächst verbindlich. So wäre es zumindest zu interpretierten. Der Verkäufer nimmt sich hier also etwas heraus, was er seinem Kunden jedoch nicht zubilligen will. Er will sich alle Optionen weiterhin offenhalten bis die Ware an der Haustür des Kunden angekommen ist.

    Eine Rechnung ist was ganz anderes, als eine ledigliche Mitteilung: Sie haben bei uns folgende Ware .... zu folgenden Preisen .... bestellt. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Bestellung. Dies gilt erstrecht, wenn diese Rechnung mit einer Zahlungsaufforderung verbunden ist.

    Und diese Handhabung, dass ein Vertrag, auch bei bereits geleisteter Zahlung, erst zustandekommen soll mit der Entgegennahme der Ware durch den Kunden, zumal wenn nichts Konkretes zu Lieferzeit gesagt ist, ist eine derartig überraschende Klausel, dass sie nicht in den ABG versteckt werden kann.

    Für mich ist es schon mehr als fraglich, ob eine solche Vertragsgestaltung überhaupt rechtlich haltbar ist. Nach meinem Dafürhalten geht sie gegen Treu und Glauben und ist somit rechtlich nicht haltbar. Auf alle Fälle reicht es meiner Meinung nach nicht, diesen "Vertragsgegenstand" in den AGB zu verstecken, wenn nur gegen Vorkasse geliefert wird.

    Dann müssten die AGB entsprechend in Zahler auf Rechnung und Kunden gegen Vorkasse getrennt werden und bei Vorkasse, ein Kunde entsprechend extra noch einmal auf die geltenden AGB bei Lieferung gegen Vorkasse explizit hingewiesen werden, so, dass er sie vor Zahlung des Rechnungsbetrags auch tatsächlich zur Kenntnis genommen haben muss. Schliesslich hat der Kunde, bei der bisher geübten Praxis ein erhöhtes finanzielles Risio, welches ihn u. U. unangemessen benachteiligt.

    Und CC, Handhabungen sind oft, auch wenn sie manchmal schon Usus sind, nur Auslegungen von Gesetzen, sozusagen das Schaffen von Tatsachen, von denen zunächst nicht klar ist, ob sie auch tatsächlich rechtlich haltbar sind. Das geht solange gut, bis einer kommt und sagt: "Das sehe ich aber ganz anders" und durch die Distanzen bis ganz nach oben geht.

    Das sehe ich im Moment auch in einem anderen Bereich, bei den Krankenversicherungen, wo vor kurzem einige gesetzliche Änderungen stattgefunden haben. Die Krankenversicherungen haben einfach mal interpretiert und drücken ihren Kunden ihre Rechtsmeinung rein, ob die nun wollen oder nicht. Nur, ob ihre Interpretation der gesetzlichen Normen auf die Dauer haltbar ist, wird sich auch irgendwann zeigen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Als ich das zum ersten Mal las, dachte ich mir auch: "Das ist ja nett. Und noch netter, das das der Verbraucherschutz durchgewunken hat^^"

    Zitat von cura;18491

    [...]Ganz anders sehe ich das jedoch, wenn nur gegen Vorkasse geliefert wird, weil dann nämlich dem Missbrauch und Betrug Tür und Tor geöffnet ist. Ist doch logisch, der Verkäufer hat die Kohle auf dem Konto, keine Lieferverpflichtung und der Kunde nur einen zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung seines Geldes, den er notfalls gerichtlich durchsetzen müsste, wenn der Verkäufer nicht liefert und auch nicht zurückzahlt.
    [...]

    Das kannste auch mal aus Verkäufersicht sehen:
    Wenn ich auf Rechnung liefere, ist dem Mißbrauch auch Tür und Tor geöffnet. Bei mir rutschen immer wieder Endkunden durch den Bonicheck und nicht mal das Inkasso kann was eintreiben. Nem nackten Mann kannste nicht in die Tasche fassen. Wenn ich nicht nachweisen kann, daß schon beim Kauf keine Zahlungsabsicht und -möglichkeit bestand, kann ich nicht mal Anzeige erstatten.

    Und wo, wenn nicht in den AGB, sollte man denn diesen Passus reinpacken? Dazu sind die AGB doch da.
    Vor der Bestellung muß jeder Kunde die AGB, Widerrufsbelehrung usw. abklicken und kann Sie auf der Site lesen. Die erhält er sogar nochmals per eMail als txt und pdf.

    Ich bin jetzt schon gezwungen, zig absolut sinnlose Sachen für den Kunden aufzuschreiben: inkl. UST 21%, zzgl. Versandkosten, Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung, evtl. AGB, Verpackungsverordnung, Grundpreisangaben, Verfügbarkeit, Lieferdauer und 1000 andere hirnrissige Sachen.
    Aber das liest einfach kein Aas... dann jammern sie einem die Ohren voll, gehen vor Gericht und bekommen auch noch Recht, weil sie schlichtweg DUM sind.

    Wenn jemand was per Vorkasse/Paypal bei mir bestellt, dann zwinge ich den ja nicht dazu. Er kann ja in einem anderen Laden zu deren Bedingungen kaufen. Oder bei mir auf Rechnung bestellen; wobei ich dann immer noch entscheiden kann, ob ich dem überhaupt was liefere.

    Das Beispiel mit Conrad ist schon recht grenzwertig^^
    Da sollte dann zumindest vor Bestellabschluß eine Belehrung über diesen Umstand erfolgen. Das ließe sich auch problemlos in den Bestellablauf einbauen, wenn man wollte.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • >> Wenn ich auf Rechnung liefere, ist dem Mißbrauch auch Tür und Tor geöffnet.

    Das ist richtig und das ist Dein unternehmerisches Risiko, das Du auch kennst. Musst es ja nicht machen, kannst ja auf Vorkasse bestehen. Wenn aber bei Dir die Bestellungen auf Rechnung schlagartig anziehn, wird es wohl nicht lange dauern bis Du misstrauisch werden dürftest. Ausserdem hast Du Möglichkeiten der Kontrolle die Otto N. nicht hat.

    Und wenn jemand in Vorkasse gehen soll und er trotzdem nach Zahlung faktisch kein durchsetzbares Recht auf Lieferung haben soll, sollte er das zumindest ganz sicher wissen, d. h., dass mit dem Zahlungshinweis (oder Rechnung) und der Zahlungsaufforderung gleichzeitig der Hinweis gegeben wird: Beachten Sie bitte, dass trotz Ihrer Zahlung ein Liefervertrag zwischen uns erst zustandekommt, wenn die Ware durch uns versandt oder von Ihnen abgenommen wurde.

    Trotz dieses Hinweises bin überzeugt davon, dass 90% aller Besteller das sich daraus ergebende Risiko nicht überblicken würden und ich bin auch u. a. deshalb der Meinung, dass dies einer peinlich genauen Überprüfung auf Rechtmässigkeit nicht standhalten würde. Nichtsdestotrotz wäre der vorherigen Aufklärung über das Risiko einer Vorauszahlung unter diesen Bedingungen mehr Genüge getan, die Konsequenzen die eintreten könnten so etwas klarer herausgestellt.

    Zusätzlich wäre auch ein folgender Hinweis so verkehrt nicht: Sollten Sie nicht innerhalb von einem Zeitraum X von uns beliefert worden sein, haben Sie einen sofortigen Anspruch auf Rückzahlung Ihres Geldes. Diesen Anspruch erkennen wir hiermit an, wir unterwerfen uns diesbezüglich der sofortigen Zwangsvollstreckung, sodass ein Mahnverfahren für Sie entfällt.

    So oder so ähnlich.

    Dann könnte ich wenigstens sofort, wenn mein Geld nicht kommt, den Gerichtsvollzieher hinschicken, was zwar auch keine Gewähr dafür ist, dass ich mein Geld bekomme, mein Gegenüber könnte aber nicht alles endlos rausziehen und währenddessen weiter Kohle machen, wenn es sich denn um eine Abzocke handeln sollte.

    Das ist nämlich das Problem bei der Sache, bis hier klar würde, dass einer möglicherweise diese Handhabe als Betrugsmasche nutzt würde einiges an Zeit vergehen.

    Wenn ich morgen einen Shop aufmache und das Eipad für 350 Euro anbiete dürfte es nicht lange dauern und die Bestellungen gehen zu hunderten ein. Die Ersten beliefere ich noch, damit die das in allen Foren und bei FB hinausposaunen. Dann höre ich auf zu liefern. Die Betroffenen können ja ruhig zur Staatsanwaltschaft laufen, is ja nach meinen Geschäftsbedingungen noch legal was ich mache. So, und dann bearbeite ich nur noch Bestellungen: Bitte überweisen Sie auf Konto ....

    Und wenn ich 10 000 verkauft habe, mache ich den Laden zu und setz mich mit meinem drei Millionen zur Ruhe. Dann braucht auch keiner mehr zu klagen, um sein Geld zurückzukriegen, weil der Laden nämlich nicht mehr existiert.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Das ist aber auch im BGB schon geregelt:
    Also, wer wann was wie zurückerstatten muß.
    Bei mir steht z.B. im Kleinstgedruckten: "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden."
    Das gilt natürlich für beide Parteien.

    Das Beispiel, das Du in den letzten beiden Absätzen angeführt hast, wird ja oft genau so praktiziert - teilweise mit richtig viel Erfolg.
    Deutschlands jüngster/erfolgreichster Unternehmer sind - glaube ich - immer noch in Paraguay und bibbert.

    Aber da ist relativ leicht die Betrugsabsicht nachzuweisen und das hat auch relativ schnell Folgen.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat von cura;18497


    Und wenn ich 10 000 verkauft habe, mache ich den Laden zu und setz mich mit meinem drei Millionen zur Ruhe. Dann braucht auch keiner mehr zu klagen, um sein Geld zurückzukriegen, weil der Laden nämlich nicht mehr existiert.


    Haben nach der Wende hier im Osten einige mit Möbelhäusern abgezogen - da sind Anzahlungen und Lieferzeiten bis 6 Monaten durchaus üblich. Die haben sogar 2 oder 3 Verkäuferinnen eingestellt (wenn sie die bezahlt hätten, dann hätten sie statt der 3. Millionen sicherlich noch die 5. vollbekommen).

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Jau!
    Einer meiner litauischen Verwandtinnen hat das vor gut 15 Jahren genauso abgezogen.
    Die hat nach Abzug der Russen ein Möbelhaus für Büromöbel eröffnet und das lief auch blendend - bis dann hier die Wirtschaftskrise zuschlug und keiner mehr Büromöbel kaufen konnte.
    Dann machte die nen Webshop für DE/AT/Frankreich und ließ sich da fleissig anzahlen.
    Dann hat sie fleissig Unternehmen gegründet, ließ da wild ausgliedern und umbuchen und ließ den Konkurs über das Möbelhaus eröffnen.

    Die hatte zwar diverse Anzeigen und einen Gerichtstermin, war aber bis heute noch keinen Tag im Knast. Heute ging das wohl nicht mehr so glimpflich ab.
    (Einen dieser immer noch existierenden Firmenmäntel wollte sie auch mir schon andrehen - ich habe dankend abgelehnt^^)

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • >> "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden."

    Jo, das steht so in dieser Musterwiderrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums drin. Wo die das her haben weiss ich nicht.

    Damit Du in Verzug bist, muss dann ein Vertrag also erstmal widerrrufen werden und 30 Tage vergangen sein. Viel Zeit. Damit hat der Käufer aber sein Geld immer noch nicht und müsste trotzdem klagen. Und der Käufer müsste an Deinem Firmensitz klagen, weil Du ja der Schulder bist. Toll, wenn der Käufer in Dresden und Du in München ansässig bist. Noch toller, wenn Du in Litauen hockst.

    Und Betrug? Sicher, die Anzahl der Fälle ist ein Indiz. Mit guter juristischer Vorabberatung kriegste aber den Vorsatz weg und das war es dann mit der strafrechtlichen Verfolgung.

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  • Es wird immer doller mit der Firma C. So langsam wird das mit meiner Bestellung zu Posse. Also, für mich ist seriös irgendwie anders.

    Ich werde mal sehen wie es weitergeht und dann etwas konkreter werden.

    ...............

    AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAlex, wieso fliege ich hier fast jedesmal nach dem Ansenden eines Beitrags aus dem Forum. So langsam nervt es!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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  • Jetzt gehts grad weiter. Heute.

    Anfang des Monats hatte ich einiges an Kleinkram mitbestellt, weil ich sowieso dabei war ein Lap zu bestellen.

    Dann kam die etwas weiter vorne eingestellte Rechnung mit dem Hinweis: Liefervertrag kommt er zustande wenn, ...

    Bestellt hatte ich ein günstiges Lap ohne Betriebssystem für unter 400.

    So, das war aber lt. Rechnung "ausverkauft". Also hab ich mal den Kleinkram (auch einige hundert Euro), den ich eigentlich nicht wirklich brauche erstmal bezahlt und dann ein anderes Lap bestellt, aber wesentlich teurer, welches ab 10.4. lieferbar sein sollte und es dann bezahlt, in der Hoffnung, dass die Sachen dann auch mal kommen.

    Gestern gehe ich bei denen in die Seite und was sehe ich? Das jetzt ersatzweise von mir bestellte Lap ist nun erst erst ab ca. Mitte Mai lieferbar.

    Jetzt wird aber das vor zwei Wochen "ausverkaufte" Lap wieder angeboten, zum gleichen Preis und es ist sogar auf Lager.

    Heute kamen wieder Rechnungen, das Lap welches ich nachbestellt hatte ist in der Rechnung drin, obwohl es ausweislich deren Webseite im Moment gar nicht lieferbar ist. Aus der Bezahlung des Krimskrams wurde nun auf der heute gekommenen Rechnung (andere Rechnungsnummer) eine Anzahlung auf den Gesamtpreis. "Bitte überweisen Sie den Rest!"

    Es ist bereits alles überwiesen. Nur ist jetzt ne Differenz drin, von einem Euro y pico, die ich zuviel überwiesen hab und ich hab noch nicht nachgesehen, woher diese Differenz stammt.

    So, jetzt hab ich denen mal geschrieben, da das von mir nachbestellte Lap ja jetzt nicht lieferbar ist und das "ausverkaufte", ca. 120 Euro billigere Lap ja wieder angeboten wird und sogar auf Lager ist, dass ich die Bestellung des zweiten Laps jetzt storniere und sie mir doch bitte das Lap liefern sollen, welches ich ursprünglich bestellt hatte und das sie mir doch bitte den Differenzbetrag zurücküberweisen sollen.

    Es ist nicht zu fassen, bin mal gespannt, was jetzt passiert.

    In den Begleitschreiben der Rechnungen heute fehlt übrigens nun der Hinweis: Beachten Sie bitte, dass eine Vertragsannahme durch uns....

    Also ich weiss nicht: Seriös sieht für mich irgendwie anders aus. Wenn es nicht gerade um einen Anbieter wie Conrad ginge, hätte ich jetzt Bange um mein Geld. Gut, hab ich hier auch, aber es hält ich noch in Grenzen.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Also da fällt mir nichts mehr zu ein. Ich bestelle seit fast 20 Jahren bei Conrad und hatte noch nie nur das Kleinste Problem bei denen. Wobei ich Laptops dort nicht bestellen würde bzw. allgemein IT-Technik.

    Darf ich fragen, was das für ein Laptop war/ist?

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Ich hol meinen Krams seit 1-2 Jahren nur noch hier: *** Link veraltet ***
    Nicht der Schnellste, aber sehr kompetent. Und wenn was nicht sofort lagernd ist, besorgt er es.

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  • Hm, die kenne ich nicht ;) Ich bin nur noch mal Notebooksbilliger für Rechner und Amazon für alles andere. Oder eben Cancom oder so, aber die sind preislich in einer ganz anderen Liga ;)

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Den kannste ja mal antesten. Mit Schönem Gruß von mir (nee. Provision krieg ich keine).
    Der verkauft Dir halt nicht das, was Du meinst zu brauchen, sondern dem kannste ganz genau sagen, wozu Du das brauchst. Dann sucht er sich die Teile zusammen oder ordert selbst was passendes.
    Also: Was wirklich passt und nicht, was lt. Herstellerangaben passen könnte^^

    Das ist so mein Alex für Hardware :)

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